Trennung, Scheidung und Unterhalt

Aber aktuell ist doch genau das Gegenteil der Fall. Der ex-Mann ist weder für Behörden, noch für die Mutter oder das Kind greifbar, aber rechtlich gesehen ist er der Vater mit allen Rechten. Der leibliche Vater mit dem Mutter und Kind in einem Haushalt leben und der sich ab Geburt um das Kind kümmert hat aktuell keinerlei Rechte.

Ich verstehe nicht, warum das im Interesse des Staates sein sollte.

Deshalb bin ich dafür den Automatismus zumindest in begründeten Fällen ohne das Formular A38 außer Kraft setzen zu können, z.B. wenn schon eine Trennung ohne Scheidung nachgewiesen werden kann, eine Scheidung aus dem Ausland vorliegt mit noch nicht vollständigen Dokumenten, etc.

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Ach so, hab denen Post nochmal gelesen.
Wenn der Ex-Mann im Ausland ist, kann die Mutter doch den biologischen Vater eintragen lassen, dann ist er auch der Vater und nur wenn kein biologischer Vater eintragen ist, greift die Regelung, dass der Ehemann der Vater ist. Vorausgesetzt wir haben Trennung von Tisch und Bett.

In dem Fall aus meinem Bekanntenkreis ist das eben nicht so, weil das deutsche Standesamt eine bestehende Ehe annimmt. Es dauerte Monate bis beglaubigte übersetzte Dokumente zu bekommen waren und diese waren für das Standesamt nicht vollständig. Jetzt müssen neue Dokumente her und wieder beglaubigt übersetzt werden. Im vorliegenden Fall mit der Ukraine wohl noch machbar, aber langwierig. Und mit dem Effekt, dass der leibliche Vater eben monatelang keinerlei Rechte hätte und im Falle eines Unglücks der Mutter auch keinen Zugriff auf das Kind haben könnte. Alles nur wegen eines Automatismus der wohl nicht außer Kraft gesetzt werden kann, nichtmal wenn eine Scheidungsurkunde vorliegt.

Ob das ein Einzelfall ist, wo Sachbearbeiter geltendes Recht strikter auslegen als es sein müsste kann ich aber natürlich nicht nachvollziehen.

Dieser Beitrag macht meiner Meinung nach zu viele Themen gleichzeitig auf. Klar, die berühren sich gegenseitig, aber um konstruktiv weiterzukommen wäre es zielführender, nur ein Thema zu betrachten. Nehmen wir den Kindesunterhalt.

Ich finde es generell richtig, dass sich das Elternteil, das sich weniger an der Betreuung beteiligt, dann wenigstens finanziell beteiligt, auch wenn eine Einkommensdifferenz besteht. Sonst kann sich der eine Elternteil ja ziemlich einfach aus der Verantwortung stehlen, und das fände ich nicht okay.

Leider ist das auch etwas, was noch viel passiert. Gerade wird ja sogar diskutiert, die staatlichen Vorschüsse in diesem Fall zu kürzen (Unterhaltsvorschuss nur noch bis 12 statt bis 18), statt mehr Ressourcen darein zu stecken, dass die Menschen, die sich dem entziehen, zur Verantwortung gezogen werden.

Mir ist aber auch bewusst, dass außer bei einem echten 50:50-Modell immer eine Seite automatisch Unterhalt zahlt, und das ist echt scheiße geregelt. Schlimmer noch: Durch die harte Schwelle bei genau 50:50 lohnt es sich finanziell, um einzelne Übernachtungen zu streiten, also aus Geldgründen statt aus Kindeswohl.

Wie wäre es mit einem Kinderkontomodell? Beide Elternteile zahlen darauf Geld ein, das dann für Ausgaben für die Kinder genutzt werden muss, auch anteilig für die Miete. Eingezahlt werden alle Leistungen, die aufgrund des Kindes ergingen (auch Erlös durch Kinderfreibetrag, Kindergeld, Bürgergeld etc.). Der Betrag, der pro Elternteil eingezahlt wird, errechnet sich aus dem Betreuungsanteil, der gesamten Betreuungszeit, dem finanziellen Bedarf (Miete, Essen, Vereinskosten etc.) und dem theoretischen Stundenlohn des jeweiligen Elternteils.

Da ließe sich bestimmt eine gute Formel finden, welche das halbwegs gerecht macht (Australien rechnet so etwas seit 1989 gesetzlich, auf Basis beider Einkommen und des Betreuungsanteils). Und durch so eine Formel könnten auch alle Extremfälle einfach mal durchgerechnet und bewertet werden. Keine dummen langen Gerichtsverfahren.

Der eigentliche Hebel ist aber: Dieselben Berechnungsbausteine, die man dem Staat dafür zugänglich machen müsste, könnten gleichzeitig als Grundlage für Sozialleistungen dienen. Heute rechnet jede Stelle getrennt und rechnet sich gegenseitig an, daher die kafkaesken Schleifen wie im EU-Renten-Beitrag oben. Einmal erfassen, alle ziehen daraus: Das würde diese Karusselle beseitigen, die Leistungen vereinfachen und ganz nebenbei gezielte Förderung für Alleinerziehende ermöglichen.

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Sowas ähnliches habe ich (als Leihe) dem anderen Elternteil vorgeschlagen 50% vom Kindesunterhalt der „DT“ auf ein Konto für das Kind in unserem finanziellen Verhältnissen, im Endeffekt geht das ja nicht um uns Eltern. Auf einmal gab sehr schnell ein Termin mit dem Jugendamt und dämliche Aussagen wie das steht nicht in der „DT“ (die ist zwar kein Gesetzt, aber kennt jeder seit über 50 Jahren…).

Reform, Reform, Reform

Zur Zentralisierung der Berechnungsgrundlage dauert es hier im Land noch bis viele in Rente sind.

Reform, Reform, Reform…die Politik hilft hier gerade gewollt nicht dem Land.

Keine Ahnung, was man sich von so einem Kinderkonto erhofft, außer noch mehr Streit darüber, wer welches Geld wie verwendet hat.

Ich habe initial nicht verstanden, was kritisiert wird.

Von welchem Unterhalt sprechen wir?

  • Kindesunterhalt? Natürlich bleibst du da drin. Das sind Verpflichtungen deinen Kindern gegenüber.
  • Trennungsunterhalt? Das wäre skandalös. Und völlig im Gegenteil zu dem, was mir bekannt ist. Der fällt auch weg, wenn die Scheidung durch ist.
  • Nachehelicher Unterhalt? Der dürfte nicht existent sein, da ihr ja noch nicht geschieden seid.

Ja, da ist der Gesetzgeber ein wenig hinter der Zeit. Aber man kann es skandalisieren oder das Beste daraus machen. Blöd ist es vor allem für deine Frau und ihren Partner, denn du bist derjenige, der ihnen das Leben schwer machen könnte.
Wenn ihr die Scheidung mal hinter euch bringt oder ein neutrales Verhältnis bewahrt, dann sind das nur nervige Formulare/Termine die du warnehmen musst und keine lebensbedrohliche Ungerechtigkeit.

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das der Kindesunterhalt auch für das Kind verwendet wird und das ein Teil (bei den derzeitigen finanziellen Gegebenheiten) angelegt werden könnte.

theoretisch gibt es nur im Trennungsjahr Trennungsunterhalt. Die Scheidung hat wieder einen neuen und dann kommt noch der Unterhalt nach der Scheidung (Ist echt komplex geregelt und nicht für den Bürger)

Nachehelicher Unterhalt ist trotzdem beantragt worden (theoretisch hast du recht, aber erstmal Steuergelder für den Aufwand der Prüfer…).