@Schorschie - ein bisschen kann ich es dir beantworten
Die THG-Quote hat sich aus der nationalen Biokraftstoffquote (2006-2015) entwickelt. Die Biokraftstoffquote hatte die Biokraftstoffrichtlinie der EG (2003) als Grundlage, wonach es (zunächst unverbindliche) Zielwerte für fossile Kraftsotffe gab. Daraus wurden dann mit der RED I (2009) (und später dann RED II und RED III) für 2020 verbindlich. Gleichzeitig gibt es auch noch die FQD (Version 2009)- die andere Zielvorgaben für den Verkehssektor hatte. Das sind alles Richtlinien, die in erster Linie ein verbindliches Ziel vorgeben, der Weg dahin ist aber den Mitgliedstaaten überlassen. Deutschland versucht, mit der THG Quote sowohl die RED-Vorgaben als auch die FQD-Ziele zu erreichen (Wobei die Zielvorgaben der FQD jetzt Anfang der 2020er in die RED übergegangen sind - weil die EU auch gemerkt hat, dass diese Doppelstruktur irgendwie Murks ist). Deswegen sind da Elemente enthalten, die entweder aus der einen oder der anderen Richtlinie stammen (und dann auf der EU Ebene aber auch nochmal anders berechnet die Zielvorgaben erfüllen sollen) - etwas verwirrend!
Das große Problem war in den letzten Jahren, dass es massiven Betrug gab - also THG-Emissionseinsparungen angrechnet wurden, die es überhaupt nicht gab (UER-Betrugsvorwürfe) - oder Biokraftstoffe als fortschrittliche Biokraftstoffe angerechnet wurden, die es nicht waren und so teilweise ungedeckelt (die Anrechnung der konventioneller und abfallbasierter Biokraftstoffe ist gedeckelt) und sogar doppelt (für den Anteil, der die Mindestquote überschreitet) angerechnet werden konnten. Auf nationaler Ebene war Deutschland sehr überfordert, diesem mutmaßlichem Betrug entgegenzuwirken. So richtig geschieht das erst jetzt mit der aktuellen Weiterentwicklung der THG-Quote (die gerade kurz vor finaler Verabschiedung im Bundestag von der Agenda genommen wurde - mutmaßlich, weil über die Höhe der RFNBO Quote, die Anrechnung von biogenem Wasserstoff und den Einbezug des Verkehrsträger Schifffahrt Uneinigkeit herrscht).
Es gibt aber Hoffnung, dass die Maßnahmen, die kommen sollen (und dann rückwirkend zum 01.01.2026 gelten sollen), den Betrug signifikant eindämmen können - und deswegen erholt sich der Preis der THG-Quote gerade so massiv. (Und nächstes Jahr wird er voraussichtlich wieder etwas einbrechen, weil aktuell der Übertrag aus den Betrugsjahr 2024 ausgesetzt wurde, die aber wieder in das Verpdlichtungsjahr 2027 möglich sein sollen).
So kann man es nicht sage - bzw. die Perspektive ist eine andere. Ansich sollten Ladesäulenbetreiber als Inverkehrbringer erneuerbarer Energie in der Verkehrssektor ihre THG-Einsparungen anrechnen können. Bei öffentlichen Ladesäulen ist es auch ganz einfach, da kann über die Abrechnungssysteme nachgewiesen werden, wie viel Strom in den Verkehrssektor gebracht wurden und (etwas vereinfacht) werden die THG-Einsparungen so berechnet, indem die Differenz aus den THG Emissionen fossiler Kraftstoffe und der Strommenge multipliziert mit dem durchschnittlichen THG-Emissionen des Netzstrom gebildet wird.
Jetzt ist die Frage, wie kann man das einfach und unbürokratisch für private Ladesäulen machen. Hätte jede Wallbox in Deutschland einen eigenen Stromzähler, wäre das eventuell ein Weg. Aber dem ist nicht so, das wären auch teure Zusatzkosten. Da ist man auf die Idee gekommen, dass man einfach in die Statisik schaut, wie viel Strom wird im Durchschnitt eine bestimmte Fahrzeugklasse (bei PKW ist es M1) an nichtöffentlichen Ladesäulen lädt - und der wird pasuchal für alle Elektro-PKWs angenommen (aktuell sind es für M1 2.000 kWh). Das heißt, ja, individuell ist es egal, wie viel du tatsächlich öffentlich oder privat geladen hast. Gesamtsystemisch wird das aber schon betrachtet.
Doch, das kannst du! Um dich als Elektrofahrzeug-Halter daran zu beteiligen, musst du selber aktiv werden. Wenn du es nicht machst, dann wird die THG-Einsparung von deinem Elektro-PKW (rund 1 Tonne/Jahr) nicht mit gehandelt.
Es wird immer erzählt, dass der Staat alle nicht gehandelten Elektro-PKW-Einsparungen handeln würde. Das kann der Staat auch theoretisch machen. Doch dafür müsste er zunächst eine eigene Rechtsverordnung erlassen - das hat er seit Jahren nicht gemacht und er bekundet auch stets, dies nicht vorzuhaben.