Sozialarbeiter vor Gericht

„Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass Sozialarbeiter ins Gefängnis müssen, weil sie in Ausübung ihres Berufes mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konfrontiert wurden.“ (Süddeutsche.de)
Das ist es, worüber gerade am Karlsruher Amtsgericht entschieden wird, denn hier stehen drei Sozialarbeiterinnen vor Gericht, die sich weigern, über ihre Klientinnen im Karlsruher Fanprojekt auszusagen: Fan-Sozialarbeiter des KSC vor Gericht: Eine Frage des Vertrauens - Sport - SZ.de

Der Gesetzgeber sieht für sozialarbeitende Fachkräfte eine Schweigepflicht durch §203 StGB vor, doch diese gilt nicht bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. In diesem Fall müssen Sozialarbeiterinnen gegen ihre Klientinnen aussagen, was ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten erheblich erschwert oder gar unmöglich macht. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) fordert daher dringend eine Reform des entsprechenden §53 StPO und die Aufnahme von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen in diesen Schutzrahmen.

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Ja, diese Diskussionen gab es leider schon, als ich von 2005 bis 2009 Sozialarbeit studiert habe.

Als Diplom-Sozialarbeiter gebe ich dir absolut Recht, dass die Sozialarbeit eine ähnlich vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Menschen erfordert, wie es bei den anderen Beispielen aus § 53 Abs. 1 StPO der Fall ist. Dass Sozialarbeiter bis heute noch kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, aber gleichzeitig der Schweigepflicht unterliegen (im Prinzip das Pflicht-Gegenstück zum Zeugnisverweigerungs-Recht), ist einfach absurd. Für Sozialarbeiter gilt das Schlechteste aus beiden Welten - sie müssen ähnlich wie Ärzte und Geistliche aufpassen, sich nicht strafbar zu machen, wenn sie über ihre Arbeit sprechen, können aber vor Gericht gezwungen werden, genau das zu tun. Das zeigt einmal mehr, wie wenig Respekt der Gesetzgeber vor der Sozialarbeit hat, im Vergleich zu Anwälten, Ärzten oder Geistlichen…

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