CO2-Abgaben für Verbrennung von Siedlungsabfall (nach BEHG), Sinn oder Unsinn?
Müllverbrennungsanlagen wurden 2004/2005 (?) mit guten Gründen aus dem europäischen Emissionshandel (TEHG) ausgeschlossen. Auch wenn die Feuerungswärmeleistung >= 20 MW beträgt).
Ein Grund ist – das Thema „Steuerungswirkung“ oder „Lenkungswirkung“.
- Steuerungswirkung ist aber der primäre (sinnvolle) Zweck des Emissionshandels. Der Wechsel von Fossilen Energieträgern (Kohle, Öl, Gas…) zu anderen Energieträgern oder zumindest die Reduktion des entsprechenden Bedarfs soll wirtschaftlich „angereizt“ werden. Das funktioniert offensichtlich auch, sofern die Preise hoch genug sind.
Nun gibt es aber politische Bestrebungen das BEHG in dem Sinne anzupassen (Entwurf liegt vor), dass künftig Müllverbrennungsanlagen MVA unter das BEHG fallen. Auch wenn diese explizit im TEHG „ausgeklammert“ wurden.*
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Es wird behauptet dies habe eine ökologischen Nutzen.
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Dies erschließt sich dem selbst denkenden Bürger oder gar Fachmann allerdings nicht – weil es eben keine vernünftige Steuerungswirkung entfalten wird.
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Der Effekt wird deutlich höherer bürokratischer Aufwand (Kosten) bei den Unternehmen sein + Kosten durch die CO2 Zertifikate.
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Diese zusätzlichen Kosten müssen letztlich auf die Bürger gewälzt werden, am ehesten über Müllgebühren.
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Wenn aber die Müllgebühren um x Euro steigen – wird deswegen aller Voraussicht nach NICHT weniger Müll produziert UND weniger dem Entsorgungssystem zugeführt.
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Zudem wäre das ganze auch sozial ungerecht - weil es ärmere Haushalte (wie gesagt ohne inhaltlichen oder ökologischen Nutzen sogar) stärker belastet als andere.
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Im WorstCase wird gar nur mehr Müll „am System vorbei“ illegal entsorgt oder ins Ausland exportiert (mit oft zweifelhaftem Ergebnis).
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Wollte man hingegen effizient erreichen, dass weniger Müll produziert wird, so wäre das ordnungsrechtlich oder durch Gebühren auf Verpackungsmaterial (beim Hersteller oder Inverkehrbringer) zu erreichen.
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Darüber hinaus wäre es aus meiner Sicht bzgl. Energiewende / Wärmewende genau gegenteilig zielführend: Man sollte Anreize schaffen Energie aus „Nun mal da“ Müll effizienter / umfangreicher zu nutzen.
- BMU / EU scheinen teilweise das Gegenteil anzustreben (nicht nur „hier“, auch in anderen Regelungen im Themenkomplex Energiewirtschaft und Energiewende).
- Dabei würde das voraussichtlich „nebenbei“ dazu führen, dass mittelfristig (selbst bei gleichbleibenden „Mülldargebot“) weniger Müll exportiert würde, der leider doch häufig in Flüssen und Meeren landet
Obiges „aus dem Bauch“ heruntergeschrieben. Nachfolgend zwei Links des VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) zum Thema (lese ich leider erst jetzt, scheint inhaltlich aber weitgehend identisch:
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Brennstoffemissionshandel für die Abfallwirtschaft stiftet mehr Schaden als Nutzen: VKU
- Was mich im Überflug der Aspekte dort allerdings wundert: Einige Verbände scheinen sich auf die Argumentation „europäische Regelung“ statt „deutscher Alleingang“ zu versteifen. Oder nicht 2023 erst 2024.
- Allerdings bleibt Quatsch, Quatsch. Egal ob das heute in DE oder demnächst von der EU festgelegt wird.
- Insofern sollte man sich meiner Meinung nach stärker auf Sinn oder Unsinn konzentrieren und letztlich weder hier noch dort das Festlegen von „Unsinn“ zulassen.
**Vielleicht findet ihr das Thema ebenfalls interessant. Dann freue ich mich über „Recycling“ meiner Nachricht hier (oder der hierzu noch etwas ausführlicheren Mail an das Lage Team) bzw. obiger oder weiterer Verbände Informationen.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Samuel
PS: Eine Vorschau Option für den Beitrag gibt es hier in Eurem ungewohnten Forumsformat nicht. Oder? Lasse ich mich insofern überraschen ob es zumindest halbwegs lesbar wird.