Verhältnismäßigkeit von Demonstrationen

Die letzte Generation mit Traktoren fand die Leipziger Polizei nicht sehr lustig und zeigte wie man mit spontanen Versammlungen korrekt umgeht.

Mit dem grünen Kennzeichen dürften die das ja sowieso nicht, oder?
Nur Wege zur Aufgabenerfüllung auf öffentlichen Straßen.

Ich habe gelesen wenn es sich um Demonstrationen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Landwirte geht, dann dürfen die das.

Denke (rein aus dem Bauch, bin juristisch nicht so gut) als Konsequenz bedeutet das die müssen vorsichtig sein auf Reden bei der Demo dann davon zu reden, sie würden ja nicht nur für die Bauern demonstrieren, sondern für alle hier im Land.
Weil damit würde ja der Demonstrationszweck nicht mehr direkt im Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen.

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Habe das mal nachgeschaut und auch so einen Artikel gefunden. Dann den entsprechenden Paragraph im Gesetz durchgelesen. Dort steht aber nur:

Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden.

Ich sehe ehrlich gesagt nicht so richtig, wie Demos unter diese Kategorien fallen.

Ich vermute, dass a) das mit Abdeckt, da ja auch das Einstehen für eigene Belange in Form von Demos teil des landwirtschaftlichen Betriebs ist.

Da ich das erste mal diese Info von einer behördlichen Seite hatte gehe ich davon aus, dass diese Info durchaus fundiert sein sollte.

Edit:
Hier ein Link bei dem das erklärt wird.

Diesen Link habe ich auch gelesen. Aber anders als du gehe ich nicht davon aus, dass die Info fundiert ist,nur weil sie von behördlicher Seite kommt. Correctiv zitiert hier nur das Zollamt, das dem Finanzministerium untersteht und damit keine unabhängige Instanz ist. Ich bin etwas enttäuscht, dass kein:e unabhängige:r Jurist:in befragt wurde.

Unter Punkt a) verstehe ich nämlich nur „auf dem Gelände des Betriebs“. Ansonsten wären die Punkte b) und c) ja wohl überflüssig.

wieso wären b) und c) damit überflüssig?

Nach dieser Liste und deiner Logik wären Transferfahrten (nicht Transportfahrten) zum Acker gar nicht aufgeführt und somit wäre quasi keiner der das eigene Gelände verlassen muss befreit.

Lohnarbeiten ist etwas anders als das Führen eines eigenen Betriebs und somit ist klar, dass das separat aufgeführt wird. Auch Transportfahrten gehören nicht zwangsläufig zum Betrieb, da diese ja auch beauftragt werden können.

Ich fasse das schon so auf, dass es bei „Betrieb“ um alles was zum Betrieb einer Landwirtschaft nötig ist geht. Also auch Demos.

Warum ein unabhängiger Jurist das besser beurteilen können soll das die Behörde die letztlich darüber entscheidet ob die Gründe für eine Befreiung vorliegen oder nicht erschließt sich mir nicht.

Demos gehören nicht zum Betrieb einer Landwirtschaft. Der Zoll hat bloß keine Lust, sich mit den Bauern anzulegen und setzt sich daher über das Gesetz hinweg.

Direkt darunter wird das noch etwas präzisiert:

Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;

Damit wäre dann auch das geklärt…

Von Demos steht hier aber auch nichts. Und ja, beauftragte Transportfahrten zu nicht-landwirtschaftlichen Zwecken ziehen Steuerpflicht nach sich.

Es gibt auch noch die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Da stehen auch noch ein paar Ausnahmen drin:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen sind von der Zulassungspflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgenommen, wenn sie

  1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
  2. für nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen,
  3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,
  4. von Feldgeschworenen [was ist das?] im Rahmen ihrer Tätigkeit oder
  5. auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach den Nummern 1 bis 4

Auch hier aber kein Wort von Demonstrationen. (Selbst wenn man Bauerndemos zweifelhafterweise als Brauchtum einstufen würde, täte das bei Anreise aus dem ganzen Bundesgebiet nach Berlin wohl am Wort „örtlich“ scheitern.)

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Dann sollte es ja ein leichtes sein gegen diese Auslegung zu klagen?

Ich würde mal vermuten, die Klage wäre unzulässig, weil es schwierig wird darzulegen, inwiefern dadurch eigene Rechte verletzt werden.

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Also irgendjemand muss doch befugt sein zu klagen wenn eine Behörde geltendes Recht ignoriert.

Vielleicht der Bund der Steuerzahler? :crazy_face: Keine Ahnung. Normalerweise gibt’s dafür halt eine Rechtsaufsicht. Aber wenn das bis zum Bundesfinanzminister hoch so akzeptiert wird, ist das eben so.

Bei CumEx wurde ja bspw. auch nicht durch eine Klage erzwungen, dass die Behörden endlich mal dagegen vorgehen. Das ist nur wegen öffentlichem Druck passiert.

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