Section 899: Massive Erhöhung der US-Quellensteuer für Anleger und Unternehmen aus „diskriminierenden Ländern“

Diese Meldung hat es bislang nur die Wirtschaftsteile anspruchsvoller Medien geschafft und die Informationslage ist noch diffus. Ich hoffe, ich habe das Folgende korrekt zusammen getragen. Hinweis auf Fehler u.ä. mehr als gern gesehen!

Ein Entwurf eines US-Steuergesetzes „Section 899“ droht damit, ab Juli 2026 Einkünfte von Investoren aus Staaten mit angeblich „diskriminierenden“ oder vermeintlich unfairen steuerlichen Regelungen besonders scharf zu versteuern. Die Regelung ist Teil des umfassenden US-Steuerpakets „The One, Big, Beautiful Bill Act of 2025“, das am 22. Mai 2025 vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde. Der Gesetzentwurf liegt nun dem US-Senat vor, wo Änderungen möglich sind und über die endgültige Verabschiedung entschieden wird.

Section 899 sieht vor, die Quellensteuer auf US-Dividenden für Investoren aus betroffenen Ländern (s.u.) schrittweise um 5 Prozentpunkte pro Jahr zu erhöhen, maximal auf 20%. [Edit:] Gegenwärtig beträgt die US-Quellensteuer bereits 15%.

Aufgrund der Anrechnung der US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer müssten z.B. deutsche Anleger 5% zusätzlich zur Abgeltungssteuer versteuern, wenn die US.Quellensteuer die 20% erreichen wird. [Edit:| Das wäre bereits 2026 erreicht.

Jeder Anleger, der sehr breit, z.B. mit Index-ETFs investiert, hat einen nicht unerheblichen Anteil von US-Aktien im Portfolio. ETFs sind betroffen, selbst wenn sie thesaurierend, sobald sie US-Aktien physisch enthalten. Da die US-Quellensteuer auf diese Dividenden bereits auf Fondsebene erhoben wird, fallen die Quellensteuern auch bei ETFs an, die von z.B. europäischen Emittenten herausgegeben werden. Synthetische Index-ETFs, die US-Aktienindizes über Swaps abbilden, wären nicht direkt betroffen.

Betroffen wären sämtliche ausländischen Besitzer von US-Aktien also institutionelle Anleger ebenso wie Privatanleger. Es wäre nicht überraschend, wenn dies zu massiven Kapitalabflüssen aus den USA führen würde.

Betroffen wären aber auch Unternehmen mit US-Vermögen, wie z.B. Tochtergesellschaften in den USA. Deutsche Konzerne wie BMW oder Siemens müssten befürchten, dass die US-Einkünfte künftig mit massiven Sätzen versteuert werden. Wieder ein Beleg dafür, wie chaotisch die US-Administration handelt: Mit Zöllen wollen sie ausländische Hersteller zwingen, in den USA zu investieren und mit der Steuergesetzgebung treibt sie ausländische Hersteller wieder aus dem Land.

Ein Land gilt als „diskriminierend“, wenn es sogenannte „unfaire ausländische Steuern“ erhebt. Dazu zählen insbesondere Digitalsteuern (DST), „Undertaxed Profits Rules“ (UTPR), „Diverted Profits Taxes“ (DPT) sowie weitere Steuern, die nach Auffassung des US-Finanzministeriums US-Personen oder -Unternehmen unverhältnismäßig belasten.

Wer definiert, welches Land diskriminierend ist? Überraschung: Die US-Regierung, angeführte vom US-Finanzministerium! Alle Länder, die z.B. US-amerikanischen Social Media Unternehmen, u.a. nach einer EU-Initiative, mit einer Digitalsteuer belegen, wie Frankreich, Österreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich, zukünftig ggf. auch Deutschland. Oder alle Länder, die die OECD-Mindestbesteuerung (= UTPR) umsetzen, die darauf abzielen, Gewinne von multinationalen Konzernen weltweit mit mindestens 15% zu besteuern, also Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Belgien, Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland, Portugal, Luxemburg, Irland, Polen, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Zypern, Estland, Lettland, Litauen und auch die Schweiz.

(Meldungen, wonach auch die Erhebung einer Umsatz- bzw. die Einfuhrumsatzsteuer Länder zu diskriminierenden Ländern machen, hat sich offenbar als falsch herausgestellt).

Quelle: Recherche mit Perplexity.ai, diverse Prompts, Quellen konnte ich nur stichprobenartig überfliegen. KI-Recherchen sind grundsätzlich mit einer gesunden Skepsis zu begegnen. Daher freue ich mich über jedes Community- oder Crowd-Fact-Checking.

Edit: Informationen ergänzt, mit „[Edit:]“ markiert

Jeder schädigt sich, so gut er kann.

Bin fein damit.

Auch wenn das wieder mal eine unhöfliche und unnötige Aktion wäre von Trump, sieht es bei Lichte betrachtet nicht sehr bedrohlich aus:

Zwei Punkte fallen mir zu Ihrem Thema direkt auf:

  1. Mit den USA besteht aktuell ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Quellensteuer auf Dividenden für deutsche Anleger auf 15% begrenzt, die dann auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer, 25% plus Soli/KiSt) angerechnet wird.
    Innerhalb der EU (z.B. mit Frankreich, Spanien, Italien) sieht es oft anders aus: Dort erheben die Länder höhere Quellensteuern (teilweise mehr als 30%) auf Dividenden, und der Rückerstattungsprozess ist oft bürokratisch, teuer und langwierig.
    Besonders für Kleinanleger lohnt sich dieser Rückforderungsprozess oft nicht, da Kosten für Bankbescheinigungen, Steuerberater oder sogar die Notwendigkeit von Inlandsbankkonten im Quellstaat anfallen.

Bevor man sich daher über zusätzliche 5% Steuer auf US-Ausschüttungen beklagt, könnte man tatsächlich die deutsche/ europäische Gesetzgebung dahingehend optimieren, dass sie Rückerstattungen innerhalb der EU erleichtert oder Anrechnungsmöglichkeiten verbessert. Damit gäbe es für europäische Anleger einen attraktiveren einheitlich geregelten Kapitalmarkt.

  1. Etwa 60% der DAX-Unternehmen sind in ausländischer Hand, darunter befinden sich etliche institutionelle Investoren aus den USA.
    Das bedeutet, dass ein großer Teil der Dividenden aus Deutschland ins Ausland fließt und die deutsche Regierung damit einen massiven Hebel zur Verfügung hätte. Mein Vertrauen darauf, dass die deutsche Reigeurng auch nur ansatzweise die Interessen der deutschen (Klein-)Anleger verteidigt, tendieren in einem kapitalmakrfeindlichen Land wie Deutschland allerdings gegen Null, wenn ich mir die zahlreichen anlegerfeindlichen Themen insbesondere von SPD und Grünen der letzten Jahre vergegenwärtige (Forderung nach Finanztransaktionssteuer, das Fehlen einer echten Aktienrente, bürokratische Hürden für die steuerliche Behandlung von Dividenden und Kapitalgewinnen, Forderung nach Sozialversicherungsabgaben auf Kapitalerträge usw.)

Anstatt über neue Belastungen für US-Investments zu zetern, wäre es also tatsächlich sinnvoller, wenn die deutsche Regierung die Interessen der heimischen und europäischen Anleger schützt und ein investitionsfreundlicheres Klima schafft - und das läge komplett in ihrer Hand.

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Diese Aussage überrascht, zeigen doch die Beispiele der Quellensteuern anderer Länder, dass diese über Deutschland liegen (Frankreich zum Beispiel 30%).

Zu einem Doppelbesteuerungsabkommen gehören immer zwei.

Die Aussage überrascht nur denjenigen, der sich mit der Thematik nicht ausreichend beschäftigt… Die Einschätzung eines Kapitalmarktes bemisst sich nicht alleine an einem Steuersatz.

Offenbar ist für Amerika das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen kein Hindernis - vielleicht sollte wir anfangen zu realisieren, dass hier jemand nicht nach den bestehenden Regeln spielt…

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Wieso sollte die USA das nicht tun dürfen? Es geht ja nur um den die deutsche Steuer übersteigenden Teil. Und den kann die USA frei festsetzen - wie auch Frankreich (oder Deutschland). Der Steuersatz steht nicht im DBA.