Verbrauchertipp: was Mietende tun können, wenn der Vermieter eine Gasheizung einbauen möchte

In eurem Verbrauchertipp habt ihr relativ locker folgendes formuliert:

“Es geht ja einfach darum, den Vermietern zu signalisieren. Gasheizung heißt Ärger. Das heißt, wenn ihr dieser Modernisierungsankündigung widersprecht, hat das zunächst mal auch keine Folgen für euch. Das kostet auch nichts. Klar, es kann natürlich im schlimmsten Fall sein, dass der Vermieter dann später euch verklagt auf Zustimmung zur Mieterhöhung, das kann passieren. Aber wenn ihr dieses Risiko nicht eingehen wollt, dann könnt ihr ja später trotzdem zahlen, das könnt ihr immer noch machen.”

Sollte man bei der Erteilung eines derartigen Ratschlages…nicht auch die tatsächlichen Gefahren dazulegen, die mit einer Befolgung des Tipps einhergehen können?

Hätte man hier nicht präziser darauf hinweisen müssen, dass der Widerspruch zu einer Modernisierung Ankündigung zwar zunächst rechtlich keine Folgen hat, im vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus kann das aber die Folge haben, dass der Vermieter den Ärger, den ihr im Podcast prognostiziert habt dadurch aus dem Weg gehen will, dass er das Mietverhältnis ohne Grund zu kündigt (§ 573a BGB). Entgegen Euren Ausführung kann euer Rat also sehr massive Folgen für den Mieter haben. Er würde nämlich die Wohnung verlieren. Dass dabei die Kündigungsfrist verlängert wird, wird ihm wenig helfen. Solltet ihr das nicht zum Anlass nehmen, die Problematik noch einmal anzusprechen, bevor ein klimabewusster Mieter einer Einliegerwohnung auf der Straße sitzt?

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Danke für den Hinweis. Ich frage mich, ob das nicht eher ein Einzelfall ist. Und den Härteschutz nach 574 nicht vergessen.

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Es gibt ungefähr 3,2-3.300.000 Häuser mit zwei Wohnungen in Deutschland. Ungeachtet dessen halte ich es für fragwürdig mit Ärger -wie in diesem Verbrauchertipp vorgeschlagen- ein Klimaziel, und sei noch so berechtigt, durchzusetzen. Ein Mietverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, dessen Basis auf gegenseitigen Vertrauen und Verständnis beruhen sollte. Auch wenn ein Vermieter die klimapolitischen Notwendigkeiten (noch) nicht erlangt haben sollte, wird man ihn mit Ärger wohl kaum überzeugen können. Ich sehe hier die Gefahr, dass möglicherweise langjährige Mietverhältnisse auch wenn sie nicht gekündigt werden können, unnötig belastet werden.

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Das Mietverhältnis wird auch belastet, wenn sich der Vermieter über die Interessen des Mieters hinwegsetzt. Es ging in der Lage nicht primär um Klimaschutz, sondern um die höheren Kosten für den Vermieter. Ich glaube, da dürfte man auch von einem Vermieter erwarten, dass er gesprächsbereit ist, wenn man der Gasheizung widerspricht. Man muss ja vorsorglich widersprechen, wenn man nicht einverstanden ist, zumal das keine Modernisierung ist.

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Natürlich vertrete auch ich die Auffassung, dass die hier in Rede stehende Problematik zwischen Mietern und Vermietern vertrauensvoll und emotionsfrei in einem Gespräch einer Lösung zugeführt wird. Aber nicht ich, sondern die Moderatoren des Podcasts haben mit dem Satz. „Es geht ja einfach darum, den Vermietern zu signalisieren. Gasheizung heißt Ärger.“ die Lösung eines mietrechtlichen Problems mit der Androhung von Ärger gegenüber dem Vermieter propagiert. Nur dies, nicht mehr und nicht weniger, halte ich für problematisch.

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Du interpretierst da zu viel rein. Der Widerspruch ist ein gutes Recht des Mieters. Und damit signalisiert er, dass er das nicht mitträgt. Das heißt das, nicht mehr und vor allem nicht weniger. Der Vermieter weiß also: er kann eine Gasheizung einbauen, aber er kann die dem Mieter nicht in Rechnung stellen.
Will er das trotzdem, kann er
a) sich mit dem Mieter zusammensetzen und versuchen, ihn zu überzeugen
b) den Mieter verklagen
c) die Gasheizung einbauen und dem Mieter auf die Miete aufschlagen, in der Hoffnung, dass er dann doch noch zahlt (obwohl er das Dank Widerspruch nicht muss)
d) kündigen - er wird aber feststellen, dass neue Mieter die Gasheizung in die Entscheidung als Manko einfließen lassen, die wissen ja, wie sich die Preise entwickeln

Nichts davon ist dem Mieter anzukreiden.

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So pauschal ist dieses Urteil falsch.

Mein Vermieter hat die alte Ölheizung durch eine Gasbrennwertheizung ersetzt. Die Modernisierungskosten waren relativ hoch, da er in Habeck-Panik gehandelt hat, aber dennoch ist die Warmmiete durch diese Modernisierung gesunken. Gleichzeitig ist die CO2-Bilanz deutlich verbessert worden. Ich kann kein Manko durch die Modernisierung erkennen. Selbst steigende Gaspreise werden in den nächsten Jahren durch die Einsparung im Verbrauch vollständig abgefedert.

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Punkt D ist in den meisten Gebieten leider kein Argument. Also wenn ich aktuell hier im Ballungsgebiet eine Wohnung suchen müsste, wäre die Heizung leider ein sehr geringes Argument. Erstmal überhaupt was finden und bekommen. Notfalls eher im Winter mit dicken Pulli und Decke in der Wohnung als auf der Straße oder in einem Gebiet mit hoher Kriminalität, oder ohne Balkon bzw. Garten, zu klein oder zu weit weg von der Arbeit… es gibt sehr viele erheblich wichtigere Argumente und die wenigsten die eine Wohnung suchen können sich aussuchen welchem Wohnungsangebot sie am Ende zusagen.

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Selbst wenn dem so ist, ist es immer noch besser, wenn ich als Vermieter das dem Mieter transparent belege, statt ihm eine Gasheizung vor die Nase zu setzen, von der ich weiß, dass der Mieter da große Vorbehalte hat.
Und vermutlich gibt es für deinen Ort noch keine Wärmeplanung. Du weißt also nicht wie du Zukunft für deine Gasversorgung aussieht.

Die meisten Mehrfamilienhäuser haben mehr als nur einen Mieter. Soll der Vermieter nun für jeden die persönlich genehme Lösung zur individuellen Diskussion stellen? Natürlich ist es Aufgabe des Vermieters, die Entscheidung für sein Eigentum vorzunehmen. Der Mieter kann bei Nichtgefallen auszusehen und der Vermieter trägt das Risiko einer Fehlinvestition.

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Das stimmt ja so nicht ganz. Er kann Investitionen auf die Miete umlegen und verursacht dem Mieter ggf. höhere Heizkosten. Das Risiko trägt im Falle einer Gasheizung vorwiegend der Mieter.

Es gibt eine Wärmeplanung. In den nächsten Jahren wird Fernwärme bereitgestellt (für die der Arbeitspreis hier explodiert und absolut nicht mit Gas mithalten kann). Jetzt wurde aber sogar ein neuer Gasanschluss gelegt. :wink:

Die Mindestfrist, bevor der Versorger überhaupt das Gasnetz stilllegen darf, beträgt ab Information 10 Jahre. Die Gasheizung ist nun ca. 2 Jahre in Betrieb und wird somit erwartbar mindestens 12-15 Jahre laufen. Eine Wärmepumpe wäre mit den Gegebenheiten hier nicht ganz einfach, allein der Aufstelllort wäre schon ein Problem (verdichtetes Zentrum einer Großstadt). Die einzige Option wäre daher auf dem Dach, wenn man die Statik nachrüstet.

Gilt für eine Wärmepumpe genau so, dass die Investitionskosten auf den Mieter umgelegt werden können.

Der Mieter trägt für die Dauer seines Mietvertrags das Risiko steigender Arbeitpreise (egal ob Strom, Gas oder Öl). Wenn die Heizkosten zu hoch werden, wird das jedoch die erzielbare Kaltmiete reduzieren, daher trägt der Vermieter als Eigentümer natürlich das größte Risiko. Der Mieter kann ausziehen (oder gar nicht erst einziehen). Das sage ich als Mieter.

Zahlt man als Mieter nicht im Regelfall die tatsächlichen Heizungskosten? Dachte, Warmmiete ist die Ausnahme. Und bei Warmmiete erhöhen Vermieter im Falle einer Kostenexplosion recht schnell den Pauschbetrag.

Man zahlt natürlich immer die tatsächlichen Heizkosten, aber als Mieter ist es mir egal, wie die Warmmiete sich auf Heizkosten und Kaltmiete verteilt. Letztlich setze ich mir ein Budget und muss entsprechend meine Wohnung auswählen. Wenn die Heizkosten sehr hoch sind, bleibt entsprechend weniger für die Kaltmiete übrig.

Da jeder Mieter so agiert, werden bei niedrigen Heizkosten am Markt höhere Kaltmieten durch Vermieter realisiert und vice versa.

Diese “Kostenexplosion” ist bisher nur hypothetisch. Auch beim Spritpreis wird von Kostenexplosion berichtet, aber für die meisten belaufen sich die tatsächlichen Mehrkosten auf 20-50 Euro im Monat. Konkret sind die Prognosen für den Gaspreis pro kWh bis 2035 irgendwo zwischen 16 und 35 Cent, tendenziell wird es irgendwo in der Mitte liegen. Aktuell liegt der Gaspreis bei ca. 11 Cent. Bis 2035 gibt es sowieso 25% Inflation, d.h. gleichbleibendes Preisniveau wären bereits 14 Cent in 2035. Wenn der Preis auf tatsächlich 22 Cent ansteigt, wäre das ein Anstieg um 60%. Ein Teil davon lässt sich bei den meisten durch sparsameren Verbrauch reduzieren, realistisch kann man aber mit 50% Preisanstieg binnen zehn Jahren rechnen. 2 EUR/qm in schlecht gedämmten Häusern würden dann (inflationsbereinigt) auf 3 EUR/qm ansteigen. Für den Vermieter bedeutet das in der Regel 1 Euro niedrigere Kaltmiete, weil die Miete sich (spätestens bei Neuvermietung) in der Regel am oberen Ende der möglichen Bandbreite orientiert. Langfristig sind steigende Heizkosten für den Mieter egal, weil er das Geld sowieso entweder an den Vermieter oder Energieversorger abdrücken muss.

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In angespannten Wohnungsmärkten, wie wir sie in vielen deutschen Großstädten haben, wird der Großteil der Mieter davon Abstand nehmen sich mit ihrem Vermieter anzulegen, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass sie dadurch ihre Wohnung verlieren könnten, ein ggf. befristeter Mietvertrag nicht verlängert würde oder sie ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt verschlechtern.

Daher mag die theoretische Möglichkeit bestehen, so Druck auf den Vermieter auszuüben. In der Praxis wird sich aber erst dann etwas ändern, wenn die Durchsetzung nicht mehr allein am Mieter hängt.

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Das denke ich nicht. Höhere Heizkosten werden einfach zu noch höheren (Warm-)Mietkosten führen. Agree to disagree.

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Stimmt, aber vielleicht kann es nicht schaden. Argumente für eine Diskussion zu haben.
Und was hilft es, nicht zu widersprechen und dann ausziehen zu müssen, weil die Wohnung auf Dauer zu teuer wird.

Gut gelaufen für dich. In Deutschland bisher aber eine Seltenheit.

Es ist eher nicht zu erwarten, dass ein Mieter alleine gegen die Vermietungsgesellschaft vorgeht. Meist schließen sie sich zusammen, um der Stimme auch Gewicht zu verleihen. Ansonsten spricht ja nichts dagegen in einem Standardschreiben an alle Mieter die geplante Änderung zu erläutern und zu belegen, warum das zu sinkenden Preisen führt. Damit nimmt man dem Widerstand den Wind aus den Segeln. Und wenn da einer alleine meint, er hätte gerne eine Wärmepumpe, dann verweise ich als Vermieter auf die Mehrheitsmeinung. Je unpersönlicher das Verhältnis, desto mehr wird der Mieter dem Vorschlag der Lage nicht folgen - das Recht hat er aber. Habe auch schonmal gegen eine Mieterhöhung Einspruch eingelegt. Und die kam dann auch nicht.

Wenn ich wegen der zu hohen Energiepreise ausziehen müsste, gebe ich dir Recht. Gerade in den geschilderten Verhältnissen (angespannter Wohnungsmarkt in Großstädten) dürfte ein Umzug allerdings in den wenigsten Fällen die Gesamtkosten reduzieren. Neue Wohnung heißt nicht nur Kosten für den Umzug, sondern i.d.R. auch deutlich höhere Miete. Die mit Abstand meisten Wohnungen haben immer noch eine fossil gefeuerte Heizung. Wenn man beachtet, dass man bei so einem Wohnungsmarkt i.d.R. froh ist, wenn man überhaupt irgendwas halbwegs bezahlbares findet, sind die Chancen also auch eher gering dass ich in meiner neuen Wohnung in absehbarer Zeit von geringeren Energiepreisen profitiere.

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