Vielen Dank für die nähere Einordnung der Vorgänge in Sachsen! Als jemand, der selber seit einigen Jahren hier in einer der drei großen Städte lebt, geht es mir und vielen (zugezogenen und gebürtigen Sächsinnen und Sachsen) inzwischen so, dass das Gefühl von tief sitzender Spaltung tagtäglich neue Nahrung erhält.
Ich könnte mich seitenweise darüber auslassen, was hier alles geschieht und mit einer halbwegs soliden freiheitlich-demokratischen Grundordnung wenig bis gar nichts mehr zu tun hat.
Was mich aber zu diesem Beitrag erwogen hat ist die Erwähnung der sächsischen Coronaschutzverordnung in Folge #270:
Ihr habt ganz richtig dargelegt, dass hier Versammlungen von mehr als 10 Menschen generell untersagt sind.
Bei aller Abwägung zwischen Freiheit des Individuums und Sicherheit für die Gesellschaft frage ich mich, wie diese Regelung an sich (für mich bisher) völlig unkommentiert bleiben konnte. Die selbe Verordnung (bzw. auch die vorangegangene - man kommt ja kaum noch hinterher…) macht seitenweise Unterschiede zwischen Geimpften/Genesenen und Ungeimpften für Freizeit und Shopping. Mit welcher rechtstaatlich tragbaren Begründung sind bei kommerziellen Indoorveranstaltungen mehr Menschen erlaubt als bei einer im Grundgesetz explizit erwähnten friedlichen Versammlung unter freiem Himmel?
Die protofaschistischen Aufmärsche sind widerlich und werden (nicht nur in Sachsen) noch sehr große Probleme machen. Aber einzig ein hartes exekutives Durchgreifen zu fordern ohne zu hinterfragen oder zu kritisieren, dass nach zwei Jahren Pandemie, einer Reihe von Gerichtsentscheidungen zu einzelnen Maßnahmen, der (auch in Sachsen) mehrheitlich geimpften Bevölkerung usw. eine derartige Einschränkung eines basalen Grundrechts nie und nimmer verhältnismäßig sein kann, finde ich ebenfalls äußerst gefährlich.