Da scheinst du etwas grundsätzlich falsch verstanden zu haben. Die Verschiebung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich nur für die negativ aus, die außerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Natürlich ist der Freibetrag an sich zu begrüßen und sollte für die unteren Einkommen nicht abgeschafft werden. Eine mögliche Lösung wäre, den Freibetrag degressiv zu gestalten, sodass er mit steigendem Einkommen immer geringen wird.
Weil nach deiner Logik Menschen die mehr verdienen weniger wert sind (weil für sie ein geringeres Existenzminimum angenommen werden soll)? Du willst hier einfach eine doppelte Steuerprogression.
Der kalten Progression entgegenzuwirken ist aber nicht Aufgabe dieses Freibetrages.
Eine Erhöhung des Freibetrages aber schon. Es sollte eigentlich offensichtlich sein, dass das von der Besteuerung ausgenommene Existenzminimum im Zusammenhang mit der Inflation steht. Ein durch Inflation steigendes Existenzminimum sollte offensichtlich zu einem höheren Freibetrag führen.
Wenn dein Chef dir einen Inflationsausgleich verspricht, aber die kalte Progression nicht einkalkuliert, dann hat dein Chef dich übers Ohr gehauen.
Du kannst ja gerne mal die Formel vorstellen, nach der der Chef dann einen kalte Progression berücksichtigenden Inflationsausgleich berechnet.
Genauso könnte dein Chef dir 1000 Euro mehr Lohn versprechen, aber wenn er damit den Bruttolohn meint, hat er dich am Ende auch über den Tisch gezogen.
Sorry, das ist absurd. Der Chef hat keine Ahnung, was ich an Steuern zahle. Und gibt er Brutto dann unverheirateten mehr, damit sie gegenüber den verheirateten auf den selben Nettobetrag kommen? Wenn ich einen Teil meiner Gehaltserhähung in einen Riestersparplan stecke und dadurch meine Steuerlast senke, muss ich das dann vorher angeben, damit er mir Brutto weniger gibt?
Die kalte Progression ist mMn nichts weiter als ein Taschenspielertrick der Arbeitgeber und z.B. dem Bund der Steuerzahler. Leider hat es dieser Taschenspielertrick ins kollektive Bewusstsein geschafft.
Das ist einfach Unsinn. Siehe folgendes Rechenbeispiel: Mindestlohn ist (vereinfahcht) 13€. Bei 40 Stunden und 5 Wochen Urlaub ergibt das: 13 * 40 * 47 = 24.440 € Bruttoeinkommen. Nehmen wir mal 4% Inflation (=Mindestlohnerhöhung) an und ignorieren alle steuerlichen Freibeträge (sind ja deiner Meinung nach nicht für die Bekämpfung der kalten Progression zuständig), dann zahlt der Mindestlöhner in 26 Jahren Spitzensteuersatz (24.440 € * 1,04^26 = 67.759 €).
Klingt sinnvoll…