Umgang mit Studien und Gutachten in Politik und Verwaltung

Gerade ist in der Schweiz ans Licht gekommen, dass das Bundesamt für Energie eine ihm unliebsame Studie über die Ökobilanz von E-Autos „offenbar in der Schublade verschwinden lassen“ hat.

Doch wie ist die genaue Rechtslage hierzulande?

Dazu findet man zumindest scheinbar Widersprüchliches.

Es ist ein wegweisendes Urteil: Bundesministerien müssen die Studienergebnisse staatlicher Forschungseinrichtungen unzensiert veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht Köln gab mit dieser Entscheidung der Verbraucherorganisation foodwatch Recht.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach SPIEGEL-Informationen seit Ende November 2019 ein Gutachten unter Verschluss gehalten, das als Entscheidungsgrundlage für das Kohleausstiegsgesetz diente. Laut der Studie, die am Dienstag schließlich freigegeben wurde, hätte die anstehende Umsiedlung von fünf Ortschaften im Rheinischen Revier abgewendet werden können.

Auch in einem weiteren Fall wurden Studienergebnisse zurückgehalten.

In einem weiteren Fall wurde ein Gutachten teilweise erfolgreich angefochten, weil „die Studie als amtliche Äußerung der Bundesregierung verstanden werden könne“.

Diese Beispielfälle werfen eine Reihe von Fragen auf.

Ob und bis wann sind z. B. Ministerien zur Veröffentlichung verpflichtet? In welcher Form muss das passieren? Was ist mit der Wissenschaftsfreiheit? Gibt es überhaupt eine einheitliche Rechtsprechung?

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Als nur laienhaft rechtsgelehrter Mensch würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass die Steuerzahler ein Recht darauf haben, Studien lesen zu können die finanziert wurden. Eine Ausnahme sind diejenigen Studien, die methodisch extrem fehlerhaft sind und deshalb keinerlei Aussagekraft tragen.

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Die angeführten Beispiele zeigen allerdings, dass es einerseits unterschiedliche Möglichkeiten gibt, eine zeitnahe und nicht verfremdete Veröffentlichung zu unterlaufen, und andererseits ein Gericht selbst Änderungen angemahnt hat, sofern die Studie unter dem Dach eines Ministeriums firmiert, was dann wiederum der Wissenschaftsfreiheit zuwiderläuft.

Das Eine wie das Andere verändert den politischen Prozess substanziell und untergräbt ihn sogar, wenn Studien und Gutachten erst dann publiziert werden, wenn die Entscheidungen längst gefallen sind.

Tritt man einen Schritt zurück und macht sich erst mal klar, dass solche wissenschaftsgestützten Veröffentlichungen dazu da sind, politischen Entscheidern eine auf Expertise basierende Grundlage zu verschaffen, dann wird auch einsichtig, wie problematisch es ist, wenn hier getrickst wird.

Der Soziologe Alexander Bogner formuliert es so:

Das einzige Mittel, das hier hilft, ist Transparenz. Die Politik sollte nachvollziehbar machen, auf welche Daten, Studien und Erkenntnisse sie sich stützt. Sie sollte klar zeigen, auf welche Weise sie diese Erkenntnisse verarbeitet hat und warum sie zu diesen Entscheidungen gelangt ist, die sie präferiert. Wenn das gelingt, schafft das Vertrauen.

Das sollte eigentlich Konsens sein.

Wieder eine Studie, die die Regierung zurückhält:

Schon vor mehr als einem halben Jahr lagen die Ergebnisse einer bahnbrechenden Studie in Deutschland vor: Die sogenannte Elsa-Studie hatte zum ersten Mal hierzulande Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer untersucht. Im Dezember 2024 schickte das Team um Daphne Hahn von der Hochschule Fulda per Abschlussbericht ans Bundesgesundheitsministerium, was es herausgefunden hatte.

In Auftrag gegeben und finanziert hatte die Studie das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Doch nun lässt sich das Ministerium unter Ministerin Nina Warken (CDU) auffällig viel Zeit zur Veröffentlichung der Ergebnisse. Mitte Juni schon hieß es auf eine schriftliche Anfrage der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws: die Veröffentlichung sei „in den nächsten Wochen“ vorgesehen. Auf dieselbe aktuelle Anfrage antwortet das BMG nun gleichlautend, veröffentlicht werden solle die Studie „in den nächsten Wochen“. Ein genaueres Datum mochte das Ministerium nicht preisgeben.

Die Studie werde „auf der Website“ veröffentlicht, so eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Auf die Frage, ob damit eine Pressemitteilung, eine Präsentation des Ministeriums oder ähnliches einhergehen soll, antwortetet die Sprecherin nicht.

Update:

Still und leise hat das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) am Mittwoch den Abschlussbericht der Elsa-Studie zu den Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer veröffentlicht – auf seiner Webseite, ohne Pressemitteilung und ohne Äußerung der Ministerin.

Für mich ist es der Ausdruck verantwortungsvoller Politik zu entscheiden, ob eine Studie veröffentlicht wird oder nicht.
Die Ergebnisse können eh 99% der Bürger gar nicht einordnen.
Die Logik wäre aus meiner Sicht;

  • Studie erstellen und auswerten
  • Schlussfolgerungen und Einfluss auf bisherige Positionen bewerten und mit der Politik abstimmen
  • politische Positionen anpassen
  • Öffentlichkeit informieren zu den Änderungen und die Begründung mit der Studie

Im konkreten Fall wird es so sein, dass konservative Politiker die Ergebnisse eh nicht glauben, oder es sie nicht interessiert.
Die Ergebnisse an sich finde ich sehr spannend. War schon lange Zeit, dass sich mal jemand damit beschäftigt. Selbst der Vergleich von Neu-Fahrzeugen wurde ja über Jahre verhindert oder gefälscht. Politik und Korruption halt.

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Auf der anderen Seite haben wir Unternehmen und Lobbygruppen, die gezielt Studien, nicht selten mit Vorgaben wie die Ergebnisse ausfallen sollen, in Auftrag geben und dann auch gerne medienwirksam veröffentlichen. Diese sind dann in der Welt und bestimmen den Diskurs.
Wenn dann gleichzeitig objektive von Steuern finanzierte Studien zurückgehalten werden, weil das Ergebnis die Bürger verunsichern könnte, hilft das vor allem denen, die Wissenschaft lieber missbrauchen als ihr folgen.
Man stellt sie ja nicht nur Bürgern zur Verfügung (die sie vermutlich sowieso nicht lesen), sondern genauso im Gebiet forschenden, die damit arbeiten können und Journalisten, die mit ihrer Wissenschaftsabteilung es für den Bürger aufbereiten können, der es dann vielleicht auch versteht.

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Die dritte Variante, fragwürdige Auftragsstudien, sollte auch noch erwähnt werden.

Auch mithin fragwürdige Besetzungen in Experten-Gremien sind leider durchaus nicht unbekannt.

Er ist das höchste Gremium, das in Deutschland über den Klimaschutz wacht: der Expertenrat für Klimafragen. Grundlage seiner Arbeit ist das Klimaschutzgesetz. Jetzt hat die Bundesregierung ihn neu besetzt. Zum 1. September werden drei neue Mitglieder berufen und zwei bisherige bestätigt. Neu im Gremium sind Tanja Kneiske, Expertin für Energieinfrastruktur aus Cottbus, die Geografin Julia Pongratz und der Verkehrsforscher Allister Loder, beide Professoren in München.

Ein Klimawissenschaftler ist nicht dabei. Das findet Niklas Höhne, Professor und Gründer des NewClimate Institute, nicht so schlimm. Es seien eben „sektorale Experten“. Und der Rat müsse bilanzieren, ob die politischen Maßnahmen ausreichen, das Klimaziel – minus 65 Prozent bis 2030 – zu erreichen. Er sagt aber auch: „Mir fehlt in diesem Gremium jemand, der den Überblick über das große Ganze besitzt.“ Und: „Es gibt keinen Prozess, bei dem man sich bewerben könnte.“

Interessant sind die beiden Mitglieder, die schon in der Vergangenheit dem Gremium angehörten: die Volkswirtschaftlerin Barbara Schlomann und Marc Oliver Bettzüge. Letzterer ist Direktor des Energiewissenschaftlichen Institut (EWI) an der Uni Köln. Dieses ist für Gutachten bekannt, die als „Gefälligkeitsgutachten“ kritisiert werden – etwa für die Gas- und Kohlelobby oder die Bundesregierung: Aufgrund seiner „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ verlängerte 2010 die Regierung aus Union und FDP die Laufzeiten der deutschen AKWs. Aktuell hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ein Gutachten beim EWI bestellt.

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Ist das so, oder wird es nur behauptet?

Befürchte den Diskurs beeinflussen vor allem Journalisten die keine Ahnung vom Inhalt haben und irgendwas nachplappern

Glaube wir hatten hier schon mal die Diskussion zum Totalversagen der Medien zum Klimaschutz.
Wobei ich sagen muss, die Studie um die es geht ist schon super aufbereitet, und relativ kurz.

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Je nachdem, wen man fragt, denke ich.
Jedenfalls finanziert die Wirtschaft 2/3 der Forschung. Da da Entwicklung mit dabei ist (was sich oft nur schwer trennen lässt), verfälscht das natürlich etwas.

Ist das so oder wird das nur behauptet?

Eine neue Spielart scheint der vorauseilende ‚Gehorsam‘ von Behörden zu sein.

Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden auf zwei Wegen erhoben: Einmal mit einer ganz großen Stichprobe von fast 400.000 Haushalten, dem sogenannten Mikrozensus Kern, und dann noch mal mit einer deutlich kleineren Unterstichprobe, dem Mikrozensus SILC. Bisher wurde die Armutsquote für beide Erhebungen ausgewiesen. Jetzt hat das Statistische Bundesamt entschieden, sie für eine davon nicht mehr auszuweisen – ausgerechnet für diejenige, die eine deutlich höhere Armut ausweist. Das wirft Fragen auf.

Der Mikrozensus Kern, für den die bundesweite Armutsquote jetzt fehlt, erfasst beinahe ein Prozent der Bevölkerung. Er erlaubt eine viel tiefere Auswertung bis in einzelne Regionen hinein oder auch nach soziodemografischen Merkmalen. Die andere Stichprobe ist für den europaweiten Vergleich optimiert. Weil sie kleiner ist, bietet sie aber nur einen groben Überblick.

Dass Gutachten zu ignorieren ein beliebter ‚Sport‘ ist, zeigt die CSU-Verkehrspolitik.

Ein Blick zurück:

Die Pläne des deutschen Verkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) für eine Pkw-Maut verstoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. Die Juristen kommen in einem 23-seitigen Gutachten zu dem Schluss, dass Dobrindts Konzept gleich mehrfach zu einer „mittelbaren Diskriminierung von Unionsbürgern“ führen würde. Über die Rechtsstudie berichteten zuerst die „Bild am Sonntag“ und „Der Spiegel“.

Die Gesetzentwürfe zur Infrastrukturabgabe und zur Senkung der Kfz-Steuer von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verletzen das EU-Recht. Nach Ansicht der EU-Kommission gibt es bei den Plänen für eine Ausländermaut in ihrer jetzigen Form „in mindestens zwei Punkten“ Verstöße. Die Gesetzentwürfe wurden am Donnerstag in den Bundestag eingebracht.

Bei ihrer Analyse stützt sich die Brüsseler Behörde nach SPIEGEL-Informationen auf ein umfangreiches Gutachten ihres juristischen Dienstes.

Stand heute:

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheue (CSU) wegen des Vorwurfs einer falschen uneidlichen Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags erhoben.

Der ehemalige Bundesverkehrsminister hatte im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss gesagt, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Manager der eigentlich vorgesehenen Mautbetreiberfirmen hatten im Ausschuss von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet, dieser habe dies abgelehnt.

Hätte die CSU nicht die juristische Expertise von Beginn an konsequent ignoriert, behaupte ich mal, wäre es nie zum ‚Ausländermaut‘-Debakel von 243 Millionen Euro zulasten der Steuerzahler und auch zu keiner uneidlichen Falschaussage gekommen.

In den 243 Millionen sind die 30 Millionen Anwaltskosten übrigens noch nicht mit eingerechnet.