Unzulässige Verzollung durch die Deutsche Post

Die Deutsche Post sendet Dokumentensendungen (Briefsendung, private Kommunikation, in meinem Fall ein Umschläge mit Postkarten von meiner Freundin) aus China, wenn diese nicht mit dem CN22 Formular versehen sind immer wieder zurück. Das obwohl für diese Sendungen kein CN22 Formular erforderlich ist.

Werden diese mit dem CN22 Formular versehen und mit Dokument und Geschenk gekennzeichnet, meldet die Deutsche Post diese, auch wenn sie unter der Zollfreigrenze von 45€ für Geschenke liegen immer wieder zur Verzollung an. Dadurch entsteht in der Regel eine meist unwesentlich Zollabgabe aber zusätzlich auch eine Auslagenpauschale von 6 Euro. Die Deutsche Post macht mit der Sendung also einen zusätzlichen leistungslosen Gewinn von 6€.

Auf mehrfache Nachfrage bei der Hotline der Deutschen Post erhält man darauf hin unterschiedliche Rückmeldungen, die teilweise der Rechtslage widersprechen. Das Formular zur Rückerstattung der Auslage auf der Webseite der Deutschen Post ist bewusst fast nicht auffindbar. Alles so ausgerichtet, dass die meisten Menschen schon hier verzweifeln und aufgeben.

Und auch die Rückmeldungen auf das Formular unterscheiden sich stark, während in manchen Fällen direkt eine Rückerstattung eingeleitet wird, wird in anderen Fällen zunächst verlangt bei der Deutschen Post eine Abgabenbescheid anzufordern, diesen innerhalb von 4 Wochen bei Zollamt einzureichen und einen Antrag zur Rückerstattung zu stellen und danach den vom Zoll ausgestellten geänderten Einfuhrabgabenbescheid an die Deutsche Post zu übermitteln, um erneut eine Rückerstattung der Auslagenpauschale zu beantragen. Dieser Aufwand steht in keinem vertretbaren Verhältnis zum entstanden Schaden. Versuche ich mir entstanden Schaden auf diesem Wege zu beheben, entstehen mir also weitere Kosten in Form von Arbeitsstunden. Wende ich darauf einen Stundensatz aus selbstständiger Arbeit an sind die Kosten schnell bei einem vielfachen der Auslagenpauschale.

Auf telefonische Nachfrage beim Zoll scheint, dieses Vorgehen System zu haben. Mitarbeiterin des Zolls erklärt, mir dass diese Probleme erst auftreten, seit die Deutsche Post die 6€ Auslagenpauschale erhebe. Diese Komplikation treten nach ihrer Angabe auch bei anderen Versanddienstleistern nicht in dieser Form auf.

Private Verbraucher*innen haben also fast keine Möglichkeit, sich gegen die unzulässige Ablehnung von Briefsendungen und unzulässige Verzollung von Geschenksendungen zu wehren, ohne dass ihnen dabei ein zusätzlicher Schaden entsteht. Die Deutsche Post hingegen macht damit immer wieder Gewinn auf der Grundlage, dass die einzelnen Schadenssummen für eine Sendung zu gering für eine Klage sind.

Ich kann natürlich absolut verstehen, wenn das Thema für euch nichts ist. Falls es euch aber doch interessiert, würde es mich freuen, wenn ihr dem Problem nachgeht, da die meisten Menschen, die von diesem Problem betroffen sind, wohl keine Möglichkeit haben zu ihrem Recht zu kommen. An dem Problem wird sich wohl nichts ändern, wenn die Deutsche Post nicht unter mehr Druck gerät bzw. mehr Nachfragen bekommt. Es geht mir nicht um die 6 Euro, es ist einfach erschreckend zusehen, dass ein großes Unternehmen mit seiner marktbeherrschenden Stellung praktisch den Rechtsstaat umgeht.

Hier ein paar Links zu ähnlich gelagerten Fällen:
[1] Zoll und Postpauschale für Geschenkpäckchen ärgern Amesdorfer Empfänger
[2] Ärger um Zoll und Pauschale für Geschenksendungen in Warmsdorf und Yokohama
[3] Ärgerlich: 6 Euro Auslagepauschale von Deutsche Post DHL

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