Wahl Vorname Standesamt

Ein rechtliches Thema, dem es sich m.E. lohnt nachzugehen: Das Standesamt Berlin Charlottenburg (jedenfalls dieses, bei anderen wird das vermutlich auch der Fall sein) verlangt bei der Vornamensgebung für Neugeborene solche Vornamen, die eine eindeutige Geschlechtszuweisung zulassen. Wird ein für Mann und Frau gleichermaßen gebräuchlicher Vorname gewählt, muss ein eindeutiger Zweitvorname hinzugefügt werden. Wie ist das mit der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anerkennung eines „dritten Geschlechts“ etc. vereinbar? Das BGB trifft hierzu meines Wissens keine Aussage.

Ist eine solche Amtspraxis nicht verfassungswidrig? Wieviele Standesämter handhaben das so?

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Scheint schon lange so zu sein.

Betrifft also nicht nur dieses Standesamt.
Die Gesetzeslage sollte ggf. also auch entsprechend angepasst werden.