Übergewinnsteuer (LdN 473)

In der LdN 473 sprecht Ihr Euch für die Übergewinnsteuer aus.

Moralisch kann ich da mitgehen. Und für die Politiker ist es ja auch eine tolle Robin Hood-Aktion, ein Loch in den Sack der Energieunternehmen mit ihren “Übergewinnen” zu schneiden und den Ertrag an das (u.a. von den Energieunternehmen) gebeutelte Volk zu verteilen.

Das derzeitige Problem ist aber, dass die Einnahmen nicht sofort sprudeln werden (wenn überhaupt). Denn derzeit bestehen zwei Beitreibungsverbote:

  1. Beitreibungsverbot des ICSID in der Sache Klesch Group Holdings Limited and Raffinerie Heide GmbH v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/23/49) vom 23. Juli 2024 (Link)
  2. Aussetzung der Vollziehung durch Beschluss des BFH vom 27. Oktober 2025 – II B 5/25 (AdV) - (Link)

Deshalb zahlten von den 13 Unternehmen, die diese Steuer für 2022 und 2023 überhaupt angemeldet haben, nur 11 dieser Unternehmen die Steuer tatsächlich (Link). Nicht bekannt ist, ob sich die 11 Zahler über ihre Zahlung ärgern (ggf. fallen einer Aussetzung Zinsen an, wenn am Ende doch gezahlt werden muss, Zinssatz 6%).

Eine nähere Befassung mit dem Thema ergibt,

  • dass die Kläger beim ICSID mit ihren Argumenten am Ende wahrscheinlich nicht durchdringen werden (Link),
  • während die Klägerin in der Sache beim BFH viele gute Argumente auf ihrer Seite haben, angefangen mit der Frage, ob bei ihnen wirklich ein Übergewinn besteuert wird und nicht endend bei der Frage, ob der Bundesgesetzgeber überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für die Einführung dieser Steuer hatte (was u.a. davon abhängen könnte, ob die EU-Kommission ihren Vorschlag, den Deutschland umgesetzt hat, im mit Hinweis auf die richtige Rechtsgrundlage und dem daraufhin gewählten Verfahren einbrachte).

Wegen des BFH-Beschlusses stellt sich die Frage, ob Deutschland bei einer neu einzuführenden Steuer auf die EU zugehen muss, um eine Neuauflage des alten EU-Energiekrisenbeitrags zu starten, und welches Verbesserungspotential besteht, oder, ob man ganz anders vorgeht. Denn aufgrund der Klage werden sich vermutlich EuGH und Bundesverfassungsgericht mit der Steuer, so wie sie 2022 auf den Weg gebracht wurde, befassen.

Natürlich könnte Deutschland versuchen, sich von den EU-Vorgaben frei zu machen (mit und ohne Änderung des Grundgesetzes, siehe z.B. “Übergewinnsteuer - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit”, Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, WD 4 - 3000 - 002/26 vom 26.02.2026, Link).

Wenn man es noch einmal so macht wie 2022, wird man die Steuer schon wegen des BFH-Beschlusses vom 27. Oktober 2025 nicht schnell oder überhaupt nicht einnehmen können.

Im Ergebnis wird man also für ein paar Mrd. EUR sehr viel Aufwand treiben müssen oder die Steuer erst nach 2030 einnehmen - oder sogar überhaupt nicht. Keine guten Aussichten für einen schon ohne Krise gebeutelten Haushalt.

Und dann ist noch zu entscheiden, wie man Übergewinne in einer Zeit ständiger Krisen überhaupt bemisst, weil ein Vergleich mit Zeiten ohne die einschlägigen Krisen (wie 2022 beim EU-Energiekrisenbeitrag 2022/23 mit den Jahren 2018 bis 2021) schwierig wird. Man wird neue Maßstäbe dafür brauchen.

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Ich vermisse bei der wiederholten Erwähnung der Übergewinnsteuer als potentielle Kompensation der Spritpreisreduzierung, dass dies ein zahnloser Tiger ist. Woher die potentiellen Rückflüsse kommen ist mir schleierhaft.

Insbesondere in Deutschland sind die meisten Mineralöl-Raffinerien sogenannte Verarbeitungsraffinerien. Diese zahlen bekommen nur eine Service Gebühr einer übergeordneten Nicht-EU Holding Die Gewinne durch aktuell hohe Margen entstehen anderorts, in der Schweiz, Grossbritanien, etc. Weitgehend steuerfrei. Nur wenige deutsche Raffinerien haben 2022 die Übergewinnsteuer bezahlt. Und diese klagen aktuell gegen die Übergewinnsteuer mit offenem Ausgang vor fragwürdigen Schiedsgerichten ( Klesch vs Denmark, Germany and the EU - ISDS Red Carpet Courts ). Die Raffinerie Heide der Klesch Gruppe ist inzwischen ebenfalls in eine Verarbeitungsraffinerie umwandelt worden. Diesselbe Gruppe ist nun dabei die zweitgrößte Raffinerie in Gelsenkirchen zu kaufen. Die potentiellen Gewinne einer Übergewinnsteuer fallen außerhalb der EU an und sind illusorisch.

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Mir war das neu und ich habe das daher aus Neugierde nochmal nachrecherchiert (Deep Reserch Perplexity) und bestätigt gefunden: Die Gewinnverlagerung aus deutschen Raffinerien heraus in ausländische Konzernstrukturen ist durch CbCR-Daten von Shell und BP konkret und mit Zahlen eindrücklich belegt:

In Deutschland bleiben kaum zu besteuernde Gewinne. Krass!

Das Tolling-/Lohnverarbeitungsmodell für einzelne deutsche Raffinerien in der Tat wie von @PedroPantalones beschrieben und eine aggressive Steuergestaltung: Die Rohöllieferung und der Rohölhandel obliegt einer ausländischen Konzernmutter, die Raffinerie in Deutschland erbringt nur die Verarbeitungsleistung gegen eine Service-Fee. Der kaufmännische Gewinn aus dem Rohöl-Einkauf und dem Produktverkauf entsteht rechtlich bei der ausländischen Handelsgesellschaft.

Diese aggressiven Steuergestaltungs-Modelle sind in der Mineralölwirtschaft kein neues Konstrukt und dienen nicht nur Steuerzwecken, sondern auch Risiko- und Margensteuerung.

Ob das Modell einer Verarbeitungsraffinerien mit Service-Fee-Strukturfür „die meisten deutschen Raffinerien“ zutreffend ist, konnte aber auch der Deep Research nicht belegen.

Wenn dem tatsächlich so ist, wäre die Diskussion über die Übergewinnbesteuerung mal wieder populistische heiße Luft, die voll auf „die da oben“ abstellt. Wenn der Finanzminister so was nicht weiß oder wider besseren Wissens vorschlägt, wäre die verzweifelte SPD offensichtlich am Ende.

Gesamter Deep Research mit Quellen: https://www.perplexity.ai/search/bitte-faktencheck-ubergewinnst-i5seKFsMQ7a9JBWObbAkcg#1

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Anmerkung dazu:

Gegen Profit shifting und aggressive Steuergestaltungsmodelle gibt es seit 2013 das von der OECD angestoßene BEPS Project (Base Erosion and Profit shifting), das als Aktionspunkt 12 eine Meldepflicht für aggressive Steuergestaltungsmodelle vorsieht. Das wurde in der EU mit der Richtlinie DAC6 umgesetzt und nationale Gesetzgeber waren bis zum 31.12.2019 verpflichtet, die Richtlinie in die nationale Gesetzgebung einfließen zu lassen.

Das ist in Deutschland mit den Normen 138d-k der Abgabenordnung geschehen. Wie effektiv diese Meldepflicht gegen aggressive Steuergestaltung ist, lässt sich bisher kaum sagen, aber zumindest wurde versucht, das transparenter zu machen, damit der Gesetzgeber rechtzeitig gegensteuern kann.

Vielen Dank für die Recherche, das finde ich ebenfalls krass. Vielleicht ist das als Nachtrag noch mal ganz spannend.

Da bin ich wiederum nicht so sicher, denn in einigen europäischen Staaten funktioniert das ja … ich würde eher so formulieren: Bei aggressiver steuerlicher Gestaltung muss es dann darum gehen, die richtige steuerrechtliche Belastung zu konstruieren. Ich finde es nicht populistisch, ein politisches Ziel zu formulieren, das man für sinnvoll hält, auch wenn die rechtstechnische Umsetzung potentiell komplex ist. Denn dass sie unmöglich sei, halte ich bisher nicht für belegt, selbst bei der Verschiebung von Gewinnen.

Übergewinnsteuer und Verrechungspreise sind aber zwei verschiedene Themen. Es kann sogar sein, dass krasse Übergewinne in der Kriese nur dadurch entstehen, weil im Referenzzeitraum die Gewinne durch geschickt eingeleitete Gewinnverlagerungen ins Ausland praktisch Null sind (oft hoher Zins- und Lizenzaufwand in Deutschland) und in der Krise plötzlich meuchlings Gewinne entstehen, die man nicht so unauffällig verlagern kann, wie die langjährig angefallenen Normalgewinne.

Im Übrigen kann man aber auch sagen, dass Verrechnungspreise ein immer wichtiger werdendes Thema steuerlicher Außenprüfungen werden. Das hinterlässt dann tife Spuren in den Statistiken zu Verständigungsverfahren, die bei der OECD geführt werden und wo Deutschland “größter Streithansel vor dem Herrn” wäre, wenn die OECD sich so wenig zurückhaltend ausdrücken würde.

Ich denke populistisch ist es schon so über die Übergewinnsteuer zu reden als sei sie leicht einzuführen und die kurzfristige Lösung vieler (oder sogar aller?) Probleme. Von daher hat @TilRq da aus meiner Sicht schon einen Punkt. Denn die nötigen Weichen für eine heute wirksame Übergewinnsteuer hätte man vermutlich schon vor 5-10 Jahren legen müssen.

Wobei natürlich nicht bei allen politischen oder medialen Akteuren böse Absicht dahinter stehen wird. Viele werden die Lage einfach falsch einschätzen weil das Wissen über diese Verrechnungspraxis fehlt. Da wäre es dann weniger Populismus als Unwissen.

Unabhängig davon sollte man jetzt sicher die Grundlagen für eine zukünftige branchenunabhängige Übergewinnsteuer legen. Aber man darf keine falschen Erwartungen schüren.