Warum gibt es keine öffentliche ePetition zum AfD-Verbotsverfahren?

Moin,

mir ist etwas aufgefallen, das ich mir nicht erklären kann: Auf innn.it, Campact & Co. laufen diverse Petitionen zum Thema AfD-Verbotsverfahren, teils mit sechsstelligen Unterschriftenzahlen. Auf dem offiziellen ePetitionsportal des Bundestages finde ich dagegen keine öffentliche Petition dazu, die man mitzeichnen könnte.

Auf Nachfrage über FragDenStaat hat das Sekretariat des Petitionsausschusses bestätigt, dass entsprechende Petitionen sehr wohl eingereicht wurden — offenbar sogar etliche. Nur eben nicht als „öffentliche Petition" mit Mitzeichnungsfrist und Quorum.

Meine Fragen an die, die sich mit dem Verfahren auskennen:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet der Ausschuss, ob eine Petition öffentlich veröffentlicht wird? Gibt es einen Ausschlussgrund, der hier greift (z. B. „richtet sich gegen eine konkrete Person/Organisation" oder laufendes Verfahren)?
  2. Wäre eine ePetition hier überhaupt das richtige Werkzeug? Antragsberechtigt für ein Parteiverbot sind nach Art. 21 Abs. 2 GG bzw. § 43 BVerfGG nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung — der Bundestag könnte also durchaus, aber „Thema behandeln" ≠ „Antrag stellen".
  3. Hat jemand konkrete Petitionsnummern oder den Bearbeitungsstand? Die Sammelbearbeitung macht das Nachverfolgen schwierig.

Mir geht es ausdrücklich nicht um die Frage, ob ein Verbot sinnvoll ist — dazu gibt es hier genug Threads. Mich interessiert der Verfahrensweg.

Danke!

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Ich habe Deine Frage mal an ein paar Plattformen geschickt und heute eine Antwort von Arne Semsrott erhalten:

Hallo xy,

bitte frag den Ausschuss di

Arne Semsrott


FragDenStaat
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
Singerstr. 109, D-10179 Berlin
www.fragdenstaat.de | @fragdenstaat
Tel.: +49 30 97894231

„…di“ hätte wohl direkt werden sollen…

Mail an Frag den Staat

Am Sonntag, 16. August 2026 um 09:46:27, schrieb xy :

Hallo,

auf einigen Petitionsplattformen laufen bzw. liefen Petitionen für ein AfD Verbotsverfahren. 
Die letzten Sachstände, wenn sie überhaupt angegeben werden,  zeigen i.d.R., dass die Petitionen noch in Prüfung wären.
Auch von der Petition bei innn.it ist, meines Wissens nach, nichts mehr zu hören seit Ende 2025.
Auf Nachfrage über FragDenStaat hat das Sekretariat des Petitionsausschusses wohl bestätigt, 
dass entsprechende Petitionen sehr wohl eingereicht wurden — offenbar sogar etliche. 
Nur eben nicht als „öffentliche Petition" mit Mitzeichnungsfrist und Quorum.
Könntet ihr mir bitte die folgen Fragen dazu beantworten:

1. Nach welchen Kriterien entscheidet der Ausschuss, ob eine Petition öffentlich veröffentlicht wird? Gibt es einen Ausschlussgrund, der hier greift (z. B. „richtet sich gegen eine konkrete Person/Organisation" oder laufendes Verfahren)?

2. Wäre eine ePetition hier überhaupt das richtige Werkzeug? Antragsberechtigt für ein Parteiverbot sind nach Art. 21 Abs. 2 GG bzw. § 43 BVerfGG nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung — der Bundestag könnte also durchaus, aber „Thema behandeln" ≠ „Antrag stellen".

3. Hat jemand konkrete Petitionsnummern oder den Bearbeitungsstand? Die Sammelbearbeitung macht das Nachverfolgen schwierig.

Velen Dank und beste Grüße

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…danke dir!

Ich werde eine Anfrage an den Petitionsausschuss stellen. Ich dachte nur, dass das so offensichtlich ist, dass das sicher schon jemand versucht hätte, wenn es denn ginge.

Liebe Grüße

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