Supreme Court Besetzung

Ich hätte noch eine Nachfrage zum Thema Supreme Court:

Eines der Argumente der Konservativen die ich jetzt mehrfach gelesen habe ist, dass in Zusammenhang mit der Wahl voraussichtlich wichtige Verfassungsthemen entschieden werden müssen und der Supreme Court deshalb handlungsfähig sein muss.

Jetzt mal unabhängig davon, dass die Besetzung genau für diesen Fall durch einen konservativen Richter schon eine etwas absurde Vorstellung von Gerichtigkeit ist, was würde denn eigentlich passieren, wenn es zu einem 4:4 (oder in eurem Vorschlag zukünftig zu einem 8:8) beim Voting kommt. Wer entscheiden dann?

Ich finde das ist ja doch eine entscheidende Fragestellung zu dem Thema, wobei ich dazu in der ganzen Diskussion noch nichts gehört habt.

Viele Grüße

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Hallo - im Falle eines Patt bleibt die Entscheidung des „Lower Courts“ gültig.

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Ach so, ich dachte, die Zahl der Richter müsste ungerade sein. Von daher ist das Argument der Rep. doch nicht durchschlagend.

Das Argument, dass über so ein gravierendes Thema der Supreme Court und nicht irgendein untergeordnetes Gericht entscheiden sollte, bleibt schon valide.

Der Weg dahin, keine Richter zu wählen, der von beiden Parteien akzeptiert wird, ist natürlich extrem fragwürdig, gerade wenn ein so wichtiger Streit zwischen Republikanern und Demokraten ansteht.

Da wäre es ja auch mal interessant zu verstehen, was dann eigentlich passiert, wenn mehrer niederrangige Gericht unterschiedlich urteilen, aber keine höchstgerichtliche Entscheidung eingeholt werden kann, weil das Gericht nicht entscheidungsfähig ist.

Das Gericht ist entscheidungsfähig, egal ob acht oder neun Stellen besetzt sind. Es ändern sich nur ggf die Mehrheitsverhältnisse.

Wenn Untergerichte unterschiedlicher Auffassung sind, dann bezeichnet man das als Court Split. Das sollte natürlich im Sinne der Rechtsklarheit nicht sein, kommt aber trotzdem vor und ist insofern auch kein Drama.

Das verstehe ich jetzt nicht. Bei einem Patt gibt es doch gerade kein „Mehrheitsverhältnis“. Wie wird denn die Entscheidungsfähigkeit im Rahmen eines Patts bei den beteiligen Richtern herbeigeführt, das war ja meine ursprüngliche Frage.

Und bei der Frage, ob eine Wahl rechtmäßig war und wer am Ende als Konsequenz Präsident ist, finde ich die Idee eines Court Splits doch ein wenig merkwürdig…in Kalifornien ist Biden Präsident, in Texas Trump ?
Deshalb gibt es doch zB bei uns eine Instanzenzug, bei dem am Ende ein alleiniges Bundesgericht letztentscheidet (bzw. bei Verfassungsfragen das BVerfG)

Wenn es keine Mehrheit für eine Aufhebung einer untergerichtlichen Entscheidung gibt, dann hat die eben Bestand. Aber auch das ist ja eine klare Entscheidung.

Ein Court Split ist nicht so dramatisch, weil ein Fall ja immer aus einem bestimmten Gerichtsbezirk kommt, d.h. für einen konkreten Fall gibt es klare Präzedenzen.

Und solche pauschalen Fragen wie „wer ist Präsident“ stellen sich vor Gericht eh nicht. Wie eine solche Frage konkret aussehen könnte haben wir ja in der Lage diskutiert: Beispielsweise könnte über den Wahlausgang in einem Bundesstaat gestritten werden. Da gäbe es dann aber wieder eine klare gerichtliche Entscheidung des jeweiligen Court of Appeals.

Die Idee, das Gericht zu vergrößern, ist meiner Meinung nach undurchführbar:

Die Demokraten gewinnen Präsidentschaftswahl und Senat und vergrößern das Gericht auf 12 Richter. Was passiert, wenn einer der konservativen Richter stirbt oder zurücktritt? Dürfen die Demokraten dann nur einen weiteren konservativen Richter nachbesetzen?
Angenommen das würde man verneinen, weil man Gleichstand nur für erstrebenswert hält, wenn die Demokraten andernfalls zurückliegen. Alle Stellen werden jetzt mit Wunschrichtern der Demokraten nachbesetzt. Was passiert beim nächsten Machtwechsel? Vergrößerung auf 24 Richter?

Man muss sich in Erinnerung rufen, dass eine koservative Mehrheit im Surpreme Court keine Verfassungskrise ist. Donald Trump hat das Recht, die Stelle nachzubesetzen. Die Demokraten hätten nach dem Tod von Scalia auch nachbesetzt, wenn sie die Mehrheit im Senat gehabt hätten. Es sind also nicht nur die Republikaner, die ihre Meinung hier ändern, wie es ihnen in den Kram passt.

Deswegen hatte ich ja vorgeschlagen, dass nach dem einmaligen fair packing das Quorum wieder auf 60 Stimmen im Senat hochgesetzt wird, sodass Richter_innen nur noch mit überparteilicher Mehrheit gewählt werden können.

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Nur eine Kleinigkeit:

Ihr sagt, dass Bush v Gore „along party lines“ entschieden wurde. M.E. ist das nicht richtig, weil mit John Paul Stevens und David Souter zwei von den Rep. nominierte Richter gegen die Entscheidung gestimmt haben.

Außerdem war das der Supreme Court des Bundestaats Floridas, der da entschieden hat und nicht der allgemeine Supreme Court. Der Unterschied kam im Podcast nicht so gut rüber.

Es haben damals beide Supreme Courts entschieden, erst der des Bundesstaates und dann der in Washington. Aber das Stimmenverhältnis bei der Entscheidung aus Washington war tatsächlich komplizierter, nur Teile wurden fünf zu vier entschieden, andere Teile sieben zu zwei. Das Argument war also wirklich nicht besonders gut.