Verbraucherschutz: Kontrolle des Bankauszugs im Zeitalter digitaler Zahlung

Vermutlich kein LdN-Thema, aber ich wollte es hier mal zur Diskussion stellen:

Ich bin jüngst 2 ½ Wochen durch England gefahren und habe nicht einmal bar bezahlt - in vielen Läden / Pubs steht sogar „no cash - sorry“. Ähnlich in Skandinavien. Auch wenn Deutschland Bargeld-affiner ist als UK oder Skandinavien, setzen sich digitale Zahlungssysteme mit Kredit- und Debitkarten (letztere vor allem als „ehemalige EC-Karte“) und Smartphone (Apple / Google Pay) immer mehr durch.*) Die Folge: Immer mehr Zahlungen, mit Kleinstbeträgen laufen über Girokonto und Kreditkarten.

Das Problem: Leider ist in den Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen aber oft nicht mehr nachvollziehbar, was für eine Zahlung das war. Die Kontrolle wird immer schwerer. Das ist nicht verbraucherfreundlich.

Grund: Der Zahlungsempfänger weicht oft vom Namen / der Marke des Shops / des Restaurants ab und das Datum ist oft nicht das Zahlungs- sondern das Buchungsdatum (was oft ein oder sogar mehr Tage nach der Zahlung liegen kann).

Um die Transparenz für eine effektive Kontrolle von Kontoauszug und Kreditkartenabrechnung zu gewährleisten, sollte der Gesetzgeber den Handel und die Gastronomie verpflichten, dafür zu sorgen, dass (1) im Zahlungsempfänger, wenigstens im Verwendungszweck Namen / Marke des Shops / Restaurants steht, (2) das Datum der Zahlung im Verwendungszweck steht. Diese müssten ihre Bezahlterminals entsprechend konfigurieren.

Außerdem sollte der Gesetzgeber die Zahlungssysteme und Banken verpflichten (3) diese Informationen auch zu übertragen und in Kontoauszug bzw. Kreditkartenabrechnung auszuweisen.

Das würde es den Banking-App entwicklern erheblich erleichtern, die die (oft lernende) automatische Kategorisierung zu verbessern.

*) Auch wenn Paydirect/Giropay wg. der Vertriebsinkompetenz der deutschen Banken zum Jahresende eingestampft wird - wurde einfach nicht aktiv beworben!

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