Stimmzettel für Gemeinderat und Kreistag in BW richtig ausfüllen

Der Wahlleiter in Baden-Württemberg war so freundlich und hat uns die Stimmzettel für die bevorstehenden Kommunalwahlen im Voraus zugeschickt, damit man sie in Ruhe ausfüllen kann.

Nun sitze ich hier mit zwei „Stimmzettel-Broschüren“ für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags.

Wäre es für Euch vielleicht möglich, zu erklären, wie man einen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats richtig ausfüllt?
Man darf bei Kommunalwahlen ja kumulieren (mehr als eine Stimme pro Bewerber, maximal drei) und panaschieren (Mischen von Bewerbern verschiedener Parteien). Eine Herausforderung nur mit Ton, vermute ich mal…

  • Mein erstes Problem ist, dass hier steht, dass man die „Stimmzettel-Broschüren“ auseinanderreißen darf und nur einen Stimmzettel abgibt. Kann das wirklich sein?

  • Mein zweites Problem sind die Vertreter der Wohnbezirke für den Gemeinderat. Es heißt dazu auf dem Merkblatt: „Ihre Stimmabgabe für einen Wohnbezirk ist ungültig, wenn Sie für diesen mehr Bewerber/Bewerberinnen Stimmen geben, als für diesen Wohnbezirk zu wählen sind.“ Das heißt doch, dass ich für einen Wohnbezirk mit 2 Vertretern nicht drei Menschen Stimmen geben darf, aber ich darf zwei Menschen jeweils drei Stimmen geben, oder?

  • Mein Plan ist, den oberen Bewerbern meiner Partei jeweils drei Stimmen zu geben und den unteren gar keine. Meine Idee ist, deren Chancen gegenüber den oberen Bewerbern der anderen Parteien zu erhöhen. Funktioniert das, oder habe ich hier einen Denkfehler?

Stand heute würde ich also wie folgt abstimmen:

Kreistag

Ich gebe nur den Stimmzettel meiner Partei ab, wobei ich die Stimmen der oberen Listenplätze so weit mit 3 Stimmen auffülle, bis die maximale Stimmenzahl erreicht ist. Da die maximale Anzahl nicht durch drei teilbar ist, bleiben für den letzten oberen Listenplatz nur zwei oder eine Stimme.

Gemeinderat

Ich gebe nur den Stimmzettel meiner Partei ab und gebe den Abgeordneten meines Wohnbezirks jeweils so lange 3 Stimmen, bis das Maximum des gesamten Wahlzettels (nicht des Wohnbezirks) erreicht ist. Da es für jeden Bezirk nicht mehr Bewerber gibt als Plätze, laufe ich keine Gefahr, zu viele Bewerber anzukreuzen.
Mir ist bewusst, dass ich so die Bewerber meines Wohnbezirks gegenüber anderen bevorzuge. Das System verhindert, dass andere Stadtbezirke leer ausgehen, aber mir ist es wichtig, dass in meinem Stadtbezirk besonders viele <Farbe hier einfügen> sind.

Bonusfrage

Ich spiele mit dem Gedanken, einem Bekannten in einer „falschen Partei“ 3 Stimmen zu geben. Was mache ich denn dann? Ich kann ja nicht mit zwei Stimmzetteln zur Wahl gehen. In dem Fall müsste ich die komplette Broschüre abgeben, oder?

Hab immer den ganzen Zettel abgegeben, aber ich wähle, wenn möglich, auch im Wahllokal. Da kann man ja nicht anfangen, denn Wahlzettel zu zerreißen.
Das kann ich also nicht beantworten.
Zum Rest:

  1. wenn du nur den obersten deine Stimmen geben willst, reicht ein Kreuz bei deiner Partei am Beginn der Liste, dann werden alle deine Stimmen von oben nach unten vergeben und jeder bekommt die Maximalzahl der Stimmen.
  2. Stärkt das nicht die Chancen gegenüber anderen Parteien, denn es wird erst das Verhältnis der Parteien ermittelt, dann werden erst die ermittelten Plätze jeder Partei anhand der vergebenen Stimmen vergeben.
  3. Da du sechs Stimmen bei der Wohnbezirkswahl hast, kannst du auch sechs Stimmen verteilen. Die dürfen auch an sechs Leute gehen. Nur muss klar erkennbar sein, dass jeder nur eine Stimme bekommt.

Edit: so ist es jedenfalls in Bayern geregelt.
@Schorschie sitzt aber in Baden-Württemberg?

Tja, geht schon los, ich denke zumindest zwei Antworten sind falsch :frowning:

Wenn ich nur den Wahlzettel ankreuze, dann bekommt jeder auf dem Zettel genau eine Stimme, Zitat aus dem Merkblatt:

Sie können entweder einen der Stimmzettel ohne jede Art von Kennzeichnung (unverändert) abgeben; dann erhält jede/jeder in diesem Stemmzettel aufgeführte Bewerberin/Bewerber eine Stimme - höchstens jedoch N Bewerberinnen/Bewerber in der Reihenfolge von oben; dasselbe gitl, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen.

Auch das deckt sich nicht mit dem Merkzettel, siehe:

Es geht um die Anzahl der Bewerber, nicht um die Anzahl der Stimmen. Ich dürfte also nicht meine Stimmen auf mehr Leute verteilen, als in dem Wohnbezirk zustehen.

Da scheint was dran zu sein, ich habe hierzu versucht die Wahlordnung zu verstehen, schaffte es aber nicht.

Es wird wohl erst das Verhältnis der Wahlvorschläge zueinander gebildet, dann die Sitze verteilt. Aber was ist denn dann ein veränderter Stimmzettel, genau ein Wahlvorschlag?

Soweit ich weiß, gibt es das Wahlsystem nur in einigen Bundesländern, aber auf keinen Fall in ganz Deutschland. Ich bin mir daher nicht so sicher, ob das wirklich ein Thema für die Lage ist.
Ich finde das ja eine gute Idee, aber in der Umsetzung klingt es für mich schon arg kompliziert (vor allem wenn ich an Wähler denke, die es überhaupt nicht so mit Papierkram haben). Allein schon deshalb muss es doch vom Land (in diesem Fall BaWü) entsprechende Erklärvideos etc. geben - ich habe z. B. das hier gefunden:

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Ich hatte dich aufgrund deiner bisherigen Beiträge in Bayern verortet. Das hätte ich dazu schreiben sollen.
Jedes Bundesland regelt das anders.
Edit: gerade mal nach einem Gesetzestext gegoogelt.
Du kannst, soweit ich das sehe, tatsächlich keinem drei Stimmen geben.
Da nur zwei Personen gewählt werden, hast du nur zwei Stimmen, keine sechs.
https://dejure.org/gesetze/GemO/26.html

Wie kommst Du denn auf zwei Personen? Ich kann 13 Kreisräte und 41 Gemeinderäte wählen.

Aber egal, ich bin mit meiner Recherche nun etwas weiter, denn Dein zweiter Punkt:

ist soweit ich es nachvollziehen kann richtig:

Die Sitze werden bei der Wahl der Gemeinderäte vom Gemeindewahlausschuss auf die Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der ihnen zufallenden Gesamtstimmenzahlen (…) verteilt (…) § 25 KomWG

und

Die bei der Wahl der Gemeinderäte auf die einzelnen Wahlvorschläge nach § 25 Abs. 1 entfallenen Sitze werden den in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. § 26 KomWG

Ich hatte noch ein Problem damit, wie denn dass Panaschieren ausgewertet wird, aber das konnte mir ChatGPT erklären: Jede der abgegebenen Stimmen auf einem Wahlvorschlag (=Liste) ist eine Stimme. Wenn ich 3 Stimmen auf die eine und 10 Stimmen auf die andere Liste setzte, dann hat die eine Liste 3 Stimmen und die andere 10.

Das Kumulieren hat somit nur einen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb einer Liste, nicht aber über die Liste hinweg. Das ist auch OK und macht mir die Stimmabgabe leichter.

Bleibt nur noch die Frage wie ich zwei Listen abgebe. Diese müssen dann noch in dem Heft miteinander verbunden sein, oder? Sonst kann ja niemand kontrollieren ob ich meine Höchstzahl eingehalten habe.

Du steckst die Listen entweder zu Hause (bei Briefwahl) oder im Wahllokal in einen Wahlumschlag. Siehst du hier: Wahlsystem der Kommunalwahlen Baden-Württemberg | LpB BW

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