Ich wüsste da eine Stelle, bei der nur 45 Menschen mehr belastet werden, aber 3,4 Millarden Euro zusätzlich eingenommen werden könnten.
Berlin: (hib/BAL) Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß Paragraf 28a des Erbschaftssteuergesetzes gegeben. Die Erwerbe summierten sich auf einen Gesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/1969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1683) hervor.
Dabei wurden insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen, so dass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro blieb.