Ukraine-Flüchtlinge - Rechtsgrundlage

Ich weiß nicht, ob das das Themenvorschlag taugt, wahrscheinlich habe nur ich als Person Verständnisprobleme: In Deutschland leben wohl rund eine Mio. UkrainerInnen auf Grundlage des §24Aufenthaltsgesetztes.
Helfen wir der Ukraine wirklich, wenn wir den UkrainerInnen Schutz und Hilfe gewähren - fehlen diese Bürger dann nicht z.B. zur Verteidigung und zum Erhalt der ukrainischen Produktivität, oder ist das zynisch gedacht? Ich weiß absolut nicht, nach welchen Kriterien das Aufenthaltsrecht vergeben wird - aber ist es nicht irgendwie kontraproduktiv, russischen Wehrfähigen bei uns Aufenthaltsrecht zu gewähren, wenn die dringend in der Ukraine gebraucht werden, weil dort Männer fehlen? Nachdem auch kein Nato-Militär eingesetzt werden kann - wer soll denn dann die Ukraine schützen?
Oder sind wir durch Menschenrecht/Asylrecht verpflichtet, alle angegriffenen Völkern unbegrenzt Schutz zu gewähren?

Hast du dich da verschrieben oder wie darf ich das verstehen?

Ansonsten hätten wir auch keine Syrer oder Afghanen aufnehmen sollen, überhaupt niemanden, der gerade nicht einen Angriffskrieg führt.
Aber nach dem Angriff wurden Leuten die Häuser zerbombt und die Lebensgrundlage zerstört. Selbstverständlich dürfen diese Menschen erwarten, dass wir ihnen Schutz gewähren.
Für die ukrainische Führung ist das natürlich ein Dilemma, da sie diese Leute gerne an der Front einsetzen würde. Aber liegt überhaupt schon eine offizielle Anfrage der Ukraine über Rückführung vor. Das Thema kommt immer wieder auf, aber eher auf inoffiziellen Wegen.

1 „Gefällt mir“

Polen hat nun mit der Ukraine ein Abkommen geschlossen. Wehrfähige Ukrainer, die in Polen leben, sollen motiviert werden, sich dem Krieg anzuschließen.
Polen wird diese Männer ausbilden und diese sollen dann als geschlossene Einheit auftreten.

Unter den gut 1,1 Mio Geflüchteten aus der Ukraine sind

  • gut 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • C.a. 526.000 Frauen
  • Jede Menge Männer, die in der Ukraine nicht wehrpflichtig sind

Die meisten der Geflüchteten dürften zudem aus direkt vom Krieg betroffenen Gebieten kommen. Unterm Strich können diese 1,1 Mio Staatsbürger der Ukraine wenig bis gar nichts zur Verteidigung des Landes oder der Wirtschaft beitragen. Im Gegenteil: indem wir z.B. die Kinder hier betreuen und unterrichten und die geflohenen Familien hier in das Sozialsystem integrieren entlasten wir den ukrainischen Staat, der seine Ressourcen dann auf die Landesverteidigung richten kann.

Über die in Deutschland und anderswo im Ausland lebenden wehrpflichtigen Ukrainer gibt es ja eine Debatte, das betrifft aber nur eine absolute Minderheit der Geflüchteten.

Moralisch? Ja, auf jeden Fall. Rechtlich? Da gibt es jede Menge Detailfragen. Grundsätzlich muss der deutsche Staat Kriegsflüchtlingen, die bei uns Schutz suchen auch Schutz gewähren. Dieses Recht ist übrigens im Wesentlich aufgrund der Vertreibungen durch Nazi-Deutschland ins Leben gerufen worden, wir sind also in einer extrem schlechten Position, uns da rausreden zu wollen.

Ein Flüchtling hat kein Anrecht darauf, sich das Land in dem er Schutz findet auszusuchen. Aber im Fall der Ukraine sind wir nunmal eines der nächsten Nachbarländer und die die näher dran sind (z.B. Polen) haben meist noch mehr aufgenommen. Deutschland ist (gemessen an der Einwohnerzahl und Wirtschaftsleistung) weltweit auch bei weitem nicht das Land mit den meisten aufgenommenen Flüchtlingen. Der Titel geht vermutlich an Uganda. Insofern sollten wir vorsichtig sein, uns zu laut zu beklagen.

1 „Gefällt mir“