Ich würde mich sehr über eine Richtigstellung der Tatsachen in dem Schwachkopf-Fall freuen. Die ganze „Schwachkopf“ Thematik hatte nichts mit der Hausdurchsuchung zu tun. Der Mann hatte:
Er habe ein Bild verbreitet, „auf dem ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ,Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. der Zusatztext ,Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen“ gewesen sei.
Was passiert ist: Ein Typ auf Twitter wird wahnsinnig und bekommt eine Hausdurchsuchung für SS Parolen und weil Habeck zu der Zeit zig Drohungen bekommen hat, wurde quasi alles automatisiert zu Anzeige gebracht was Leute Online über ihn gesagt haben. Man kann ja auch alles zur Anzeige bringen (lassen). Das Verfahren wurde im Bezug zur „Schwachkopf“ Thematik wurde sowieso fallen gelassen.
Genau das Gleiche wäre es, wenn ich meinen Nachbarn anzeige, weil sein Baum auf mein Grundstück ragt… und gleichzeitig hat mein Nachbar eine Bank überfallen. Dann gibt’s keine Hausdurchsuchung weil ich eine Anzeige wegen des Baumes gestellt habe. So wurde es aber von euch im Podcast dargestellt.
Die Frage, die man stellen können sollte: Was für Kritiken sind erlaubt und können nicht angezeigt werden?
Wegen des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten
Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB erfolgte am vergangenen Dienstag, 12.11.2024, eine
richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten durch Polizeibeamte
der Kriminalpolizei Schweinfurt. Hierbei konnte ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt
werden
Vielleicht hätte man die Durchsuchung, sollte sie überhaupt notwendig gewesen sein, lieber mit der Volksverhetzung begründen sollen.
Das ist, wie in der offiziellen Äußerung der Staatsanwaltschaft nachzulesen, nicht korrekt. Begründung für die Hausdurchsuchung war die Beleidigung Habecks als Schwachkopf.
Ich stimme zu, dass der Schwachkopf-Fall viel komplexer war als hier dargestellt und es wäre besser gewesen einen anderen Fall als Beispiel zu nutzen.
Im letztendlichen Strafbefehl ging es um fünfmaliges Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie um Volksverhetzung.
Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf zum Schwachkopf-Meme nicht weiterverfolgt — sie stufte es als Ehrverletzung im „niederschwelligen Bereich” ein, die neben den anderen, schwereren Vorwürfen nicht ins Gewicht falle.
Bemerkenswert ist aber, dass die Staatsanwaltschaft den Durchsuchungsbeschluss bereits mehrere Wochen vorher beantragt hatte, bevor Habeck überhaupt einen Strafantrag gestellt hatte — die Ermittlungen wegen der anderen Vorwürfe liefen also schon vorher.
Die Staatsanwaltschaft hat hier wirklich kein gutes Bild abgeliefert und vieles im Bezug auf die Hausdurchsuchung bleibt nebulös. Aus diesem Grund war das Schwachkopf-Meme nicht gut als Beispiel geeignet. Das Thema um den Paragrafen 118 zu durchleuchten war aber wichtig und gut.
Wenn diese Darstellung zutrifft, erscheint das Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters aus rechtsstaatlicher Sicht umso fragwürdiger. Hing die Einstellung des Verfahrens primär von der Klärung einer reinen Rechtsfrage ab, hätte das Verfahren bereits vor der Beantragung einer Hausdurchsuchung abgeschlossen werden können – und müssen. Warum wurde also eine derart schwerwiegende, grundrechtseinschränkende Maßnahme beantragt, wenn von vornherein feststand, dass es sich lediglich um eine geringfügige Ehrverletzung im niedrigschwelligen Bereich handelte, die eine Einstellung des Verfahrens zur Folge haben wird? Ein solches Vorgehen der Ermittlungsbehörden nährt unweigerlich den – in bestimmten Kreisen ohnehin geschürten – Verdacht, dass die Exekutive hier den pönalisierenden Effekt von Ermittlungsmaßnahmen zur staatlichen Disziplinierung von Bürgern nutzt, was einer faktischen Einschränkung der Meinungsfreiheit gleichkommt.
Er habe ein Bild verbreitet, „auf dem ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ,Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. der Zusatztext ,Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen“ gewesen sei.
Wenn ich mich richtig erinnere, ging es Herrn Niehoff bei diesem Post nicht um irgendeine Form der Verherrlichung der NS-Zeit, sondern darum, dass der zu der Zeit geforderte Boykott von Müllermilch-Produkten wegen einer Spende an die AfD an damals erinnert. Den kolportierten Rechtsextremismus gibt das meiner Meinung nach nicht her.
Klar, ein Unternehmen, Müller-Milch, das die rechtsextreme AfD unterstützt, dann als Opfer dargestellt wird - seht her, hier wird das Müller-Milch Unternehmen, so wie einst jüdische Unternehmen, boykottiert - … nein, also wirklich, so ein Vorgang hat doch nichts mit Rechten zu tun…
Die AfD ist nicht verboten, weshalb Spenden an sie völlig legitim sind. Wenn aufgrund dessen Gruppen oder Individuen fordern, den Spender zu sanktionieren, ist Kritik daran doch nachvollziehbar. Ob Herr Niehoff dabei einen geeigneten Vergleich gezogen hat, kann jeder selbst bewerten. Insofern allein die Abbildung der in Rede stehenden Fotos/Parolen bereits strafbewehrt ist, muss die Justiz entscheiden. Aber dass eine Hausdurchsuchung völlig unverhältnismäßig ist, da lege ich mich fest.
[Mod.] Das Verbreiten des Bildes war eine ganz eindeutige Satire auf den aktuellen Umgang der Gesellschaft mit anders denkenden - eine Satire auf gesellschaftliche Ausgrenzung. Das hier als SS-Verherrlichung zu framen verbietet sich.
Dann ist es ja kein Problem, wenn das an die Öffentlichkeit dringt. Und Boykotte werden ja ständig für dieses oder jenes von irgendwelchen Gruppen gefordert (ist mir noch gar nicht aufgefallen, wie lustig dieses Wort aussieht Boy-Kott:D )