Die Rentenversicherung und die aktuelle Rechtssprechung des BSG sind in den letzten Jahren aus meiner Sicht in eine sehr seltsame Richtung tendiert. Schön, dass das Thema allgemein auch mal angesprochen wird, auch wenn es sicher nur einen kleinen Prozentsatz der Hörerschaft tangiert. Mich holt es sofort ab und ich setze mal noch einen drauf. Dazu muss ich kurz ausholen. [Sorry, Beitrag wird länger und deswegen in zwei Teile. Das ist aber wichtig]
Bin selbst Gesellschafter und GF in zwei Firmen. Eine davon ist im Bereich der Bildung unterwegs. Schule in freier Trägerschaft im berufsbildenden Bereich. In diesem Bereich wird nach dem sog. Lernfeldkonzept unterrichtet. Führt jetzt zu weit das alles zu erläutern, daher in Kurz: Im Lernfeldkonzept gibt es keine Fächer mehr im Kernbereich, sondern Lernfelder, die Themenübergreifend und praxisorientiert sind. Viele Themen finden sich in entsprechenden Schwerpunkten in den einzelnen Lernfeldern wieder, statt ein Thema in nur einem Bereich zu unterrichten. Daneben gibt es noch einige wenige Stunden in Fächern wie Mathe, Englisch, Deutsch, Ethik usw.
Jetzt hat man folgendes Problem: Kein Lehrer ist gleich, wie man es aus dem Fächerkanon kennt. Lehrer 1 hat Thema A, B und C in den Lernfeldern und Lehrer 2 hat Thema A, D und E. Jetzt geht Lehrer 2 weg und man findet niemals einen Lehrer der auch A, D und E kann, sondern eher jemanden der dann B, E und F hat. Schon ist Thema D unbesetzt, aber Thema E doppelt belegt.
Daraus ergibt sich, dass es Themen und/oder Fächer gibt, die nur wenige Stunden im Jahr umfassen, aber keine Lehrkraft haben. Zu wenige Stunden, um jemanden dafür richtig anzustellen. Zu verteilt als Themen, als dass es einen Lehrer gibt, der die alle unterrichten kann.
Die Lösung dafür war über Jahre (Jahrzehnte eigentlich) hinweg, dass man hier mit selbstständigen Lehrkräften auf Honorarbasis aufgefüllt hat. Das waren Lehrer im Ruhestand, Dozenten, die dann ihre Themen an 2-4 Schulen unterrichtet haben oder Leute, die sich nebenbei was dazuverdient haben. Diese Honorarkräfte haben in der Regel pro Unterrichtseinheit einen Stundensatz bekommen, der über dem Bruttostundensatz einer Lehrkraft lag, dafür aber nur für die tatsächlich erteilten Einheiten bezahlt wurden. Klassischer Honorardozent einfach, wie man ihn teilweise auch von den Hochschulen kennt.
[…]