Verbesserung Nachstellungsparagraph § 238 StGB

Hey, in meiner Arbeit muss ich mich oft mit Nachstellung auseinandersetzen. Dabei ist mir folgende Widersprüchlichkeit einer gesetzlichen Wertung aufgefallen und ich würde gern hören was ihr darüber denkt.

Wenn ein Dieb in eine Dauerhaft genutzt Privatwohnung eindringt und um etwas zu klauen, auch wenn es noch so geringwertig ist, dann wird er mit Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich das Opfer nach dem Einbruch sich in seinen eigen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen kann.

Wenn jetzt jedoch der Stalker in die Wohnung eindringt, um seinem Opfer nachzustellen (weil er zum Beispiel Botschaften hinterlassen will etc.) dann wird dieser nur mit Geldstrafe bis 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Aus meiner Sicht ist es doch für das Opfer genauso Scheiße, wenn der Stalker die Verletzlichkeit der Wohnung aufzeigt und dem Opfer das Gefühl gibt, gerade dort nicht sicher zu sein, wie beim Diebstahl.

Wie denkt ihr darüber?

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