Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach meiner persönlichen Erfahrung ist die bestehende Gesetzeslage in diesem Bereich in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäß und wird den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten nicht gerecht. In ihrer aktuellen Form führt sie zu erheblichen Ungleichgewichten und teilweise auch zu offenkundig ungerechten Ergebnissen.
Ich befinde mich seit mittlerweile im sechste Jahr in einem Scheidungsverfahren. Unabhängig von der Dauer gerichtlicher Verfahren, auf die Sie nur begrenzt Einfluss haben, habe ich in dieser Zeit erhebliche strukturelle Probleme im geltenden Recht Festgestellen müssen.
Anhand meines Falles möchte ich dies exemplarisch verdeutlichen:
Meine noch Ehefrau und ich haben zwei gemeinsame Kinder sowie eine gemeinsame Immobilie. Während der Ehezeit war meine Ehefrau Studentin und hat nicht zum gemeinsamen Einkommen beigetragen. Heute ist sie als verbeamtete Lehrkraft im höheren Dienst (A13, Land Niedersachsen) tätig. Ich selbst war während der Ehe Elitesoldat und bin inzwischen im zivilen Bereich der Bundeswehr im mittleren Dienst (A8) tätig.
Trotz der deutlich veränderten Einkommensverhältnisse lebt meine noch Ehefrau mit unseren Kindern in der gemeinsamen Immobilie, während ich seit fünf Jahren eine Mietwohnung finanzieren muss. Sie erhält neben ihrem Gehalt unter anderem Familienzuschläge (Ehe- und Kinderzuschläge), extra Beihilfeleistungen für die Kinder, Sonder- und Einmalzahlungen, Kindergeld sowie weitere staatliche Leistungen. Zusätzlich leiste ich Kindesunterhalt.
Dennoch werde ich weiterhin auf Unterhalt in Anspruch genommen, obwohl meine noch Ehefrau faktisch über ein deutlich höheres Einkommen sowie einen erheblichen Wohnvorteil verfügt (wirklich monatlich 9200 € zu 1370 € aktuelle Differenz ohne extra Pension). Dies empfinde ich als erhebliches Ungleichgewicht, das durch die aktuelle Rechtslage begünstigt wird.
Besonders problematisch ist zudem die gesetzliche Regelung zur Vaterschaft: Obwohl meine noch Ehefrau seit längerer Zeit einen neuen Partner hat und ein weiteres Kind erwartet, gelte ich rechtlich zunächst als Vater dieses Kindes – mit allen daraus resultierenden Pflichten. Um dies zu korrigieren, wäre ich gezwungen, weiter (trotz der beantragten Scheidung) aktiv dagegen vorzugehen und entsprechende Verfahren inklusive Kosten (z. B. für DNA-Tests) zu tragen.
Ich halte es für nicht mehr zeitgemäß, dass rechtliche Regelungen in dieser Form von der tatsächlichen Lebensrealität abweichen und zu Lasten einzelner Beteiligter wirken.
Hinzu kommt, dass zentrale Instrumente wie die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ zwar bundesweit angewendet werden, jedoch keine gesetzlich normierte Grundlage besitzen. Auch das im Oktober 2023 vorgestellte Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium der Justiz wurde bislang nicht in verbindliches Recht überführt, sodass weiterhin Rechtsunsicherheit besteht.
Mein Anliegen ist ausdrücklich nicht als Einzelfallbeschwerde zu verstehen. Vielmehr sehe ich hier grundsätzlichen Reformbedarf im Familienrecht, insbesondere im Hinblick auf:
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die realitätsnahe Berücksichtigung von Einkommen und Lebensverhältnissen beider Elternteile
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die gerechte Verteilung von Unterhaltslasten
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die Anpassung der Vaterschaftsregelungen an moderne Familienkonstellationen
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die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen statt bloßer Richtlinien
Mit freundlichen Grüßen