Ich halte die Aktion grundsätzlich aus den genannten Gründen für zulässig, gemessen an den aktuellen Regeln des Völkerrechts. Fraglich bleibt für mich, ob wir neue Regeln für derartige Methoden brauchen, weil der grundsätzliche Angriff via massenweise importierter „Dual-Use-Tools“ grundsätzlich problematisch ist. Wer stellt sicher, dass diese Pager / Walkie-Talkies wirklich nur von Terroristen genutzt werden? Bomben in Alltagsgeräte, deren Verbreitung nach Versand nicht mehr kontrollierbar ist, einzubauen, trägt zumindest ein erhebliches Risiko, dass auch die falschen getroffen werden könnten, mal ganz davon ab, dass zivile Transportunternehmen plötzlich ohne es zu wissen (und folglich ohne Vorkehrungen treffen zu können) größere Mengen Sprengstoff transportieren.
Also auch wenn ich das Resultat der Aktion für „innerhalb des Völkerrechts“ halte, halte ich die allgemeine Methode und ihre Risiken zumindest für fragwürdig, weil die Grenze zwischen „Zivil“ und „Militärisch“ hier einfach nicht sicher gestellt werden kann. Wie gesagt, hier braucht es möglicherweise neue Regeln im Völkerrecht, um derartige Angriffe in Zukunft klar auszuschließen. Abgesehen davon, dass so eine Art von Angriff vermutlich nie wieder funktionieren wird - ähnlich wie das „Flugzeuge entführen und in ein Hochhaus fliegen“ zu extremen Sicherheitsvorkehrungen im Flugverkehr führte (die auch heute, 23 Jahre später, noch anhalten) dürfte auch dieser Vorfall dazu führen, dass alle Länder im Krieg neues, im Ausland produziertes Material in Zukunft akribisch auf Sprengstoff testen werden.
Btite nicht die Diskussion dieses Mittels mit der Diskussion, wer im Krieg Recht hat, vermischen. „Ohne Grund“ führt niemand Krieg - wie gut der Grund ist, hängt wiederum von der hoch-komplexen Situation in Nahost ab. Hier hat @WilliWuff dahingehend Recht, dass wir die Aktion Israels exakt so bewerten müssen, wie wir sie auch umgekehrt oder von gänzlich anderen Akteuren (Russland gegen Ukraine, Ukraine gegen Russland) begangen bewerten müssten. Dort würde ich zum gleichen Ergebnis kommen (grundsätzlich gefährliche Aktion, in diesem Fall aber „gut gegangen“, weil im Ergebnis ganz überwiegend legitime Ziele getroffen wurden).