Synopse nicht verbindlich?

Habe ich das richtig verstanden, der Text der Synopse ist nicht verbindlich?

Ermöglicht das nicht auf eine ganz neue Art Dinge durchs Parlament zu bringen, die man nicht gerne groß Diskutieren möchte? Ich kann ja dann etwas anderes in die Synopse schreiben als im Gesetzt steht. Oder habe ich das falsch verstanden?

Könnte das nicht leicht automatisiert werden?

Wir reden hier immer noch von Bundesregierung und Bundestag, oder? Das wäre ja Digitalisierung. Nein. Also ja, könnte, theoretisch, aber praktisch?

Ich würde ja so eine Art Legal-GitHub aufsetzen, da kommen einmal alle aktuellen Gesetze rein, idealerweise mit ihrer kompletten Änderungshistorie, aber braucht es für den Anfang ja nicht.

Jedes neues Gesetzesvorhaben wird dann zu einem Pull-Request auf dem bestehenden Gesetz. Eigentlich super einfach. Deshalb wird’s vermutlich auch nie gemacht werden.

Ich stelle fest, da gibt es sogar schon etwas, wow: GitHub - bundestag/gesetze: Bundesgesetze und -verordnungen
Naja wow, da hat sich seit 12! Jahren nichts mehr getan…

Pull Requests können gerne geöffnet werden. Natürlich werden nur solche gemergt, die tatsächlich vom Bundestag verabschiedet wurden und Gesetz geworden sind.

Dennoch sind Änderungsvorschläge an Gesetzen von Parteien oder aus der Zivilgesellschaft als Pull Request nützlich. Die Änderungen lassen sich einfacher im Kontext verstehen, können direkt am Gesetz diskutiert und nachvollziehbar verändert werden.

Offizielle Gesetzesentwürfe, wenn öffentlich verfügbar, werden vom Fork der Bundesregierung als Pull Request an dieses Repository gestellt.

@vieuxrenard Habt ihr ^darüber schon einmal gesprochen?

Ja, letztlich ist der Gesetzestext verbindlich. Aber bitte seht darin doch nicht gleich wieder eine böse Verschwörung: Es muss einfach im Gesetzgebungsverfahren klar sein, welche Fassung verbindlich ist, wenn Fehler passieren.

Und ja, Fehler werden gelegentlich passieren - aber nicht als Hack, denn das Risiko ist nahezu 100%, dass das irgendwem auffällt.

Aber das hätte, im Sinne der Demokratie, auch die leichter verständliche Synopse-Fassunng sein können, die mehr Wähler verstehen würden. Insofern hat das Ganze schon einen faden Beigeschmack.

Da am Ende die Änderungen als Gesetz verabschiedet werden, ist das schon sinnig, dass diese auch verbindlich sind.

Ich hätte mir eben gewünscht, dass beide Fassungen verbindlich sind, macht man bei Verträgen und Ihren Übersetzungen ja auch, dass alle Sprachen verbindlich sind, wieso sollte das hier nicht auch gehen?

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Und genau das ist der Grund, warum man das bei Gesetzen nicht machen sollte: Weil bei Staatsverträgen ständig Unklarheiten zwischen den Sprachfassungen auftreten. Nur geht es dort nicht anders, weil natürlich kein Staat hinnehmen will, dass „seine“ Sprache weniger ausschlaggebend ist.

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