Trennung, Scheidung und Unterhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach meiner persönlichen Erfahrung ist die bestehende Gesetzeslage in diesem Bereich in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäß und wird den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten nicht gerecht. In ihrer aktuellen Form führt sie zu erheblichen Ungleichgewichten und teilweise auch zu offenkundig ungerechten Ergebnissen.

Ich befinde mich seit mittlerweile im sechste Jahr in einem Scheidungsverfahren. Unabhängig von der Dauer gerichtlicher Verfahren, auf die Sie nur begrenzt Einfluss haben, habe ich in dieser Zeit erhebliche strukturelle Probleme im geltenden Recht Festgestellen müssen.

Anhand meines Falles möchte ich dies exemplarisch verdeutlichen:

Meine noch Ehefrau und ich haben zwei gemeinsame Kinder sowie eine gemeinsame Immobilie. Während der Ehezeit war meine Ehefrau Studentin und hat nicht zum gemeinsamen Einkommen beigetragen. Heute ist sie als verbeamtete Lehrkraft im höheren Dienst (A13, Land Niedersachsen) tätig. Ich selbst war während der Ehe Elitesoldat und bin inzwischen im zivilen Bereich der Bundeswehr im mittleren Dienst (A8) tätig.

Trotz der deutlich veränderten Einkommensverhältnisse lebt meine noch Ehefrau mit unseren Kindern in der gemeinsamen Immobilie, während ich seit fünf Jahren eine Mietwohnung finanzieren muss. Sie erhält neben ihrem Gehalt unter anderem Familienzuschläge (Ehe- und Kinderzuschläge), extra Beihilfeleistungen für die Kinder, Sonder- und Einmalzahlungen, Kindergeld sowie weitere staatliche Leistungen. Zusätzlich leiste ich Kindesunterhalt.

Dennoch werde ich weiterhin auf Unterhalt in Anspruch genommen, obwohl meine noch Ehefrau faktisch über ein deutlich höheres Einkommen sowie einen erheblichen Wohnvorteil verfügt (wirklich monatlich 9200 € zu 1370 € aktuelle Differenz ohne extra Pension). Dies empfinde ich als erhebliches Ungleichgewicht, das durch die aktuelle Rechtslage begünstigt wird.

Besonders problematisch ist zudem die gesetzliche Regelung zur Vaterschaft: Obwohl meine noch Ehefrau seit längerer Zeit einen neuen Partner hat und ein weiteres Kind erwartet, gelte ich rechtlich zunächst als Vater dieses Kindes – mit allen daraus resultierenden Pflichten. Um dies zu korrigieren, wäre ich gezwungen, weiter (trotz der beantragten Scheidung) aktiv dagegen vorzugehen und entsprechende Verfahren inklusive Kosten (z. B. für DNA-Tests) zu tragen.

Ich halte es für nicht mehr zeitgemäß, dass rechtliche Regelungen in dieser Form von der tatsächlichen Lebensrealität abweichen und zu Lasten einzelner Beteiligter wirken.

Hinzu kommt, dass zentrale Instrumente wie die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ zwar bundesweit angewendet werden, jedoch keine gesetzlich normierte Grundlage besitzen. Auch das im Oktober 2023 vorgestellte Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium der Justiz wurde bislang nicht in verbindliches Recht überführt, sodass weiterhin Rechtsunsicherheit besteht.

Mein Anliegen ist ausdrücklich nicht als Einzelfallbeschwerde zu verstehen. Vielmehr sehe ich hier grundsätzlichen Reformbedarf im Familienrecht, insbesondere im Hinblick auf:

  • die realitätsnahe Berücksichtigung von Einkommen und Lebensverhältnissen beider Elternteile

  • die gerechte Verteilung von Unterhaltslasten

  • die Anpassung der Vaterschaftsregelungen an moderne Familienkonstellationen

  • die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen statt bloßer Richtlinien

Mit freundlichen Grüßen

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Es ist doch so, dass deine Kinder Anspruch auf Unterhalt von dir haben. Da ist deine Frau komplett aussen vor.

Was das nächste Kind anbetrifft, so haben verm. alle drei Beteiligten ein Interesse, das richtig zu stellen.

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Ist die gemeinsame Immobilie denn schon abbezahlt? Wenn nein, trägt deine Frau die Finanzierung alleine? Und lebt der neue Partner auch in der Immobilie und könntest du dann nicht eine Mietzahlung verlangen?

Wenn die Immobilie schon abgezahlt ist, dir aber noch zu 50% gehört, muss dir deine Frau nicht (nach vollzogener Scheidung) Miete zahlen?

Ansonsten wäre es hilfreich für alle, die im Scheidungs- und Unterhaltsrecht nicht so bewandert sind (wie mich) zwischen den Zahlungen an deine Frau und den Zahlungen an deine Kinder zu differenzieren. Das sind aus meiner Sicht zwei unterschiedliche Paar Schuhe und mein (flüchtiger) Wissenstand war, dass ehemalige Ehepartner im Unterschied zu gemeinsamen Kindern in der Regel keinen Anspruch auf Unterhalt haben.

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Danke für das Feedback von dir.

Solange sie nicht neu liiert ist, ist das mit dem neuen Partner eine dritte Person, (die ich theoretisch nicht) mit bezahle.

Mietzahlung verlange ich mit dem abziehen vom Wohnvorteil, also theoretisch habe ich seit über 5 Jahren dort keine Probleme (praktisch bekomme ich 0€).

Ich bin auch kein Familien Rechtsanwalt, aber der Unterhalt wird unterteilt Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Kindesunterhalt und nach ehelicher Unterhalt. Damit der Text nicht so komplex wird, habe ich nur den Kindesunterhalt mit einbezogen, da Trennun- und Scheidungsunterhalt nach ähnlicher Unterhalt immer noch nicht berechnet worden und Komplex ist.

Wenn du Kinderzulage oder so meinst, das bekommt jeder Beamte mit Kindern (egal Scheidung oder nicht)

Dankeschön

Du hast recht mit dem kindesunterhalt, aber das sind ca. 25% der Differenz.

Nein nur ich finde das alleine für das Kind…

Die anderen beteiligen sich nur freiwillig daran, also bisher seit 7 Monaten nicht…

Das mit dem Kind ist natürlich schräg. Aber da der Gesetzgeber für Kinder möglichst geordnete Verhältnisse möchte, ist der angeheiratete Partner erst mal der Vater bis sich jemand anderes als Vater eintragen lässt. Und noch seid ihr halt verheiratet. Ich vermute, dass man die Vaterschaft anfechten kann?
Ansonsten wohnen die Kinder bei ihr und damit musst Du Deinen Beitrag zur Versorgung leisten.

Beim Unterhalt für sie wird es dann schwierig, aber da kennen wir die Umstände nicht. Welche Belastungen hat sie? Arbeitet sie Vollzeit? Wie alt sind die Kinder? Das ist ja immer sehr individuell und schwer in ein Gesetz zu gießen.

Deine grundsätzlichen Fragestellungen kann ich unterstützen. Ich bin auch von der Düsseldorfer Tabelle „betroffen“, auf die sich die juristisch Beteiligten immer beziehen, als sei es Gottes Wort.

Unterhalt für deine Frau - das kann ich mir beim Einkommen deiner Frau kaum vorstellen. Auch das mit der Vaterschaft lässt sich sicher klärem, aber der ganze Prozess kostet Nerven. Auf längere Sicht - am wichtigsten scheint mir ein ausreichend gutes Verhältnis zur Mutter, wenn ein problemloser Umgang entstehen soll.

Ich für meinen Teil bekomme eine EU-Rente. Nach der Erhöhung der EU-Rente durch einen Zuschlag und mit Wohngeld komme ich knapp über die Armutsgefährdungsgrenze von 1446. Da ich unterhaltspflichtig bin, nimmt mit die Unterhaltsvorschusskasse das Wohngeld wieder weg und es bleiben 1291 Euro. Da ich nun Unterhalt zahle, bekomme ich noch mehr Wohngeld, das dann wieder von der Unterhaltsvorschusskasse kassiert wird. Ich bin gerade in der zweiten Stufe dieser kafkaesken Schleife und frage mich, wann das aufhört.

Warum gibt es unterschiedliche Existenzminima? Warum entscheidet ein OLG wie eine Legislative?

Nebenbei: Ich habe die familienpolitischen Vertreter*innen der demokratischen Parteien dazu angefragt, Reaktion: niente

Der Unterhalt(nur Kindesunterhalt nach der DT) der Frau ist nicht mal drin, das ist nur der Teil der ihr als deutsche verbeamteten Lehrkraft zusteht. Der nachehelicher-, Trennung- und Scheidungsunterhalt würde noch dazukommen. (das hier ist ja Transparent https://oeffentlicher-dienst.info). Die Vaterschaftanerkennung ist ja freiwillig und ich gehe nicht mehr von einer Klärung aus, da schon 7 Monate vergangen sind und dann ist nicht mehr viel Zeit bis zum Sommerloch in den Behörden, sowie Geburt.

Das ist sowas was ich meine bei dir aus wirtschaftlicher Sicht, es bringt uns allen nur Aufwand und mehr Bürokratie die wir alle zahlen. Es hilft nicht den Kindern, nur einem Elternteil.

Zu beiden Fragen von dir ist echt die fehlende Rechtsgrundlage (noch dämlicher ist das bei neuen Familienkonstelationen)

Verstehe ich mit der Sicherheit des Kindes nicht, der biologische Vater wird mir als also vom Gesetzgeber aus seinem Sicherheitsempfindem entzogen und die Sorgeberechtigte Mutter und der noch Ehemann werden also in diesem Punkt auch überstimmt und sollten das anfechten.

Ist das nicht eine diskriminierende Tatsache für jeden Bürger unter diesem Gesetzgeber?

Einfach umdrehen! Jeder Mensch ist grundsätzlich dazu verpflichtet für seine Taten einzustehen. Bedeutet hier: Ich Zeuge ein Kind (egal welcher Erzeuger) und muss das anfechten wenn das grundsätzlich verkehrt wäre (Sowas wie Vergewaltigung).

Es ist mit dem Unterhalt nur individuell, weil dort keine gesetzesgrundlage besteht (Vollzeit oder Teilzeit? Ist der eine Elternteil beim sachlichen wirtschaftlichen Teil weniger wert?)

Sowas wie bei mir mit Schwerbehinderung usw. Ist individuell, aber viel nicht!

Meinem Verständnis nach hat deine noch-Frau kein Anrecht auf Trennungsunterhalt sofern ihr Einkommen höher ist als deines. Es wird meiner Erfahrung nach zum Zeitpunkt der Trennung berechnet aber kann dann bei sich ändernden Einkommen nachberechnet werden - und das scheint ja hier der Fall zu sein.

Der häufigere Fall: eine Frau ist bereits schwanger und heiratet dann. Der Ehemann ist nicht der biologische Vater und möchte auch „Vater“ des kommenden Kindes sein.
Dafür passt das Gesetz, weil er das sowieso automatisch wird.
Die Konstellation, die du beschreibst , ist deutlich seltener. Eine Scheidung, die sich 7 Jahre hinzieht und ein weiteres Kind unterwegs ist.

Der Nachweis der biologischen Schwangerschaft: wer sollte den denn dann einfordern? Zb bei einer schwangeren Frau, die grad vom Partner sitzen gelassen wurde?

Da ist die bestende Regelung, die erst mal per default den Ehemann nimmt, sinnvoller.

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Hast Recht, aber wenn ein Antrag auf Scheidung vorliegt, ist sogar dem Gesetzgeber der Wille klargemacht worden und die Gesetzeslage ist dann doch komplett zu drehen. Damit das ungeborene Kind nicht mit sowas zu tun hat, da sich der Gesetzgeber sich schon gekümmert hat. Ja ist echt für default, aber jeder entwickelt sich und das ist schon sehr sehr alt. So flexible ist eigentlich jeder heutzutage, die jetzige Gesetzeslage führt eher zur Verwirrung.

Ich kenne schon allein mehrere Ehen (natürlich in Kleinstadt nicht alle aus dem engen Umfeld), bei denen die Schwangerschaft durch jemanden anderen als den Ehemann letztlich auch der Grund der Trennung und folglich Scheidung ist.

Ein Mechanismus bei dem zumindest im Falle einer Trennung während der Schwangerschaft statt eines Automatismus eine Klärung zum Standard wird wäre da wohl nicht völlig fern der Realität.

In deinen Beispielen wird ja dann der echte Vater die Vaterschaft für sich reklamieren.
Der sehr skurile Fall hier scheint ja 7 Jahre Scheidungsprozess PLUS dass die „echten“ Eltern laut Posting nichts machen, und dem noch-Ehemann ein Kind unterschieben?

Sonst: schlag konkret was Praktikables vor, was allg. und für alle Konstellationen besser passt. Definiere rechtsfest „Trennung“.
Hätte selbst jetzt der noch-Ehemann der Vater sein können. So was soll ja auch vorkommen.

Was aber prinzipiell ja auch in einem Streit münden kann, wenn der Ehemann dann aus trotz blockiert. Gibt also verschiedene problematische Ausgangslagen.

Ebenso kenne ich aktuell einen Fall wo das Problem ist, dass der Mann als Ausländer der in die Heimat zurück ist gar nicht mehr greifbar war/ist, was ja auch die Scheidung verkompliziert. Der neue Partner und Vater des zweiten Kindes hat daher aktuell auch Probleme die Vaterschaft anzuerkennen.

Deshalb wäre ich dafür, dass bei vorliegender Trennung, entweder eine Erklärung vorliegen muss die ohne Widersprüche ist, z.B. Ehemann sagt er sei nicht der Vater und Frau bestätigt das (oder einer ist nicht mehr greifbar, auch nicht für Behörden) oder bei Widersprüchen die Vaterschaft oder auch das Gegenteil durch einen Test festgestellt wird.

Sonst in der Ehe ist die automatische Vaterschaft ja eine einfache unbürokratische Sache.

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Genau das ist es ich kann nirgends alleine etwas machen solange der eine Elternteil sein „Veto“ hat und hier wird es ausgenutzt (keine Ahnung ob das nach 7 Monaten sich noch ändert, aber wenn der biologische Vater das Kind nicht möchte macht er einfach nichts.)

Exact

Soweit ich weiß, trägt die Mutter einen Vater ein oder nicht.
Und wenn sie keinen einträgt, wird vom Ehemann ausgegangen. Wenn sie da jemand anderes einträgt, kann der Noch-Ehemann dann nichts aus Trotz blockieren.

Dann wäre die Situation mit dem Vater im Ausland und der fürs Standesamt noch nicht vollständigen Scheidung aber ja kein Problem. In der Praxis ist es in diesem Fall aber so, dass die Scheidung zwar nach dem Recht des Landes in dem sie vollzogen wurde vollständig ist, nicht jedoch nach Ansicht des deutschen Standesamts, da dieses noch andere Dokumente verlangt. Aufgrund der angenommenen bestehenden Ehe ist automatisch der für das Standesamt noch Ehemann der rechtliche Vater mit allen Rechten und das kann nicht einfach durch eine andere Angabe der Mutter geändert werden.

Der Staat will geordnete Verhältnisse und die hat er nicht mit einem Vater im Ausland, insofern finde ich auch diese Regelung nachvollziehbar.
Das Kind hat eben nichts von einem Vater im Ausland, wenn die Mutter im Inland wohnt. Und vor allem hat der Staat keine Durchgriffsmöglichkeiten, wenn der biologische Vater das Kind nicht unterstützt.