Sinkende Inflation als Argument gegen Bürgergelderhöhung

Hi. Ich habe gestern den Podcast gehört und fand die Gegenargumentation zur Aussage der FDP, die Inflation würde sinken und man müsste das Bürgergeld nicht so stark anpassen, zu kurz gegriffen. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass das Thema Inflation selten wirklich sinnvoll erklärt wird.
Grundlegend ist die Rechnung aber erstmal recht einfach.
Nehmen wir an wir hatten im letzten Jahr 2022 eine Inflation von 10%, so ist ein fiktiver Warenkorb der 2021 noch 100 Euro kostete im Jahr 2022 auf einen Preis von 110 gestiegen. Bei einer Inflationsraten von 5% im Jahre 2023 sinkt dieser nicht auf 105 zurück sondern steigert sich auf 110+5% also auf 115,50 - was in dem Beispiel eine Teuerungsrate von 15,5 % zum Jahre 2021 darstellt.
Also eine sinkende Inflation ist keineswegs mit sinkenden Preisen verbunden, sondern mit weniger stark steigenden Preisen. Sollte der fiktive Warenkorb im Preis sinken sprechen wir von Deflation.

Wenn der Bürgergeldsatz im Verlauf von mehreren Jahren nicht an die in diesem Zeitraum aufaddierten Teuerungsraten angepasst wird, ist dies problematisch.

Die FDP sollte das wissen.

Ich bin nur Erziehungswissenschaftler - kann also sein, dass ich mich irre.

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Die FDP weiß das ganz genau, aber sie verachtet arme Menschen.

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Die Regelsätze ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2023 kann man hier nachlesen: Anlage zu § 28 SGB XII

Wir hatten also z. B. eine Erhöhung von 364 € auf 502 € in 13 Jahren.

Die historische Inflation betrug in dem gleichen Zeitraum 26,29 % (leider gibt es hierzu keine schönen Rechner vom Bundesamt). Die damaligen 364 € wären nach Inflation heute keine 502,00 € sondern 459,69 €.

Ob dieser Unterschied nun nur damit zu begründen ist, dass Hartz-IV-Empfänger / Bürgergeld-Empfänger eine andere persönliche Inflationsrate haben kann ich so nicht feststellen.

Hi. Danke für die Antwort. Woher kommen die 26,29? Ich habe einfach mal die Inflationsraten der einzelnen Jahre aufaddiert und kam zu einem ähnlichen Wert.
Allerdings ist bei dieser Rechnung dann kein Zinseszins dabei, welcher die Differenz erklären könnte.
Bspw 364 + 1%, dann 367,4 + 0,5% etc

Der Regelsatz kann bei Einführung bei 345€. Mit Berücksichtigung der Inflation von 2005 bis 2011 hätte er bereits bei 394€ liegen müssen. Und dann passt es ungefähr.