„Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass Sozialarbeiter ins Gefängnis müssen, weil sie in Ausübung ihres Berufes mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konfrontiert wurden.“ (Süddeutsche.de)
Das ist es, worüber gerade am Karlsruher Amtsgericht entschieden wird, denn hier stehen drei Sozialarbeiterinnen vor Gericht, die sich weigern, über ihre Klientinnen im Karlsruher Fanprojekt auszusagen: Fan-Sozialarbeiter des KSC vor Gericht: Eine Frage des Vertrauens - Sport - SZ.de
Der Gesetzgeber sieht für sozialarbeitende Fachkräfte eine Schweigepflicht durch §203 StGB vor, doch diese gilt nicht bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. In diesem Fall müssen Sozialarbeiterinnen gegen ihre Klientinnen aussagen, was ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten erheblich erschwert oder gar unmöglich macht. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) fordert daher dringend eine Reform des entsprechenden §53 StPO und die Aufnahme von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen in diesen Schutzrahmen.