Liebes Lage-Team, liebe Community,
mir fehlt in der medialen Berichterstattung allenorts gerade die Diskussion über die Konsequenzen des sogenannten Herrenberg-Urteils, die schon ab 01.01.2027 greifen. Diese weitreichenden Konsequenzen betreffen die gesamte Bildungslandschaft, betroffen sind alle Institutionen wie Volkshochschulen, Universitäten, Weiterbildungsanbieter, Stiftungen, diejenigen, die sie nutzen und diejenigen, die ihre Selbständigkeit auf Coachings und Workshops in Institutionen aufbauen.
Was uns erwartet: Sämtliche Lehraufträge, die auf Honorarbasis laufen - heißt alle Personen, die nicht in der Institution, in der sie unterrichten, angestellt sind, gelten ab 2027 als scheinselbstständig, sobald die Personen in die Infrastruktur der Institution eingebunden sind (z.B. in ein Lehrprogramm eingebunden sind, Teil eines Stundenplans sind, die Teilnehmenden zugewiesen bekommen, eine E-Mail-Adresse der Instituton besitzen, die Räume und Ausstattung nutzen, Anwesenheitslisten führen o.ä.). Und das krasse dabei: unabhängig von Höhe des Honorars und Dauer/Umfang des Lehrauftrags oder der sonstigen Tätigkeit (sind die Personen schon angestellt bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig mit weiteren Kunden - ganz egal).
Ab 2027 ist es also nicht mehr möglich, z.B. einen Lehrauftrag an einer Uni wahrzunehmen, einen Workshop bei einem Weiterbildungsinstitut zu geben oder einen Kurs an einer Volkshochschule anzubieten, wenn diese Institutionen diese Lehrenden nicht anstellen. Heißt: Die Kernidee vieler Weiterbildungsanbieter, das Wissen vieler einzelner Personen in Workshopangeboten weiterzugeben, funktioniert nicht mehr.
Ausgangspunkt für diese Situation ist das Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022, das zunächst von der Klage einer Musikschullehrerin ausging, die von ihrer Musikschule nicht angestellt wurde. Der wohlmeinende Gedanke ist, Ausnutzung zu vermeiden. Übersehen wurde dabei aber bisher, dass eine große Zahl an Selbständigen oder Personen, die aus Institutionen und Firmen, in denen sie angestellt sind und ihr Berufswissen z.B. weitertragen, diesen Schutz gar nicht benötigen, gar nicht angestellt werden wollen oder als Selbständige ihren Beruf darauf aufbauen, Workshops zu geben in verschiedenen Einrichtungen.
Ich spreche aus Perspektive einer Universitätsmitarbeiterin und weiß, dass wir ab nächstem Jahr keine berufspraktischen Angebote von Externen mehr anbieten können (und weil es ja um die Berufspraxis geht, sind wir inhaltlich gar nicht in der Lage, dieses Angebot selbst zu bieten). Aber auch Schlüsselkompetenzworkshops, Sprachunterricht (auch innerhalb fester Studiengänge), selbst Hochschulsport werden nicht wie bisher weiterlaufen können. Abgesehen davon wird die reguläre Lehre zu einem Teil durch Lehraufträge mitgetragen wird.
Weil diese elementare Entscheidung nicht kommuniziert wird, wissen viele Betroffene noch nichts davon, was ihnen bevorsteht. Ich weiß z.B. von benachbarten Universitäten, die (Stand: gestern) noch nichts davon wissen, dass sie ihr Lehrprogramm ab dem Wintersemester (Oktober 2026) nicht anbieten können, wie bisher, und von Selbständigen, die keine Ahnung haben, dass ihr Job in Gefahr ist. Auch meine Universität hat von den Konsequenzen nur mitbekommen, weil ich darauf aufmerksam gemacht habe. Jetzt heißt es aus der Rechtsabteilung: Da ist gerade nichts zu machen, Lehraufträge sind erst mal nicht mehr möglich.
Die mediale Berichterstattung stellt es bisher vor allem so dar, als wären “nur” Musikhochschulen davon betroffen, ein bisschen wird auf Volkshochschulen eingegangen. Das ist aber nicht die Realität ab 2027! Daher schlage ich dieses Thema für die Lage der Nation vor und wäre sehr dankbar, wenn es aufgegriffen wird.
Hier die Quellen, die ich am informativsten finde: