Systemfehler im Justizsystem - fehlendes Teilgebiet "Justizvollzug"

Hallo,
bei eurem Special „Wie funktioniert die Justiz“ hat Ulf gegen Ende gesagt, er sehe keine größeren strukturellen Fehler in unserem Justizsystem, die zu korrigieren wären. (Den genauen Wortlaut weiß ich jetzt nicht mehr, aber ich denke, ich habe es sinngemäß richtig zitiert). In meinem Alltag als Gefängnisseelsorger sehe ich doch ein paar Punkte, die einer dringenden Verbesserung bedürfen. Sie berühren zum großen Teil ein wichtiges Teilgebiet der Justiz, dass ihr fast komplett ausgelassen habt, nämlich den Justizvollzug. Ein paar Beispiele:

  • um ein faires Verfahren zu gewährleisten, ist der Angeklagte auf einen Verteidiger angewiesen. Hat der Angeklagte kein Geld, bekommt er „kostenlos“ einen Pflichtverteidiger an die Seite gestellt. Einig Pflichtverteidiger üben diese Aufgabe sehr pflichtbewusst und gewissenhaft durch, einige andere aber sehr lustlos und nicht mit dem Ziel, das Beste für ihren Mandanten rauszuholen bzw. seine Rechte auch zu gewährleisten. „Kostenlos“ setze ich in Anführungszeichen, weil der Angeklagte bei seiner Verurteilung in der Regel auch zur Begleichung der Gerichtskosten, und somit auch der Kosten für den Pflichtverteidiger verdonnert wird und somit diese „Lustlosigkeit“ bezahlen muss.

  • Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Eigentlich soll die Untersuchungshaft deshalb harmloser und weniger „schädigend“ sein als der Strafvollzug. In der Realität sind U-Gefangene aber deutlich schlechter gestellt. Si haben weniger Arbeitsmöglichkeiten, weniger Freizeitangebote, weniger Kontakt nach draußen. da sie noch nicht verurteilt sind, steht noch nicht fest, dass sie ein Problem haben, dass zu bearbeiten ist. Deshalb bekommen sie auch noch keine Behandlungsangebote.

  • Geht ein Verurteilter in Revision, bleibt er in U-Haft. Der Inhaftierte wird sich also gut überlegen, ob er die Unannehmlichkeiten der U-Haft für längere Zeit (Revision dauert oft ein Jahr) weiter in Kauf nimmt oder ober das als ungerecht empfundene Urteil schluckt, um die Haftzeit sinnvoll nutzen zu können. Dies stärkt nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat

  • Ist ein Inhaftierter mit einer Entscheidung der JVA nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit einer Beschwerde nach §109 StVollzG. das muss er sich aber erst mal leisten können. Außerdem besteht immer die Sorge, dass man in der JVA benachteiligt wird, wenn man sich beschwert (z.B. was Lockerungen, Arbeitszuweisung etc betrifft). Deshalb wird oft objektives Unrecht von den Inhaftierten geschluckt. Unsere Sozialarbeiter wundern sich immer wieder, warum die Inhaftierten nicht viel häufiger auf die Barrikaden gehen. ich finde das sehr gut nachvollziehbar.

  • Gerichtspost (auch Briefe der Bewährungshilfe u.ä.) wird oft als gelber Brief zugestellt. damit ist keineswegs sichergestellt, dass der richtige Empfänger den Brief auch erhält. Die Konsequenz ist oft, dass jemand vermeidbar im Gefängnis landet, weil z.B. er eine Geldstrafe o.ä. nicht erhalten hat und deshalb nicht bezahlt. Ruckzug wird die Vollstreckung der EFS angeordnet. Die Justiz könnte sich einiges Geld für die Vollstreckung sparen, wenn er sich statt der gelben Briefe Einschreiben mit Rückschein leisten würde.

  • grundsätzliche Gedanken zur Vollstreckung der EFS spare ich mir mal an dieser Stelle. Was „Geldsträfler“ im Gefängnis zu suchen haben (und was das kostet…) wäre ein weiteres spannendes Thema

Das sind jetzt nur mal ein paar strukturelle Defizite unseren Justizsystems in meinen Augen.

In der Summe finde ich unser Justizsystem sehr gelungen, aber die Aussage, dass nichts grundlegendes zu verbessern wäre, kann ich nach meinem Empfinden so nicht stehen lassen.

Manfred

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Danke für deine Perspektive! Ich hatte ehrlich gesagt bei Philips Frage nicht an den Justizvollzug gedacht, sondern an die Justiz als solche. Zum Vollzug lässt sich tatsächlich eine Menge Kritisches sagen, und ich denke, dass du oben wichtige Punkte ansprichst.

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Gehört der Gerichtsvollzug nicht wieder zur Legislative? Dann wäre es wieder logisch, dass Ulf diesen Aspekt nicht beleuchtet hat :).

Ändert aber nichts daran, dass es tatsächlich Wert wäre, den Vollzug mal zu beleuchten.

P.S.: Wann kommt eigentlich AKA Teil 2 raus?

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Von der Logik her müsste der Justizvollzug Teil der Exekutive sein, ist er aber (ich vermute aus historischen Gründen) nicht, sondern ist Teil der Justiz. Bis 2008 war das noch Bundesaufgabe. Mit der Förderalismusreform von 2008 ist die Zuständigkeit auf die Länder übergegangen. Darum hat jetzt jedes Land sein eigenes Justizvollzugsgesetz. Ob das nur Vorteile hat, darüber kann man auch trefflich streiten…

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