Wahlrechtsreform | Status Quo und Veränderung

Vorweg ein allgemeiner Gedanke - unabhängig vom Wahlrecht:
Sollte es nicht Aufgabe der Politik sein, bestmögliche Lösungen anzustreben - unabhängig vom Status Quo?

Nachdem man sich auf eine Lösung geeinigt hat, ist es natürlich ratsam zu prüfen, wie man dorthin gelangen kann. (Rechtfertigt das Ziel den Aufwand der Änderung? Was ist mit bestehenden Lebensmodellen oder Investitionen? etc.)
Ggf. muss dann - ganz praktikabel - vom neuem Ziel abgewichen werden, zugunsten des Status Quo.

In der Realität der politischen Debatte wird aber stets die Änderung des Status Quo als erklärungsbedürftig dargestellt. Der Status Quo muss sich selten rechtfertigen - den gibt es ja schon.

Nun zur Reform des Wahlrecht
Die Grundmandatsklausel hat es lokal starken Parteien ermöglicht , auch unter der 5%-Hürde in den Bundestag einzuziehen. Bei gleicher Anzahl Zweitstimmen konnte konkret z.B. die Linke ins Parlament einziehen und die FDP nicht. Es sind auch nicht mehr Erststimmen erforderlich, entscheidend ist nur deren Verteilung über die Wahlkreise.

Lokal starke Parteien waren also pri­vi­le­giert ggü. bundesweit gleichstarken Parteien.

Es wurde im Podcast geklärt: Gemäß Verfassung kann man das machen, muss man aber nicht.

Nun wird kritisiert, dass die Reform den Status Quo verändert - und zwar mit Gewinnern und Verlierern.

Aber wie sollte man Wahlrecht denn sonst reformieren?
Darf man ein bestehendes Privileg denn niemals entfernen - nur weil es schon immer da war?

Dürfte man die Grundmandatsklausel einführen, wenn es sie nicht gäbe?

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