THG Prämie für Roller L3e-A1

Hallo liebes Kennzeichen-E Team,

mich würde ein tieferes Beleuchten der Gründe für die Abschaffung der THG-Quote bei Rollern der Klasse L3e-A1 sehr interessieren, die Ihr mit Bezug auf Roller bis 45km/h (L1e) in der letzten Folge nur kurz angeschnitten hattet.

Am Ende von Diskussionen z.B. in anderen Foren ist das Ergebnis oft ernüchternd, weil ein (aus meiner Sicht zurecht) grundsätzliches Unverständnis für diese Regeländerung herrscht, weil ja gerade die etwas schnelleren „125er“ wirklich erst mit Autos konkurrieren können und im Vergleich zum E-Auto, aufgrund des Preises (schon ab ca. 3500€ zu bekommen) einen niedrigschwelligeren Einstieg in die Elektromobilität bieten.

Und den Umstieg von alten Verbrennern geht es bei der Förderung durch die THG-Quote doch schließlich?!

Ich nehme an, dass der Anreiz da gerimg war, da ja vor allem chinesische Firmen davon profitieren.
Hab mit einem B196-Führerschein geliebäugelt und musste dann feststellen, dass auch die Medien das Thema sehr stiefmütterlich behandeln. Es ist sehr schwer, verlässliche Informationen zu bekommen. Die in den Foren geäußerten Erfahrungen gehen weit auseinander. 5.000€ eventuell für ein Produkt auszugeben, das dann meine Erwartungen nicht erfüllt, war für mich so abschreckend, dass ich es dann gelassen habe.

Ich habe mir Anfang 2023 (hier gab es die THG Quote noch) die gleichen Gedanken gemacht und mich für das Experiment entschieden, weil ich fast täglich 60km Arbeitsweg über Land/-Bundesstraße zurücklege. Also: B196 gemacht, Roller und Schutzkleidung besorgt und los ging’s. Mittlerweile habe ich knapp 45.000km auf der Uhr, eine Menge CO2 eingespart und bin zufrieden mit meiner Entscheidung. Dass ich die THG Quote dann nicht beantragen könnte, war natürlich ein Stimmungsdämpfer. Beim nächsten Kauf wäre es, wenn es die Prämie wieder gäbe, für mich ein Argument für die Wahl eines etwas teureren Modells, das dann ggf. auch nicht direkt aus China kommt.

1 „Gefällt mir“

Ich hatte vor 3 Wochen das selbe Erlebnis. Mein neues E-Motorrad mit L3e-A3 ist nicht antragsberechtigt. Also auch hier keine THG Prämie.

Das tut dem Fahrspaß zum Glück keinen Abbruch, war allerdings auch ein kleiner Dämpfer…

Irrt sich die KI oder übersehe ich etwas? :slight_smile:

Zumindest ist Gemini mitt der Antwort zu ungenau. Soweit ich das verstanden habe, ist „zulassungspflichtig“ das Zauberwort und Kriterium für THG-Quoten-Berechtigung bezogen auf die genannten Fahrzeugklassen (z.B. L). Bei L3e sind aber nicht alle Unterklassen zulassungspflichtig - m.E. bis L3e-A1 (mein o.g. Fall). Aber L3e-A3 erfüllt diese Voraussetzung offensichtlich. Liegt das vielleicht einfach nur am Anbieter/Quoten-Makler, oder woher hast du deine Information @Zylo?

Hallo zusammen,

ich muss meine vorherige Angabe korrigieren: Ich habe versehentlich geschrieben, dass mein Elektromotorrad die Zulassungsklasse L3e-A3 hat. Das ist so nicht korrekt, tatsächlich ist es L3e-A1.

Ich wurde außerdem gefragt, woher ich die Information habe, dass ich keine THG-Zulassungsprämie bekomme. Die entsprechende Antwort des Anbieters Carbonify füge ich im nächsten Beitrag separat an.

Mir war wichtig, das hier richtigzustellen, damit keine falschen Informationen im Raum stehen.

Viele Grüße



--

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr Fahrzeug kann derzeit leider keine THG-Prämie erhalten.

Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung der 38. BImSchV, die am 29. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die Anspruchsberechtigung bestimmter Fahrzeugklassen neu regelt.

Seit dieser Änderung sind folgende Klassen nicht mehr antragsberechtigt:

L1e

L2e

L3e-A1

L6e

Für diese Fahrzeugklassen kann aktuell nur dann eine THG-Quote ausgestellt werden, wenn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) einen offiziellen Schätzwert veröffentlicht. Diese Schätzwerte existieren jedoch derzeit noch nicht, sodass eine Beantragung leider nicht möglich ist.

Der Gesetzgeber begründet die Änderung damit, dass die Stromverbräuche dieser leichten Fahrzeugklassen sehr gering sind und der administrative Aufwand dafür als unverhältnismäßig angesehen wurde.

Sollten weitere Fragen bestehen, stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.