Testpflicht für Unternehmen

Hallo liebes Lage Team,
ich wollte mal meine Meinung zu eurer Forderung nach einer Testpflicht für Unternehmen mitteilen.
Ich bin Inhaber eines kleinen Handwerksunternehmens mit 4 Angestellten.
Ich kann meine Mitarbeiter nicht dazu zwingen einen Test zu machen - das steht einfach das Grundgesetz dagegen […]. Wenn nun der Arbeitnehmer den Test nicht freiwillig machen will, was soll ich tun? Konsequenterweise muss ich ihm dann den Zutritt zur Firma verweigern. Homeoffice im Handwerk ist eher schwierig… D.h. der Mitarbeiter bekommt bezahlten Sonderurlaub, wenn er den Test verweigert. Deshalb finde ich die aktuelle Lösung mit der Verpflichtung Tests anzubieten eigentlich sehr gut. Das appeliert an die Verantwortung der Firmen und Mitarbeiter ohne gegen Grundrechte zu verstoßen und ohne Firmen noch weiter in den finanziellen Ruin zu treiben.
Außerdem berichtet ihr später in der Sendung, dass man sich auf die negativen Tests ohnhin nicht verlassen kann, wozu dann also eine Pflicht???

Viele Grüße

Dein Beitrag lässt mich einigermaßen ratlos zurück, bin an einem offenen Austausch ehrlich interessiert.

Ist das wirklich so? Da kam ja auch das Argument der Körperverletzung. Es gibt aber ja auch andere verpflichtende Dinge bei der Arbeit, die zum Schutz da sind und ich habe noch nie gehört, dass z. B. ein Gehörschutz gegen das Grundgesetz oder Körperverletzung sei, obwohl man sich da auch ein Stück Plastik in eine Körperöffnung schieben muss.

Wäre das wirklich die Folge? Wenn sich ein Mitarbeiter nicht an ein geltendes Gesetz oder eine Vorschrift halten will?

Das ist ja das Eigenverantwortungsargument, aber da schließt sich für mich hier der Kreis. Verantwortlich wäre es, wenn möglichst alle Menschen sich mindestens zweimal in der Woche schnelltesten lassen würden. Die Arbeitswelt als Ort der Testung bietet sich m. E. gut an. Verantworliche Arbeitgeber:innen würden das in meiner Weltanschauung aber dann eben auch machen und würden sich gleichzeitig auch nicht an einer Pflicht stören, die ja dann nur die anderen betrifft. Ich lese dich vorher aber so, als ob die Mitarbeiter eher nicht wollen. Eigenverantwortung zu haben um sie dann nicht zu nutzen bringt uns aber offensichtlich nicht weiter.

Meine persönliche, anekdotische Erfahrung (meine Eltern renovieren gerade was) ist übrigens, dass alle Handwerker dort ohne Maske unterwegs sind, auch wenn sie das Haus betreten und mit den Kund:innen interagieren. Finde ich auf jeden Fall sehr verantwortlich, machen sie ja wahrscheinlich dann in allen Häusern, die sie aktuell relativ uneingeschränkt und ungetestet betreten dürfen. Das soll kein Handwerkerbashing sein oder andeuten, dass die Handwerker irgendwie primär an irgendwas schuld seien (Stichwort. Treiber), aber es fügt sich für mich leider in ein generelles Bild ein. Wer arbeitet hat auf der Arbeit anscheinend das Gefühl, dass eh alles irgendwie egal ist, weil kaum was an Maßnahmen oder so gilt.

Das verstehe ich auch nicht. Meinst du damit die Testkosten?

Eine breite Testpficht min. 2x/Woche würde diese Schwäche der Tests bei der Einzeltestung relativ gut auffangen und zur Clustererkennung ausreichen, wenn bei einem positiven Test entsprechende Gruppen auch sofort in Quaranäne geschickt würden.

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Ich muss gestehen: Ich verstehe diesen Widerstand von Unternehme(r)n gegen eine Testpflicht nicht. Es kommt doch alles auf die Rahmenbedingungen an. Auch hier brauchen wir endlich klare Kante von der Politik:

  1. Der Gesetzgeber sollte Arbeitgeber und Arbeitnehmer (die nicht durchgängig im Homeoffice arbeiten) verpflichtet, mindestens 2x / Woche per Antigen-Schnell- oder Selbsttest zu testen.
  2. Selbst wenn die Antigen-Schnell- oder Selbsttest durch die jüngsten Anmerkungen von vor allem Prof. Drosten wohl doch nicht die Hoffnungen auf Öffnungen erfüllen können, die viele in sie gesetzt haben: Sie sind immer noch ein gut geeignetes Mittel für ein flächendeckendes Screening, mit dem der größte Teil der unerkannt Infektiösen erkannt werden können. Das müsste doch im ureigensten Interesse der Arbeitgeber sein - ein Ausbruch in einem Betrieb führt zu dessen kompletter Schließung für 3 Wochen (wie ich jüngst bei einem meiner Mandanten erlebt habe).
  3. Selbstverständlich sollte der Gesetzgeber das so regeln, dass (1) der Test im Betrieb unter Aufsicht des Arbeitgebers stattfinden und dokumentiert / protokolliert werden muss (damit sich Covidioten, Egoisten und Dumme nicht drücken können), (2) der Arbeitgeber den Test stellt und (3) seine Materialkosten dafür vom Staat ersetzt bekommt. (4) Die bezahlte Arbeitszeit beginnt erst mit Abschluss des Testens. Dann trägt der Arbeitgeber nur noch die Kosten für Aufsicht und Dokumentation (die möglichst schmal zu halten wäre).
  4. Arbeitnehmer sollten ein Recht auf diesen Test haben. Sabotiert ein Arbeitgeber den Test, sollte der Arbeitnehmer die Aufnahme der Arbeit verweigern können - unter voller Lohnfortzahlung.
  5. Verweigert ein Arbeitnehmer den Test, soll er nicht in den Betrieb gelassen und ohne Lohnzahlung freigestellt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber dann nicht nur auf seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern berufen, sondern auch auf diese neue gesetzliche Pflicht.

Auch ich verstehe dieses Argument nicht.

  1. Du als Arbeitgeber hast eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber Deinen Arbeitnehmern und bist zusätzlich im vielfältigen Bereich wie Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzsicherheit, Unfallvermeidung, etc. verpflichtet, Arbeitnehmern zu bestimmten Dingen zu zwingen, z.B. bei persönlicher Schutzausrüstung (Lärmschutz, Schutzbrillen, Feinstaubmasken), Rauchen, Arbeitsplatzbeleuchtung, etc.
  2. Es muss doch im Interesse eines jeden Arbeitgebers sein, alle seine Mitarbeiter mit Kollegen- und Kundenkontakt zu screened, d.h. regelmäßig zu testen. Denn das letzte, was ein Arbeitgeber sich wünschen sollte, ist ein Ausbruch in seinem Betrieb.
  3. Zudem bist Du Deinen Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn Du nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen und durchgesetzt hast, um Kunden vor einer Infektion durch Deine Mitarbeiter zu schützen. Auch wenn Handwerker derzeit so schwer zu bekommen sind: Zieht ein Handwerker oder sonstiger Kundendienstler bei mir zuhause oder im Büro spätestens nicht sofort nach Aufforderung wenigstens eine medizinische Maske auf, fliegt der sofort hochkant raus und es erfolgt eine Beschwerde bei seinem Arbeitgeber. Sollte ich mich anstecken, würde ich den Arbeitgeber in Regress nehmen, wenn das irgendwie nachweisbar ist.

Ne, sehe ich ganz anders. Sind wir doch mal ganz ehrlich: Alle Maßnahmen mit Zwangscharakter, die der Staat erlässt (z.B. die Kontaktnachverfolgung mit Pflicht-Quarantäne, Corona-Gäste-Listen, …) sind nur notwendig, weil es halt nicht nur Vernünftige gibt, sondern auch Covioten, Egoisten und Dumme. Wenn wir dann aber es den Betroffenen überlassen, ob sie mitmachen oder nicht, können wir es mit dem Zwang gleich sein lassen - denn dann scheren ja gerade die Covioten, Egoisten und Dummen aus.

Wie gesagt: Die Tests sind in der Funktion eines „Passports“ nur noch eingeschränkt sinnvoll, aber zum Screening immer noch sehr sinnvoll.

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Gerade deshalb wäre es doch wichtig (für dich), dass der Staat eine Testpflicht erlässt?

Auch hier wieder: Wäre eine staatliche Testpflicht hier nicht das Instrument, mit dem du solche Mitarbeiter unbezahlt nach Hause schicken könntest?

Ich gebe dir recht, mit der aktuellen Freiwilligkeit der Tests dürfte deine Handhabe sehr gering sein. Schließlich zeigt der Gesetzgeber sehr deutlich, dass er eine verpflichtende Testung nicht wünscht.

Hallo Jan,
ich bin auch an einem offenen Austausch interessiert.
Im Prinzip ist die körperliche Unversehrtheit die nur freiwillig oder bei Abwendung von Lebensgefahr verletzt werden kann. Zum Argument mit dem Gehörschutz - hier gibt es ja auch den Kapselgehörschutz (MickeyMouse), wenn einer eine Ohrstöpsel möchte. Hier ist es aber auch „freiwillig“. Der Mitarbeiter unterschreibt zwar jedes Jahr, dass er die Unterweisung verstanden hat, und einen Gehörschutz verwendet, wenn er es dann aber trotzdem nicht tut, was soll ich machen. Ich könnte Ihn abmahnen und kündigen - tolle Idee bei dem Fachkräftemangel. Da kann ich auch gleich den Betrieb schließen. Es ist einfach eine Gratwanderung, was ich den Mitarbeitern noch zumuten kann beim Einhalten aller Vorschriften… Das hat nicht unbedingt nur mit Corona zu tun, nur hier kommen eben noch viele zusätzliche Belastungen dazu. Die Mitarbeiter arbeiten in festen Teams, mit Abstand und/oder Maske. Arbeitsbeginn/Ende und Pausenzeiten sind gestaffelt. Beim Kundenkontakt tragen sie immer Maske. Mag sein, dass andere Firmen das anders handhaben (FFP2-Maske darf auch nur 75 Minuten am Stück getragen werden). Zum Finanziellen Ruin - Mitarbeiter kosten SEHR viel Geld, und wenn Sie nicht arbeiten geht das ganz schnell an die Substanz… Unsere Mitarbeiter sind ziemlich kooperativ und testen sich regelmäßig - verpflichten kann ich sie nicht, zumindest, solange es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, und die gibt es derzeit meines Wissens nach nicht.

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Es wäre als Anreiz für mehr Homeoffice vielleicht sinnvoll, die Zeit für die Tests als Arbeitszeit zu rechnen? Dann wäre es lohnend für Firmen, mehr Mitarbeiter zuhause zu lassen (5x 20 Minuten in der Woche?).

Ja, darüber habe ich auch schon nachgedacht.

Allerdings - v.a. um dem Widerstand der Arbeitgeber den Wind aus den Segeln zu nehmen - wäre es vielleicht besser, anzuerkennen, dass die Gesellschaft als Ganzes ein Interesse an einem flächendeckenden Screenings hat (und Unternehmen und Schule dafür ja nur die „Plattformen“ sind), so dass die direkte Kosten (die Testkits) dafür auch die Gesellschaft übernehmen sollte.

Andere Frage: Wie integrieren wir die Arbeitnehmer im Homeoffice ins Screening?

Hallo OrgelNerd,

natürlich sollte es immer erste Priorität sein, die Mitarbeiter davon zu überzeugen, beim Testen (Screenings) freiwillig und zuverlässig mitzumachen.

Und ja, der Fachkräftemangel macht jeden Zwang ziemlich heikel, da Du befürchtest, dass Mitarbeiter sonst kündigen. Ist das tatsächlich so realistisch? Hast Du denen nichts zu bieten, das sie an den den. Betrieb bindet? Neben einer angemessenen Entlohnung, ein freundlicher, wertschätzender Chef, der Wert legt auf gute Unternehmenskultur und die fachliche und persönliche Entwicklung seiner Mitarbeiter? Nette Kollegen? Wer wirft den so was in diesen unsicheren Zeiten über Bord, weil er sich selbst 2x in der Woche in der Nase popeln soll? Das können doch nur Covidioten, Egoisten oder Dumme sein. Und da solltest Du Dich doch fragen: Will ich die denn unbedingt (be)halten?

Inwiefern ein „Popel-Test“ die Unversehrtheit beeinträchtigt, will mir darüber hinaus nicht einleuchten.

Da machst Du es Dir etwas einfach: Der Arbeitgebern hat in Bezug auf z.B. die persönliche Schutzausrüstung für seine Beschäftigte wie auch für Leiharbeiter folgende Pflichten:

  • Auswahl geeigneter persönliche Schutzausrüstung
  • Zurverfügungstellung der PSA an
  • Unterweisung der Arbeitnehmer in Notwendigkeit, Handhabung, Benutzung, Aufbewahrung und das Erkennen von Schäden.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • regelmäßige Kontrolle durch Begehungen am Arbeitsplatz
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Man merkt, dass du noch nie in Sicherheitsbereichen tätig warst.

Da gilt: entweder du tust wie geheißen oder du gehst, nix mit Sonderurlaub.

Im KKW galt 0,0 promille beim Zutritt, hattest du bei Kontrolle noch Restalkohol konntest du nach Hause fahren, beim zweiten Verstoß eines Mitarbeiters derselben Firma hat die Firma den Auftrag und die Zutrittsberechtigung verloren.
Und den Bundesministerien und Flughäfen Ain/auf denen ich Tätig war gab es ebenso lustige Vorschriften.

Und warum ein Test Körperverletzung sein soll, konnte mir auch noch keiner erklären, schließlich wird man ja nicht mit einer Nadel für eine Blutprobe gestochen (dürfte ich für die medizinische Untersuchung zur Zutrittsberechtigung KKW machen, hat sich auch noch nie ein Mitarbeiter beschwert oder wegen Körperverletzung geklagt)

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Ich werde gerade richtig sauer wenn ich mir anschaue wie intensiv über eine völlig simple und notwendige Testpflicht diskutiert wird. Im Rahmen des Arbeitsschutzes wäre das alles ohne Probleme machbar. Das ist mit das simpelste vom simplen.

Gerade wartet ein Freund hier damit das Krankenhaus ihn anruft damit er zur Geburt seines Kindes kommen darf. Seine grau muss das nun seit Stunden allein durchstehen. Meine Frau musste alleine eine Ausschabung durchstehen, was die Hölle war. Und dann meckern ernsthaft so ein paar Schwurbler im Bereich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen Selbsttests? Ich bin nur noch angewidert und entsetzt.

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Ich verlinke hier nochmals diese Information:

https://talk.lagedernation.org/t/schnelltests-entdecken-eine-infektioesitaet-nur-an-fuenf-von-acht-tagen/7115/10

D.h. wenn man nicht täglich testet, dann ist die Chance sehr hoch dass eine Infektion nicht früh genug erkannt wird.

Für mich dürfen solche Tests kein Ersatz für Homeoffice werden. Und wenn es so extrem wichtig ist dass die Mitarbeiter ins Büro kommen müssen und ein Abstand und weitere Regeln nicht gewährleistet werde kann (Stichwort Großraumbüro), dann müssen tägliche PCR Tests her.

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Aber nicht jede Infektion zu entdecken ist immer noch besser als gar keine Infektion zu entdecken. Oder es bleibt nur ein harter Lockdown und alles was kein Homeoffice ist wird zu gemacht.

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Das verstehe ich nicht: inwiefern verletzt ein Wattestäbchen in der Nase die körperliche Unversehrtheit?

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Du sprichst mir aus der Seele und ich finde die Argumente sehr gut auf den Punkt gebracht.

Grundgesetz, körperliche Unversehrtheit usw. empfinde ich als Scheinargumente, um vom eigentlichen Thema abzulenken: klare, evtl. unpopuläre Entscheidungen erfolgen Rückgrat und Verantwortungsübernahme. Es gibt unzählige Beispiele, bei denen der Staat aus wesentlich geringeren Gründen in (Grund-)rechte eingreift und interessanterweise hängt die „gefühlte“ Verfassungswidrigkeit oft von der betroffenen Personengruppe ab. Testpflicht für Kinder in Schulen ist nicht grundgesetzwidrig, aber für Erwachsene im Betrieb? Das versteht doch kein Mensch mehr…

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Ich habe das mit den Antigen-Schnell/Selbst-Tests nochmal gedanklich durchgespielt auf Basis folgender Informationen:

  • An 5 von 8 Tagen der Infektiosität ist die Sensitivität der Schnelltests recht zuverlässig.
  • An den restlichen 3 von 8 Tagen schlägt der Schnelltest bei 40-60% der Infektiösen nicht an.

Das heißt: Mit Schnelltest-Screening kann man beim ersten Test 6,5/8 = > 80% der Infektiösen in Isolation schicken, beim nächsten Test die restlichen < 20%.
D.h.,

  1. Nur, wenn Homeoffice aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, sollte man nur dann am Arbeitsplatz arbeiten dürfen werden, wenn, regelmäßig ein Schnelltest durchgeführt wird. Andernfalls: Freistellung mit Lohnfortzahlung oder Kurzarbeit.
  2. Je öfter man testet, umso besser,. Denn die 20% nicht Erkannten stecken die Kollegen an!! Am Besten täglich!
  3. Selbst bei täglichem Tests muss Maskenpflicht und Abstand Pflicht bleiben!
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Welche Position haben denn die Berufsgenossenschaften zu Corona. Wenn ein Mitarbeiter sich bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg infiziert ist die Berufsgenossenschaft in der Zahlungspflicht und wird die Versicherungsprämien für das betreffende Unternehmen erhöhen. Im Infektionsfalle müssen sich die Betroffenen und Vorgesetzten etwa Fragen gefallen lassen: „Was haben Sie getan um das zu verhindern?“ Insofern fühlt sich die Diskussion an wie vor 150 Jahren vor der Einführung der BGs.

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Ist das tatsächlich so?!?

Ja, aber das Problem ist der saubere Nachweis. Ich war lange Sicherheitsbeauftragter und die typischen Fälle der BG sind Arbeitsunfälle: An der Arbeitsstelle wird ein/e Mitarbeiter/in verletzt oder die Verletzung passiert auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg. In diesen Fällen muß der/die Verletzte innerhalb von 24h ab dem Ereignis einen D-Arzt (Durchgangsarzt), typisch Chirurg/in oder Orthopäde/in, konsultieren um Ansprüche gegen die BG geltend machen zu können. Die Ärzte/innen mit D-Lizenz protokollieren Unfallverletzungen gerne und sofort, weil die ihr Job ist und gut vergütet wird. Wenn Mitarbeiter jedoch zB auf Dienstreisen im Ausland verletzt werden, ist ein/e D-Arzt/Ärztin kaum greifbar, dann sollte der Betroffene Nachweise sammeln um den Zusammenhang der Verletzung und des Dienstes beweisen zu können. Bei Infektionen ist das ähnlich.
Wenn der Beweis gegenüber der BG fehlschlägt, zahlt die Krankenkasse, aber für die Betroffenen ist es viel besser, wenn die BG zahlen muss, weil deren Leistungspaket viel größer ist: es umfasst auch die Reha und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und nötigenfalls eine lebenslange Rente, falls das nicht gelingt.

Die Interessenlage ist nun so: die BG (Berufsgenossenschaft klingt romantisch, aber ist nur eine Pflicht-Versicherung) zahlt nur wenn sie aufgrund der Faktenlage muß. Ggf. wird sie sich das aber in der Folge mittels erhöhter Versicherungsprämien vom jeweiligen Arbeitgeber zurück holen, weshalb Arbeitgeber häufig keinesfalls Interesse haben, dass es viele BG Fälle gibt.

Seit Einführung der BGs vor ca. 150 Jahren wird durch dieses Prinzip auf die Arbeitgeber finanzieller Druck ausgeübt durch viele Einzelmaßnahmen die Arbeitssicherheit hoch zu halten, damit es wenig Arbeitsunfälle gibt und die Versicherungsprämien, die eben der Arbeitgeber zahlen muß, gering bleiben.

Vernünftige Arbeitgeber bieten daher großzügig Homeoffice und Testmöglichkeiten an …

Ja, das Prinzip der Berufsgenossenschaft kennen ich aus eigener Anschauung gut.

Mir war nur nicht klar, dass eine Ansteckung als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Aber ganz so einfach scheint es dann doch nicht zu sein:

Auszug:

Das klingt sehr danach, als würde die BG eher selten eine Infektion im beruflichen Umfeld abdecken.

Da fällt mir nur die Berufsgruppe der Pflegenden ein bzw. Menschen die mit kontaminiertem Material in Kontakt kommen. Ansonsten könnte mit der Missachtung der AHA Regeln argumentiert werden.