Wahlrecht für Kinder

Warum lässt du die oben von mir genannte Begründung, dass Erwachsene mit gesetzlichem Vertreter auch selbst wählen dürfen/sollen nicht gelten?
Ist ja kein Bauchgefühl von mir, sondern eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Meinst du jetzt das Wahlsystem generell in USA oder allein das Eintragen in Wahllisten? Ersteres ist wirklich verkorkst. Bei Wählerlisten sehe ich überhaupt kein Problem, hat nichts mit Zuständen in USA zu tun. Ist wie wenn du dich auf deiner Gemeinde für ein Volksbegehren einträgst.

Minderheit ja. Aber so eine Minderheit macht eine gut gemeinte Regel zu einer schlechten Regel. Sieh dir dazu noch einmal die Argumente von @der_Matti an und dazu noch die juristischen Standpunkte von @Daniel_K und @emil.brandenburg. Da ist keine Aussicht, und ich bin froh darüber, weil absehbarer Missbrauch (auch wenn Minderheit) und Verkomplizierung (Streit um Interpretationen einer unklaren Regel) der Demokratie schaden.

Aber sag noch mal genau, was an Wahllisteneintrag schwierig sein soll. Das scheint ja für dich das Hindernis zu sein. Ansonsten hättest du doch genau das was du willst, dass Kinder ihr Wahlrecht ausüben können nach glasklaren Regeln.

In den USA werden regelmäßig Menschen daran gehindert sich in die Wahllisten einzutragen.
Dazu gibt es diverse Artikel. (U.a. Spiegel und SZ)
Menschen können in Deutschland immer zur Wahl gehen, egal ob sie dies spontan entscheiden, oder schon vor Monaten entschieden haben. Bei Wahllisten ist dies nicht möglich.
Im übrigen werden alle Wahlberechtigten in Deutschland automatisch in einer Wahlliste/Wahlregister aufgenommen. Warum sollte man dieses gut funktionierende System ändern?

Das Problem bei allen bisherigen Gegenargumenten ist das festhslten am bisherigem Status Quo der Gesetzgebung.
Das dieses vorhaben nicht zur die bisherige Gesetzgebung passt, ist mir klar geworden.

Nur die Frage die sich daraus ergibt, was muss geändert werden um diese Möglichkeit zu schaffen.

Hier ein Vorschlag:
In Art.38, Abs2, GG wird das aktive Wahlrecht auf 18 festgelegt.
Diese Altersangabe könnte man zum Beispiel für das aktive Wahlrecht streichen.
Das passive Wahlrecht hingegen ist abhängig von der Volljährigkeit. Diese wird im BGB festgelegt.
Analog zu diesem vorgehen bei passiven Wahlrecht, könnte die Ausgestalltung des aktiven Wahlrechts in einem Bundesgesetz erfolgen. Dort würden dann konkrete Altersgrenzen gesetzt werden müssen.

Diese Änderung muss natürlich von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen werden. Nur so kann genügend Druck auf die politischen Akteure ausgeübt werden.

Mit dieser Argumentation könnten doch analog zu Kinder auch sehr alte Menschen von der Wahl ausgeschlossen werden, richtig? Man bräuchte eine entsprechende Datengrundlage, um diese Personengruppe der Alten zu definieren, aber danach sollte das analog zu Kindern möglich sein, wenn ich das richtig verstanden habe.

Wenn ich mir die Wahlergebnisse ansehe und dann z. B. die Einkommensverteilung, dann gibt es eine ganze Menge Menschen, die nicht mal in ihrem eigenen Sinne abstimmen :wink:.

Solche Zustände haben wir hier ja nicht. Wir haben weder ein verhärtetes Zweiparteiensystem noch einen derartigen Rassismus, der eben so weit geht, dass Menschen hier schon benachteiligt würden.

Genau das würde ich ändern, und damit zwei Ziele erreichen: Erstens, dass dann Kinder und Jugendliche ihren Willen kundtun können, an der Wahl teilzunehmen und durch diese Aktion den Nachweis liefern, dass sie zu der geforderten Kommunikation fähig und damit wahlberechtigt sind. Zweitens, dass genauso jede Erwachsene genau in der selben Weise ihr Interesse und ihreFähigkeit zur politischen Kommunikation zeigen muss. Es bleibt ja jedem selber überlassen, ob Kind oder Erwachsener. Wenn du willst, dass dein Kind wählen geht, dann kannst du es ja dazu motivieren, indem du das politische Interesse weckst.

Ich finde dass es eben nicht gut funktioniert, weil zu viele Leute zu schlecht informiert zur Wahl gehen. Wenn sie sich anmelden müssten, würden viele von denen gar nicht erst hingehen und wenig qualifizierte Wahlstimmen würden wegfallen. Wahlrecht ist ein wertvolles Recht, das sollte man den Bürgerinnen nicht nachwerfen in Form von automatischen Wahlbenachrichtigungen. Worum man sich bemühen muss, hat einen höheren Wert, als etwas was einem so hingeschoben wird.

Das Verfassungsgericht hält aus sehr guten Gründen mE am Status Quo fest. Du müsstest schon in die juristische Argumentation einsteigen. Einfach so das als Problem festzustellen ohne nachvollziehbare Gründe reicht nicht. Du gehst stur davon aus, dass Eltern im Sinn ihrer Kinder wählen. Aber wie sollen sie den Willen ihrer Kinder kennen, wenn erstens die Kinder sich (noch) nicht interessieren, und wenn zweitens fraglich ist, ob sich alle Eltern so darum kümmern, dass sie den Willen der Kinder ehrlich ausdrücken könnten. Da sind so viele Missbrauchsmöglichkeiten, Unklarheiten usw. , wie ich und andere hier eben schon sagten.

Jetzt mal eine ganz praktische Frage: wer von beiden Eltern? Die sind ja auch nicht immer derselben Meinung, selbst, wenn sie nicht getrennt sein sollten… […]

Jedes Elternteil bekommt eine halbe Stimme pro Kind.
Bei Alleinerziehenden natürlich eine ganze Stimme.
Alternativ könnte man die Erst- und Zweitstimme auf je ein Elternteil aufteilen.

Das wäre eine tragbare Option, ich würde es aber aus praktischen Gründen bevorzugen, wenn es genau einen Wahlzettel für das Kind gibt. D.h. alles – von der Wahlbenachrichtigung bis zum Auszählen der Wahlzettel – wäre identischen für alle Wahlberechtigten, wobei für Kinder eben dessen elterlicher Vormund stellvertretend alle nötigen Schritte vornimmt. Das wäre dann auch der minimalinvasivste Eingriff in die praktische Wahlgestaltung.

Und welches Elternteil ist nun der „wahlberechtigte“ Vormund? Mein Vorschlag: Das ältere Elternteil ist wahlberechtigt für alle Kinder, die in einem Jahr mit ungerader Jahreszahl geboren sind und das jüngere Elternteil ist wahlberechtigt für alle Kinder, die in einem Jahr mit gerader Jahreszahl geboren sind. Im Einzelfall mag das für eine Familien unausgeglichen wirken (wenn z.B. beide Kinder eine ungerade jahreszahl aufweisen), aber in der Gesamtsicht mittelt sich das perfekt raus (mal abgesehen von den Schlatjahr-bedingt +0,1% mehr Kindern mit geraden Jahreszahlen).