Wärmelieferung per Contracting: LEG startet großflächige Umrüstung – auf Kosten der Mieter

Liebes Lage-Team,

dieses Thema könnte wohnungspolitisch und juristisch sehr interessant sein:

Die LEG Immobilien SE beginnt in ihren Beständen im Ruhrgebiet und im Münsterland mit dem Austausch dezentraler Gasheizungen gegen neue Luft-Luft-Wärmepumpen. In Bädern und kleinen Küchen unter 12 m² sollen Elektroheizlüfter installiert werden. Ab 2027 ist geplant, jährlich mehrere tausend dieser Systeme in Bestandswohnungen einzubauen.

In diesem Zuge erfolgt eine Umstellung auf sogenannte gewerbliche Wärmelieferung (Wärmecontracting). Die neuen Anlagen werden von der neu gegründeten Tochterfirma EnergieServicePlus GmbH betrieben, die auch den Strom für die Anlagen liefern wird. Der Einbau erfolgt durch die ebenfalls neue LEG-Tochter dekarbo GmbH.

Der Einbau findet im laufenden Mietverhältnis und im bewohnten Zustand statt.

Rechtliche Grauzone bei dezentralen Heizungen

Laut § 556c BGB darf bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung die neue monatliche Belastung nicht höher sein als die bisherigen Betriebskosten für Wärme und ggf. Warmwasser. Doch: Diese Vorschrift bezieht sich bislang faktisch nur auf zentrale Heizsysteme, etwa bei Heizkesseln im Keller, die ein ganzes Gebäude versorgen.

Bei Wohnungen mit dezentralen Gasthermen (Gasetagenheizungen) fehlt hingegen eine zentrale Abrechnung. Die bisherigen Kosten wurden individuell zwischen Mieter und Energieversorger abgerechnet – eine Gesamtbilanz für das Haus existiert nicht. Hierdurch entsteht eine Regelungslücke, wie § 556c in der Praxis anzuwenden ist.

Die LEG nutzt diesen Umstand aus – und legt eine eigene, viel zu hohe Schätzung der bisherigen Heizkosten für das gesamte Gebäude zugrunde. Damit schafft sie sich die Grundlage, künftig deutlich höhere Betriebskosten anzusetzen.

In unserem konkreten Fall wurde ein monatlicher Grundpreis von 1,71 €/m² Wohnfläche angekündigt. Für eine 80-m²-Wohnung bedeutet das 136,80 € pro Monat – nur für die Bereitstellung der Geräte. Stromkosten für den Betrieb der LLWP, der Splitgeräte, der Heizlüfter und für Warmwasser kommen noch obendrauf.

Mieterhöhung durch die Hintertür

Die LEG erhöht damit faktisch die Gesamtbelastung der Mieter – ohne eine formale Mieterhöhung. Eine solche „verdeckte Mieterhöhung“ über die Betriebskosten ist besonders problematisch, weil sie der gesetzlichen Kontrolle weitgehend entzogen ist. Zwar dürfen Kosten nicht willkürlich festgesetzt werden, aber solange keine rechtlich belastbare Vergleichsgrundlage existiert, wird eine gerichtliche Überprüfung schwierig.

Sollte die LEG mit diesem Modell Erfolg haben, droht eine Signalwirkung: Andere große Immobilienunternehmen könnten folgen, was bundesweit tausende Mieter betreffen würde.

Wir wehren uns – und suchen Öffentlichkeit und politische Unterstützung

Wir sind betroffene Mieter in einer LEG-Siedlung in Münster (Baujahr 1948). Unsere Nachbarschaft ist gut vernetzt. Unterstützt werden wir bereits vom Deutschen Mieterbund NRW und einem lokalen Mieterschutzverein.

Unser Ziel ist es, die Öffentlichkeit über diese Entwicklung zu informieren und die Politik aufzufordern, die bestehende Gesetzeslücke in § 556c BGB zu schließen – und die Rechte von Mietern bei Umstellung auf Wärmecontracting endlich auch bei dezentralen Heizsystemen klar zu regeln.

Am 27. Mai fand ein Drehtermin für die ARD-Sendung „Panorama“ zu diesem Thema hier vor Ort in Münster statt, die voraussichtlich am 19. Juni 2025 ausgestrahlt wird.

Vielleicht habt ihr auch Interesse über das Thema zu berichten? Wir, und auch der DMB, könnten euch mit Zahlen & Fakten dazu füttern.

Eure treuen Hörer,
Christina & Dennis

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Ich finde es generell immer problematisch, wenn Vermieter eigene Tochterunternehmen beauftragen, die dann Monopol-Dienstleistungen für das vermietete Objekt anbieten. Ein anderes Beispiel ist die Marienfeld Multimedia GmbH als Tochter der Vivawest Wohnen GmbH, der im Prinzip alle Kabelanschluss-Anlagen in den Liegenschaften der Vivawest gehören. Will ein Mieter den Kabelanschluss benutzen, egal ob für Telefon oder Internet, muss er der Marienfeld Multimedia GmbH einen monatlichen Obolus für die Nutzung der Kabelanschlussanlage zahlen, der deutlich höher ist als das, was z.B. Vodafone/UnityMedia für die gleiche Dienstleistung bei ihren Kabelanschlussanlagen verlangt.

Das gleiche Problem gibt es bei dir im Falle des Wärme-Contractings. Da es für den betroffenen Nutzer jeweils nur einen Anbieter gibt (faktische Monopolstellung) gibt es keinen Wettbewerb, der zu realistischen Preisen führen könnte. Die Unternehmen können daher Mondpreise verlangen, die auf für sie möglichst großzügigen Schätzungen basieren.

Für solche Konstellationen, in denen Tochterunternehmen von Vermietern als monopolartige Dienstleister auftreten, muss es meines Erachtens klare Regelungen zur Preisfindung geben. Vor allem, wenn es wie beim Wärme-Contracting nicht mal die Möglichkeit zum Ausweichen auf alternative Technologien gibt.

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Gestern lief der Panorama-Bericht dazu:

Vielen Dank für den Beitrag! Mir war es bisher nicht bewusst, wie schamlos Wohnungskonzerne die Gesetzeslücke bei dezentralen Gasheizungen ausnutzen können.
Ich bin selber Energieberater und Mieter in einer Wohnung mit eigener Gastherme. Luft-Luft-Wärmepumpen sind mit Abstand die billigste Technologie für die Wärmewende. Ein Kollege hat eine ähnliche Luft-Luft-Wärmepumpe mit etwas Eigenleistung in seinem Haus als Zusatzheizung für den Kaminofen einbauen lassen. Kosten: rund 2.400 €!

Wie die LEG auf einen Grundpreis von 1.680 €/a kommt, ist absolut nicht nachvollziehbar. Ich gehe davon aus, dass die LEG je Luftwärmepumpe keine höheren Investkosten als 5.000 € hat (realistische Schätzung).
Die VDI-Richtlinie 2067 geht für Luft-Luft-Wärmepumpen (Kompressionskälteanlagen) für Instandsetzung von 2,0%/a und für Wartung und Inspektion von 1,5%/a aus (bezogen auf die Erstinvestition). Berechnet auf 5.000 € läge die Instandsetzung bei 100 €/a und die Wartung und Inspektion bei 75 €/a.
Die Grundkosten sollten daher keinesfalls über 15 €/Monat für Instandhaltung und Wartung zusammen betragen (vermutlich liegen die Wartungskosten der Gastherme in ähnlicher höhe).

Von den 5.000 € Investitionskosten dürfen nur 8% jährlich auf die Miete umgelegt werden also 33 €/Monat. Eine Förderung ist jedoch abzuziehen und zusätzlich die die Sowieso-Kosten (z.B. wenn die Erdgastherme sowieso hätte erneuert werden müssen).
Bei 1.500 € Förderung lägen die die Modernisierungskosten also lediglich bei 3.500 * 8% = 280 €/a.

Fazit: 455 €/a oder 38 €/Monat wären die angemessenen und gesetzlich zulässigen Kosten für die Luft-Luft-Wärmepumpen (wobei die Wartung der Gastherme entfällt und noch abgezogen werden müsste).

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Ich verstehe gar nicht, wie das System technisch funktioniert. Es wird also pro Wohneinheit auf eine Stromheizung umgestellt mit Stromdirektheizung in Küche und Bad. Dann müsste doch alles am Stromzähler der Wohneinheit hängen, ziemlich wahrscheinlich auch die Luft-Luft-Wärmepumpe. Was gibt es da zu “contracten”? Der Mieter rechnet auch seine Heizkosten über seinen Stromzähler / Stromanbieter ab.

Grundsätzlich halte ich das System für gut und denke das bei Neubauprojekten gerade selber durch.

Das Wärme-Contracting der LEG ist bereits Geschichte. Das nächste mal google ich, bevor ich so einen langen Beitrag schreibe :wink:
Update vom NDR hier: Nach Panorama-Bericht: Wohnungskonzern LEG zieht "Wärme-Contracting" zurück | ndr.de.
Es soll in Abstimmung mit dem deutschen Mieterbund stattdessen eine Modernisierungsumlage von 0,50 ct/m² geben.
Ich finde es großartig, dass das Engagement der Bewohner zusammen mit den Medien (hier dem NDR) dazu geführt hat, die unlauteren Geschäftspraktiken der LEG aufzudecken und zu verhindern!

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Danke für deinen ausführlichen Beitrag dazu!

Von mir noch ein paar Details zum besseren Verständnis: Die LEG ist auf diesen hohen Betrag gekommen, weil sie den Energiebedarf der Wohnungen nach Energiebedarfsausweis geschätzt hat. Und die Schätzungen waren viel zu hoch! Auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Mieter:innen hatte die LEG ja keinen Zugriff, da jeder eigene Verträge mit den Energielieferanten hat.

Genau an dieser Stelle gibt es die Regelungslücke in 556c BGB. Das Gesetz kann bisher nur für zentrale Heizungsanlagen angewendet werden, weil dann der Verbrauch für das ganze Haus ermittelt werden kann.

Die Kosten wären hier nicht über die Modernisierungsumlage von 50 Cent/qm berechnet worden, sondern eben über die Betriebskosten und damit nicht gesetzlich geregelt.

Durch das Engagement in unserem Viertel, mit großartiger Unterstützung durch den Mieter:innen-Schutzverein Münster und dem Deutschen Mieterbund NRW hat die LEG sich zu Gesprächen mit uns getroffen und letztendlich auf das Wärmecontracting-Modell verzichtet.

Es gibt dann einen zweiten Stromzähler für Pumpe, Splitgeräte, Heizlüfter und ggf. Boiler oder Durchlauferhitzer. Die werden unabhängig vom Rest der Wohnung mit Strom versorgt, den die LEG liefert.

Vielen Dank für die Zusatzinfo, dass die Wärmeerzeuger über einen separaten Stromzähler laufen. Hat jede Wohnung einen eigenen zweiten Stromzähler? Wenn ja, sehe auch hier bloß Nachteile für den Mieter: er muss die Zählerkosten tragen und kann den Stromlieferanten nicht selber auswählen. Vermutlich hat die LEG eine ordentliche Marge auf den gelieferten Strom.

Mieterfreundlich wäre eine Regelung, wenn die Wärmeerzeuger einfach an den Wohnungs-Stromzähler mit angeschlossen würden. Dann hätte jeder Mieter Wahlfreiheit was den Stromlieferanten anbelangt und es gäbe keine Heizkostenabrechnung mehr, da ja alles über den Stromzähler läuft.

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Das ist doch genau das, was u.a. LdN immer wieder predigt. Wärmepumpen sind das bessere, saubere, billigere.
Also ist doch alles ok. Oder hat man ernsthaft gedacht, den Austausch gibt es zum Nulltarif ?

@relang Brauchst nicht zu ätzen. Die LEG hat einfach nur gegen Gesetze verstoßen. Das hat mit Wärmepumpen nichts zu tun:

§ 559 BGB - Einzelnorm