Versammlungsfreiheit in Leipzig am WE 03. - 04.06.23

In Leipzig galt vom 03. - 04. Juni 2023 eine Allgemeinverfügung nach der Versammlungen die sich auf den Antifa-Ost-Prozess/Tag X/Fall Lina E. bezogen, kategorisch verboten worden sind. (Bekanntmachung der Stadt vom 30.Mai)

Zusätzlich zum „Demoverbot“ wurde ein so genannter „Kontrollbereich“ festgelegt, innerhalb dessen die Polizei in diesem Zeitraum verdachtunabhängige Kontrollen durchführen durfte, der nicht nur Fixpunkte, sondern das gesamte Stadtgebiet betraf. Die Kontrollen betrafen Personen, die sich in der Stadt bewegten und auch den Anreiseverkehr. ("Tag X" nach Lina E.-Urteil: Kontrollbereich - Was darf die Polizei?) In Leipzig fanden auch andere Großveranstaltungen, wie das Stadtfest, Sachsen-Fußball-Pokal-Endspiel und Karat/Herbert Grönemeyer-Konzert statt, die wohl ebenfalls ursächlich für die Entscheidungen des Wochenendes waren.
Dazu erregte an ein Fall in der Nordwestbahn Aufmerksamkeit, von denen eine Anfrage der Bundespolizei öffentlich wurde, nach der das Zugpersonal auf „links“ aussehenden Personen (damit verbunden Beschreibung des Aussehens) achten und Informationen über sie melden sollte. (Bundespolizei sucht nach Linken in Zügen: Schaffner sollten Dreadlocks melden - taz.de)
Eine exemplarische Auswirkung, neben den durch die Allgemeinverfügung im Vorfeld verbotenen Versammlungen, war zum Beispiel, dass am Sonntagnachmittag 30 bis 40 Personen, die vor der Polizeiwache auf der Personen warten, die dort noch festgehalten wurden, als Versammlung gewertet, verboten, eingesselt und angezeigt wurden. (Was gerade geschieht: Nächster Polizeikessel, diesmal an der Dimitroffstraße + Video · Leipziger Zeitung)
Was, um etwas Wertung in den sonst berichtenden Stil zu bringen, einige „Kollateralschäden“ einer solchen Allgemeinverfügung beschreibt: unverhältnismäßige Anwendungen der Allgemeinverfügung, übermäßige Härte (auch nur ermöglicht durch die Größe des Polizeieinsatzes), Verhinderung von friedlichem Protest, Einschränkung der Bewohner:innen der Stadt Leipzig, …

Bei der Abwägungen der Stadt, der Versammlungsbehörden, der Gerichte und der Polizei sind den sicherheitpolitischen Aspekten mehr Gewicht zugekommen, als den demokratiepolitischen z. B. nach dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Eure Einordnung nach der Rechtmäßigkeit der Ereignisse und der langfristigen Kosten solcher Einschränkung mit sich bringt, würde mich interessieren. :slight_smile:

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