Die Bundesregierung (BR) will im Rahmen der Rentenreform die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren („Rente für besonders langjährig Versicherte“, fälschlich oft „Rente mit 63“ genannt) abschaffen. Ein vorgezogener Rentenbeginn soll künftig grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein. Parallel dazu soll die Altersgrenze für die vorgezogene Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren angehoben werden. Die genaue Ausgestaltung steht noch aus. [1][2][3]
Die Rentenkommission hatte dagegen empfohlen, die Abschlagsfreiheit allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren zu beenden und frühere, abschlagsfreie Zugänge stärker an gesundheitliche Kriterien (Erwerbsminderung, Schwerbehinderung etc.) zu knüpfen. Vorzeitige Renten sollen grundsätzlich mit Abschlägen verbunden bleiben. Als Ersatz schlägt die Rentenkommission Ausnahmen für Härtefälle vor, die sich am Gesundheitszustand orientieren, ein klar geregelter gesundheitlicher Ersatzmechanismus. Die Bundesregierung greift diese Härtefall‑Logik bisher nur verschwurbelt auf.[3][4][5][6][7][1]
Die ostdeutschen Ministerpräsidenten (CDU, SPD) gehen nun auf die Barrikaden. Sie argumentieren, dass bei der Rentenreform die ostdeutsche Erwerbsbiografien aus dem Blick geraten sind, die sich auszeichnen durch: viele sehr frühe Berufseintritte, viele 45+ Versicherungsjahre, geringe Rentenansprüche, kaum Betriebsrenten, kaum Vermögen. zentraler Satz: „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.“[8][9][10][11][12][13]
Teile der SPD schließen sich dem an. Die Rente nach 45 Jahren war bei ihrer Einführung ein sozialpolitisches Versprechen gegenüber Menschen, die früh angefangen und sehr lange gearbeitet haben. Die geplante Abschaffung wird als Bruch mit diesem Versprechen empfunden.[6][14][15][16][17]
Empirische Befunde, wonach sehr viele Nutzer dieser vorzeitigen Rente eher gering belastet waren, bleiben in der politischen Kommunikation bislang weitgehend außen vor. Diejenigen, die jetzt auf die Barrikaden gehen, stellen gar nicht auf den Maurer, die Pflegekraft oder Industriearbeiter ab, der bzw. die gesundheitlich nicht mehr bis zur Regelaltersgrenze durchhält, sondern explizit auf die Zahl der Versicherungsjahre.[12][14][15]
Ich sehe hier keinen Raum für einen Kompromiss. Wenn die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren fällt, fehlt in der Rentenreform eine Entlastung von rund 140 Mrd. € bis 2035 (Ifo‑Studie zur „Rente mit 63“) – das entspricht grob einem zusätzlichen Beitragssatz von etwa einem Prozentpunkt.[18]
Quellen in der Fortsetzung: