Update zur Luca-App

Und wie man sieht bei der Luca App praktisch auch nicht, selbst wenn die Kontaktdaten korrekt wären.
Wenn jetzt hier mit theoretisch argumentiert wird, muss man auch anfügen, dass sich theoretisch alle über die Corona-Warn App informierten freiwillig richtig so verhalten können, wie es ein Anruf vom Gesundheitsamt zum Ziel hat.

Zumindest dürfte ein verifizierter Kontakt mehr Geld einbringen.

War auch nicht zu erwarten, oder? Risikobewertung basierend auf Abstand und Kontaktdauer (so ist es nun mal vom Übertragungsweg) ist ohne technische Unterstützung für Menschen praktisch unmöglich.

Meine Einschätzung zur Luca App haben sich leider bewahrheitet, oder gibt es Auswertungen, die den Nutzen aufzeigen?

Wenn am Ende der Kette der Nachverfolgung doch wieder ein Mensch (Gesundheitsamt) Hunderte andere Menschen (Kontakte) anrufen muss um die Massnahmen durchzugehen, dann ist ein digitales Erfassungs.System doch ohnehin sinnlos im Kontext der Bekämpfung der Pandemie. Die Ämter kamen doch schon bei Alpha kaum hinterher, bei Delta war es schon total hoffnungslos und bei Omicron ist Kontaktnachverfolgung als Konzept doch nun erledigt.

1 „Gefällt mir“

Die Inzidenzgrenze von 35 soll ja etwas mit der Kontaktnachverfolgungskapazität der Gesundheitsämter zu tun haben. Da sind wir jetzt mehr als einen Faktor 10 höher, da funktioniert die händische Kontaktnachverfolgung per Gesundheitsamt nicht mehr. Da helfen nur noch automatische System wie die Corona-Warn-App mit Bluetooth-Annäherungserkennung und der Möglichkeit zum Check-In per QR-Code (und völlig dezentrale Ansätze wie individuelle Kontakttagebücher mit eigneverantwortlicher Information im Infektionsfall.)
Ich hätte es gut gefunden, wenn man die CWA etwas verbindlicher gemacht hätte, z. B. mit Anzeige, wie lange sie aktiv ist, um eine App-Pflicht als Alternative zur fragwürdigen Registrierung per Zettel einzuführen.

2 „Gefällt mir“

Genau, und das ist auch das Grundproblem der „CWA vs Luca“-Debatte:

Bei Luca geht es darum einen Teilprozess der Kontaktnachverfolgung aus dem Analogen mehr oder weniger 1 zu 1 zu digitalisieren. Statt mit Zettel und Stift registriert man sich jetzt mit der Luca-App, aber am Ende guckt wieder ein Mensch drüber.
Bei der CWA wurde mit den digitalen Möglicheiten ein neuer, digitaler (und damit effizienterer) Prozess geschaffen. Sowohl die Erkennung als auch die Benachrichtigung erfolgen vollautomatisiert.

Das sind eben zwei grundlegend verschiedene Ansätze, weswegen die jeweiligen Verfechter auch nur schwer vom jeweils anderen Modell zu überzeugen waren.
Insgesamt muss man die Tatsache akzeptieren, dass bei den aktuellen Inzidenzen eine manuelle Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter gar nicht (oder nicht schnell genug) stattfindet und die CWA diese Limitierung einfach nicht hat. Ihr Einsatz ist daher in der aktuellen Situation absolut sinnvoll und empfehlenswert.

4 „Gefällt mir“

Und genau deshalb auch meine Ausgangs-Frage, ob / wann die Bundesländer ihre Corona-Verordnung anpassen, in denen immer noch die Pflicht zur Erhebung und Angabe der Kontaktdaten u.a. in der Gastronomie festgelegt und mit Bußgeld bewährt ist, auch durch Lösungen wie die Luca App, obwohl die Gesundheitsämter diese Kontaktdaten schon lange nicht mehr verarbeiten.

Das ist eines der vielen Dinge, die so viel Unmut über die Bürokratie und das gefühlte Staatsversagen erzeugen: Da gibt man - im Hinblick auf Datenschutz nicht gerade gerne - seit Monaten seine Kontaktdaten ab … für nix! Sein lassen darf man es auch nicht - das würde die Gastronomen in Probleme bringen. Den kontrolliert wird die Erhebung durchaus noch. Die Politik und die Verwaltung reagiert einfach nicht! Pandemische … äh … Pontemkische Dörfer …. Kafkaesk!

5 „Gefällt mir“

Nur nochmal so zum Staunen und Wundern:

2 „Gefällt mir“

Wo ein Trog ist, wird gegessen.
Darum reagieren Datenschützer bei Vorratsdatenspeicherung immer so alarmiert.
Aber das Abnickverhalten der Staatsanwaltschaften wirft durchaus Fragen auf.

1 „Gefällt mir“

Brandenburg will Daten aus der Luca-App zur Strafverfolgung nutzen

Aber zum Glück geht es nur um die Verfolgung schwerer Straftaten, also wahrscheinlich so Sachen wie Kneipenschlägereien, Drogenhandel, etc…

4 „Gefällt mir“

Turns out: Die brandenburgische Polizei darf schon seit 2020 auf die Daten zugreifen, obwohl das durch ein Bundesgesetz eigentlich verboten ist:

https://www.golem.de/news/brandenburg-polizei-darf-auf-coronakontakte-zugreifen-seit-2020-2202-163408.html

Aber zum Glück ist dem Pressespecher der Polizei persönlich kein Fall bekannt, also kann es da auch keinen Missbrauch gegeben haben…

2 „Gefällt mir“