Touristische Modellprojekte in SH

Moin,
wir haben eine kleine Ferienwohnung am Timmendorfer Strand (Ostsee) und bekommen dadurch immer die aktuellen Infos. Aktuell gab es eine Information zu Öffnungs-Projekten die frühestens 19.04 beginnen werden. Bewerben können sich verschiedene Regionen. anbei die aktuelle Information:

Blockquote
Konzept zur Durchführung „touristischer Modellprojekte“
in Schleswig-Holstein
gemäß Ziffer 6 des Beschlusses der MPK vom 22.03.2021
Ziel: Schleswig-Holstein zeigt als innovatives Tourismusland nach einem erfolgreichen
Sommer 2020 anhand von konkreten Modellprojekten, dass Urlaub in Pandemiezeiten mit
Auflagen und intelligenten Konzepten verantwortungsvoll möglich ist.

  1. In Schleswig-Holstein können sich Kommunen, Kreise, kreisfreie Städte oder regionale
    touristische Organisationen (Bewerber) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
    Arbeit, Technologie und Tourismus um die Einrichtung zeitlich befristeter (im Regelfall
    vier Wochen, ggf. Verlängerungsoption bei erfolgreichem Verlauf), regional
    abgegrenzter Modellprojekte im Bereich des Tourismus bewerben, in denen die
    Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten – als Ausnahme zu der jeweils gültigen CoronaBekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein – unter Nutzung
    konsequenter Testregimes und dem Einsatz digitaler Nachverfolgungssysteme
    untersucht werden sollen. Voraussetzung zur Durchführung ist, dass in dem
    betroffenen Kreis oder der betroffenen kreisfreien Stadt innerhalb der
    vorangegangenen sieben Tage weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je
    100.000 Einwohnern gemeldet worden sind.
  2. Diese Modellprojekte sollen frühestens zum 19.04.2021 beginnen, einen Vorschlag zur
    zeitlichen Befristung enthalten und sich auf die Bereiche „touristische
    Beherbergungsangebote zur Selbstversorgung“, „touristische Beherbergungsangebote
    unter Öffnung gastronomischer Angebote“ sowie weitere touristische Angebote
    beziehen.
  3. Die Bewerber haben im Rahmen einer Risikoanalyse darzulegen, welche strengen
    Schutz- und Hygienekonzepte in den zu öffnenden Beherbergungs- und ggfs.
    Gastronomiebetrieben und sonstigen Betrieben zur Anwendung kommen und wie
    diese während des Modellprojektzeitraums besonders kontrolliert werden sollen.
  4. Die Bewerber haben darzulegen und zu gewährleisten, dass sämtliche Gäste von
    Beherbergungsbetrieben
    a) bei Anreise einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen
    müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
    b) in einem Zeitraum, der mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt
    ist, nach Ankunft am Beherbergungsort eine weitere Testung vor Ort oder in der
    näheren Umgebung mittels Antigen-Schnelltest, PCR-Test oder einen begleiteten
    Selbsttest vornehmen,
    c) im Fall eines positiven Ergebnisses eines Antigen-Schnelltests oder Selbsttests die
    umgehende Durchführung einer Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgt und im
    Fall eines positiven PCR-Test die Vorgaben zur Absonderung und Quarantäne
    nach der QuarantäneVO des Landes Schleswig-Holstein eingehalten werden. Die
    jeweils gültige Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation
    oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARSCoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten
    Häuslichkeit, ist dabei zu berücksichtigen.
    d) ggfs. vor jedem Besuch des Innenbereichs eines gastronomischen Betriebes das
    negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Test oder begleiteten
    Selbsttests als Zugangskriterium vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf,
    wobei die Testung am Urlaubsort oder in dessen Nähe gewährleistet sein muss,
    e) entsprechende Testergebnisse auch zur Nutzung bestimmter, von den Bewerbern
    zu definierender privater oder kommunaler Einrichtungen, als Zugangserfordernis
    vorzulegen haben,
    f) bereits bei der Buchung eines Beherbergungsangebots ihr Einverständnis erklären
    (sollte eine Buchung vorliegen, bevor eine Region an dem Modellprojekt teilnimmt,
    müssen die Gäste eine Einverständniserklärung vorlegen), die Ergebnisse der
    Tests und ihre persönlichen Daten zu erfassen und zu speichern, wissenschaftlich
    auswerten zu lassen und vorab einer Weiterleitung an örtliche und heimische
    Gesundheitsämter zustimmen und auch nach Rückkehr an den Heimatort eine
    innerhalb der letzten drei Wochen erlittene Infektion mit dem Covid-19-Virus an das
    Gesundheitsamt der am Modellprojekt teilnehmenden Region zu melden bzw. der
    Übermittlung der Meldung an das örtliche Gesundheitsamt zustimmen.
    g) Analoge Vorkehrungen sind für das Personal mit Gästekontakt vorzusehen und
    nachzuweisen.
    h) wie eine entsprechende Testinfrastruktur sowohl für Schnelltest als auch für die
    folgenden PCR Tests aufgebaut werden soll, die nicht allein auf Bürgertestung
    abstellt. Es muss ein umfassendes, praktikables, die Kapazitäten der Bürgertests
    nicht belastendes Gesamttestkonzept vorgelegt werden, dass die Beherbergungsund Tagestouristen, die Beschäftigten der touristischen Betriebe und die
    einheimische Bevölkerung einbezieht.
  5. Die Bewerber haben darzulegen, wie eine IT-gestützte Kontaktnachverfolgung in
    sämtlichen Beherbergungsbetrieben, gastronomischen Betrieben und weiteren
    öffentlichen Einrichtungen gewährleistet und eine ggfs. eine vorzunehmende
    Weiterleitung der Daten an die örtlichen Gesundheitsämter sichergestellt werden soll.
  6. Die Bewerber haben darzulegen, wie sich das Infektionsgeschehen in den vier Wochen
    vor der Bewerbung in ihrer Region entwickelt hat.
  7. Die Bewerber haben darzulegen, welche Personen unter welchen Bedingungen
    Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Modellprojektes haben, mit welchem
    zusätzlichen Personenaufkommen durch eine Umsetzung des Modelprojektes
    gerechnet wird und wie ggf. erforderliche Begrenzungen des Personenaufkommens
    erfolgen können.
  8. Die Bewerber haben darzulegen, wie sie den Tagestourismus in der am Modellprojekt
    teilnehmenden Region ggf. lenkend steuern, um Menschenansammlungen im
    öffentlichen Raum zu verhindern.
  9. Die Bewerber haben darüber hinaus darzulegen, welche wissenschaftliche Einrichtung
    das Modellprojekt begleitet und kurzfristig auswertet. Diese Auswertung hat über den
    Zeitraum des Modellprojekts und mindestens drei Wochen darüber hinaus die
    Entwicklung des Infektionsgeschehens nach Übertragungswegen, insbesondere in
    Beherbergungs- und gastronomischen Betrieben zu dokumentieren. Die
    Landesregierung hilft insoweit bei der Vermittlung dieser wissenschaftlichen Begleitung
    und übernimmt dafür die Kosten. In die Bewertung der Bewerbung wird auch die
    Übertragbarkeit der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf andere Regionen oder
    Lebensbereiche einbezogen.
    10.Sind die Bewerber nicht Kreise oder kreisfreie Städte des Landes Schleswig-Holstein,
    haben sie darzulegen, dass die Bewerbung als Modellprojekt im Einvernehmen mit
    dem Landkreis und unter Einbeziehung des zuständigen Gesundheitsamts erfolgt.
    11.Die Landesregierung wird bis zum 12.04.2021 aus den Bewerbungen, die bis zum
    07.04.2021 an das MWVATT zu richten sind, nach pflichtgemäßem Ermessen – unter
    besonderer Berücksichtigung der Pandemielage in der jeweiligen Region – eine
    Auswahl vornehmen und über die Umsetzung von Modellprojekten im Einvernehmen
    mit den zuständigen Gesundheitsämtern entscheiden. Die Erteilung von
    Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der CoronaBekämpfungsverordnung obliegt dabei ausschließlich dem örtlich zuständigen
    Gesundheitsamt. Dieses kann die Einstellung des Modellprojektes zu jedem Zeitpunkt
    verlangen, wenn die epidemiologische Lage, insbesondere bei einer festgestellten
    Erhöhung des Infektionsgeschehens durch das Projekt selbst oder einer stark
    ansteigenden 7-Tagesinzidenz in dem betroffenen Kreis/der betroffenen kreisfreien
    Stadt, es erfordert oder die Projektdurchführung nicht den festgelegten Anforderungen
    und Gewährleistungspflichten entspricht.
    12.Die Bewerbung ist an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und
    Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat VII 33, Düsternbrooker Weg 94,
    24105 Kiel, birte.pusback@wimi.landsh.de in digitaler Form zu richten.

Ich kann nur alles Gute wünschen. Ich bleibe lieber auf Abstand von Modellprojekten bei Inzidenzwerten „unter 100“…