Jüngste Ereignisse, wie der Fall von Yanni Gensch, aber auch der Missbrauch von Bildaufnahmen von Vinted-Nutzerinnen, zeigen: Voyeurismus ist keine Randerscheinung. Diese Fälle bildbasierter sexualisierter Gewalt werfen die Frage nach der Strafbarkeit von voyeuristischen Bildaufnahmen auf.
Der Reformbedarf wird nun auch auf Bundesebene diskutiert. Dabei sollte weniger das „Ob“ einer Reform im Mittelpunkt stehen, denn sie ist längst überfällig, sondern vor allem das „Wie“.
Die aktuelle Rechtslage stellt sich als unsystematisch, lückenhaft und widersprüchlich dar. Um das Problem voyeuristischer Bildaufnahmen adäquat zu erfassen, braucht es eine einheitliche Regelung im Sexualstrafrecht erfolgen. Dies kann mit einer durchdachten Reform des § 184k StGb gelingen.