Wahlrechtsreform im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag findet sich folgende Formulierung:

„Wir wollen eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann.“

Wenn ich über die dort beschriebenen Ziele nachdenke fallen mir eigentlich nur zwei Optionen ein:

  • Verringerung der Anzahl der Wahlkreise
  • Einführung von bundesweiten Listen und eine „Einheitsliste“ der Unionsparteien.

Übersehe ich etwas?

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Es fehlt eine Vergrößerung des Bundestages, dies kommt mathematisch dem Effekt der Verringerung von Wahlkreisen gleich, aber macht politisch große Unterschiede aus

Ein Wieder-Vergrößerung des Bundestags ist daher explizit als Option ausgeschlossen worden. Das wäre auch nur schwer vermittelbar.

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