Moin,
wir haben eine kleine Ferienwohnung am Timmendorfer Strand (Ostsee) und bekommen dadurch immer die aktuellen Infos. Aktuell gab es eine Information zu Öffnungs-Projekten die frühestens 19.04 beginnen werden. Bewerben können sich verschiedene Regionen. anbei die aktuelle Information:
Blockquote
Konzept zur Durchführung „touristischer Modellprojekte“
in Schleswig-Holstein
gemäß Ziffer 6 des Beschlusses der MPK vom 22.03.2021
Ziel: Schleswig-Holstein zeigt als innovatives Tourismusland nach einem erfolgreichen
Sommer 2020 anhand von konkreten Modellprojekten, dass Urlaub in Pandemiezeiten mit
Auflagen und intelligenten Konzepten verantwortungsvoll möglich ist.
- In Schleswig-Holstein können sich Kommunen, Kreise, kreisfreie Städte oder regionale
touristische Organisationen (Bewerber) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Arbeit, Technologie und Tourismus um die Einrichtung zeitlich befristeter (im Regelfall
vier Wochen, ggf. Verlängerungsoption bei erfolgreichem Verlauf), regional
abgegrenzter Modellprojekte im Bereich des Tourismus bewerben, in denen die
Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten – als Ausnahme zu der jeweils gültigen CoronaBekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein – unter Nutzung
konsequenter Testregimes und dem Einsatz digitaler Nachverfolgungssysteme
untersucht werden sollen. Voraussetzung zur Durchführung ist, dass in dem
betroffenen Kreis oder der betroffenen kreisfreien Stadt innerhalb der
vorangegangenen sieben Tage weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je
100.000 Einwohnern gemeldet worden sind. - Diese Modellprojekte sollen frühestens zum 19.04.2021 beginnen, einen Vorschlag zur
zeitlichen Befristung enthalten und sich auf die Bereiche „touristische
Beherbergungsangebote zur Selbstversorgung“, „touristische Beherbergungsangebote
unter Öffnung gastronomischer Angebote“ sowie weitere touristische Angebote
beziehen. - Die Bewerber haben im Rahmen einer Risikoanalyse darzulegen, welche strengen
Schutz- und Hygienekonzepte in den zu öffnenden Beherbergungs- und ggfs.
Gastronomiebetrieben und sonstigen Betrieben zur Anwendung kommen und wie
diese während des Modellprojektzeitraums besonders kontrolliert werden sollen. - Die Bewerber haben darzulegen und zu gewährleisten, dass sämtliche Gäste von
Beherbergungsbetrieben
a) bei Anreise einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen
müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
b) in einem Zeitraum, der mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt
ist, nach Ankunft am Beherbergungsort eine weitere Testung vor Ort oder in der
näheren Umgebung mittels Antigen-Schnelltest, PCR-Test oder einen begleiteten
Selbsttest vornehmen,
c) im Fall eines positiven Ergebnisses eines Antigen-Schnelltests oder Selbsttests die
umgehende Durchführung einer Bestätigung durch einen PCR-Test erfolgt und im
Fall eines positiven PCR-Test die Vorgaben zur Absonderung und Quarantäne
nach der QuarantäneVO des Landes Schleswig-Holstein eingehalten werden. Die
jeweils gültige Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation
oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARSCoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten
Häuslichkeit, ist dabei zu berücksichtigen.
d) ggfs. vor jedem Besuch des Innenbereichs eines gastronomischen Betriebes das
negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Test oder begleiteten
Selbsttests als Zugangskriterium vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf,
wobei die Testung am Urlaubsort oder in dessen Nähe gewährleistet sein muss,
e) entsprechende Testergebnisse auch zur Nutzung bestimmter, von den Bewerbern
zu definierender privater oder kommunaler Einrichtungen, als Zugangserfordernis
vorzulegen haben,
f) bereits bei der Buchung eines Beherbergungsangebots ihr Einverständnis erklären
(sollte eine Buchung vorliegen, bevor eine Region an dem Modellprojekt teilnimmt,
müssen die Gäste eine Einverständniserklärung vorlegen), die Ergebnisse der
Tests und ihre persönlichen Daten zu erfassen und zu speichern, wissenschaftlich
auswerten zu lassen und vorab einer Weiterleitung an örtliche und heimische
Gesundheitsämter zustimmen und auch nach Rückkehr an den Heimatort eine
innerhalb der letzten drei Wochen erlittene Infektion mit dem Covid-19-Virus an das
Gesundheitsamt der am Modellprojekt teilnehmenden Region zu melden bzw. der
Übermittlung der Meldung an das örtliche Gesundheitsamt zustimmen.
g) Analoge Vorkehrungen sind für das Personal mit Gästekontakt vorzusehen und
nachzuweisen.
h) wie eine entsprechende Testinfrastruktur sowohl für Schnelltest als auch für die
folgenden PCR Tests aufgebaut werden soll, die nicht allein auf Bürgertestung
abstellt. Es muss ein umfassendes, praktikables, die Kapazitäten der Bürgertests
nicht belastendes Gesamttestkonzept vorgelegt werden, dass die Beherbergungsund Tagestouristen, die Beschäftigten der touristischen Betriebe und die
einheimische Bevölkerung einbezieht. - Die Bewerber haben darzulegen, wie eine IT-gestützte Kontaktnachverfolgung in
sämtlichen Beherbergungsbetrieben, gastronomischen Betrieben und weiteren
öffentlichen Einrichtungen gewährleistet und eine ggfs. eine vorzunehmende
Weiterleitung der Daten an die örtlichen Gesundheitsämter sichergestellt werden soll. - Die Bewerber haben darzulegen, wie sich das Infektionsgeschehen in den vier Wochen
vor der Bewerbung in ihrer Region entwickelt hat. - Die Bewerber haben darzulegen, welche Personen unter welchen Bedingungen
Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Modellprojektes haben, mit welchem
zusätzlichen Personenaufkommen durch eine Umsetzung des Modelprojektes
gerechnet wird und wie ggf. erforderliche Begrenzungen des Personenaufkommens
erfolgen können. - Die Bewerber haben darzulegen, wie sie den Tagestourismus in der am Modellprojekt
teilnehmenden Region ggf. lenkend steuern, um Menschenansammlungen im
öffentlichen Raum zu verhindern. - Die Bewerber haben darüber hinaus darzulegen, welche wissenschaftliche Einrichtung
das Modellprojekt begleitet und kurzfristig auswertet. Diese Auswertung hat über den
Zeitraum des Modellprojekts und mindestens drei Wochen darüber hinaus die
Entwicklung des Infektionsgeschehens nach Übertragungswegen, insbesondere in
Beherbergungs- und gastronomischen Betrieben zu dokumentieren. Die
Landesregierung hilft insoweit bei der Vermittlung dieser wissenschaftlichen Begleitung
und übernimmt dafür die Kosten. In die Bewertung der Bewerbung wird auch die
Übertragbarkeit der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf andere Regionen oder
Lebensbereiche einbezogen.
10.Sind die Bewerber nicht Kreise oder kreisfreie Städte des Landes Schleswig-Holstein,
haben sie darzulegen, dass die Bewerbung als Modellprojekt im Einvernehmen mit
dem Landkreis und unter Einbeziehung des zuständigen Gesundheitsamts erfolgt.
11.Die Landesregierung wird bis zum 12.04.2021 aus den Bewerbungen, die bis zum
07.04.2021 an das MWVATT zu richten sind, nach pflichtgemäßem Ermessen – unter
besonderer Berücksichtigung der Pandemielage in der jeweiligen Region – eine
Auswahl vornehmen und über die Umsetzung von Modellprojekten im Einvernehmen
mit den zuständigen Gesundheitsämtern entscheiden. Die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der CoronaBekämpfungsverordnung obliegt dabei ausschließlich dem örtlich zuständigen
Gesundheitsamt. Dieses kann die Einstellung des Modellprojektes zu jedem Zeitpunkt
verlangen, wenn die epidemiologische Lage, insbesondere bei einer festgestellten
Erhöhung des Infektionsgeschehens durch das Projekt selbst oder einer stark
ansteigenden 7-Tagesinzidenz in dem betroffenen Kreis/der betroffenen kreisfreien
Stadt, es erfordert oder die Projektdurchführung nicht den festgelegten Anforderungen
und Gewährleistungspflichten entspricht.
12.Die Bewerbung ist an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und
Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat VII 33, Düsternbrooker Weg 94,
24105 Kiel, birte.pusback@wimi.landsh.de in digitaler Form zu richten.