Umgang mit Studien und Gutachten in Politik und Verwaltung

Gerade ist in der Schweiz ans Licht gekommen, dass das Bundesamt für Energie eine ihm unliebsame Studie über die Ökobilanz von E-Autos „offenbar in der Schublade verschwinden lassen“ hat.

Doch wie ist die genaue Rechtslage hierzulande?

Dazu findet man zumindest scheinbar Widersprüchliches.

Es ist ein wegweisendes Urteil: Bundesministerien müssen die Studienergebnisse staatlicher Forschungseinrichtungen unzensiert veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht Köln gab mit dieser Entscheidung der Verbraucherorganisation foodwatch Recht.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach SPIEGEL-Informationen seit Ende November 2019 ein Gutachten unter Verschluss gehalten, das als Entscheidungsgrundlage für das Kohleausstiegsgesetz diente. Laut der Studie, die am Dienstag schließlich freigegeben wurde, hätte die anstehende Umsiedlung von fünf Ortschaften im Rheinischen Revier abgewendet werden können.

Auch in einem weiteren Fall wurden Studienergebnisse zurückgehalten.

In einem weiteren Fall wurde ein Gutachten teilweise erfolgreich angefochten, weil „die Studie als amtliche Äußerung der Bundesregierung verstanden werden könne“.

Diese Beispielfälle werfen eine Reihe von Fragen auf.

Ob und bis wann sind z. B. Ministerien zur Veröffentlichung verpflichtet? In welcher Form muss das passieren? Was ist mit der Wissenschaftsfreiheit? Gibt es überhaupt eine einheitliche Rechtsprechung?

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Als nur laienhaft rechtsgelehrter Mensch würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass die Steuerzahler ein Recht darauf haben, Studien lesen zu können die finanziert wurden. Eine Ausnahme sind diejenigen Studien, die methodisch extrem fehlerhaft sind und deshalb keinerlei Aussagekraft tragen.

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Die angeführten Beispiele zeigen allerdings, dass es einerseits unterschiedliche Möglichkeiten gibt, eine zeitnahe und nicht verfremdete Veröffentlichung zu unterlaufen, und andererseits ein Gericht selbst Änderungen angemahnt hat, sofern die Studie unter dem Dach eines Ministeriums firmiert, was dann wiederum der Wissenschaftsfreiheit zuwiderläuft.

Das Eine wie das Andere verändert den politischen Prozess substanziell und untergräbt ihn sogar, wenn Studien und Gutachten erst dann publiziert werden, wenn die Entscheidungen längst gefallen sind.

Tritt man einen Schritt zurück und macht sich erst mal klar, dass solche wissenschaftsgestützten Veröffentlichungen dazu da sind, politischen Entscheidern eine auf Expertise basierende Grundlage zu verschaffen, dann wird auch einsichtig, wie problematisch es ist, wenn hier getrickst wird.

Der Soziologe Alexander Bogner formuliert es so:

Das einzige Mittel, das hier hilft, ist Transparenz. Die Politik sollte nachvollziehbar machen, auf welche Daten, Studien und Erkenntnisse sie sich stützt. Sie sollte klar zeigen, auf welche Weise sie diese Erkenntnisse verarbeitet hat und warum sie zu diesen Entscheidungen gelangt ist, die sie präferiert. Wenn das gelingt, schafft das Vertrauen.

Das sollte eigentlich Konsens sein.