Rentenerhöhung ungerecht?

Hallo, hier werden erneut grandiose Falschmeldungen mit dem Zuschuß aus Steuermitteln in die Rentenversicherung verbreitet: In der GRV werden viele versicherungsfremde Leistungen - wie etwa die Kindererziehungszeiten - erbracht, die durch den jährlichen Zuschuss aus Steuermitteln kompensiert werden sollen. Allerdings sind diese Zuschüsse seit Einführung 1957 stetig zu niedrig gewesen, seit dieser Zeit mehr als 800Mrd.€!

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Okay, und was genau war jetzt an unserer Darstellung falsch? Wir haben die Frage, was die politische Begründung für die Zuschüsse ist, doch gar nicht diskutiert. Wir haben einfach nur gesagt, dass es diese enormen Zuschüsse gibt.

Abgesehen davon: Hast du eine Quelle dafür, welchen Anteil versicherungsfremde Leistung ausmachen?

Ich glaube was @KettwieselLageinbrd meint, ist die Anrechung von Kindererziehungszeiten auf die normale staatliche Rente (Quelle), die sogenannte „Mütter-Rente“. Das wäre an sich auch in Ordnung, denn es soll verhindern, dass Erwerbstätigen, durch den Verdienstausfall nach der Geburt später bei der Rente Nachteile entstehen.

Das Problem ist nur: Man bekommt diese „Erziehungs-Rentenpunkte“ bei der DRV gutgeschrieben, also der gesetzlichen Rentenversicherung, die in alle „normalen“ Angestellten einzahlen. Dabei ist es aber irrelevant ob man tatsächlich regulär in die DRV einzahlt oder sich, wie zum Beispiel Ärzte oder Anwälte, davon befreien lässt, weil man ein eigenes berufsständisches Versorgungswerk hat. Das wird hier erläutert: bayerische Ärzteversorgung.

Wenn man also z.B. als Arzt die Erziehungszeiten von 2 Kindern bei der DRV anmeldet hat man die minimale Beitrags-Vorraussetzung erfüllt und bei der DRV einen Rentenanspruch erwirkt. Obwohl man nie auch nur einen Cent eingezahlt hat.

Kann die Kritik von @KettwieselLageinbrd nachvollziehen und teilen.

Im Gespräch über die Rente wurden mMn zwei Dinge vermischt, die nicht zusammengehören. Auf der einen Seite haben wir das Umlageverfahren zwischen Einzahlenden und Rentenbeziehenden und auf der anderen Seite versicherungsfremde Leistungen, die politisch entschieden und über Steuern (ökonomisch falsch, weil Steuern nicht den Staat finanzieren, aber geschenkt) finanziert werden. Diese Drittelparität ist im angesprochenen Rentengesetz festgeschrieben und nie überschritten worden.

Das Umlageverfahren funktioniert ohne Zuschüsse. Natürlich funktioniert es nicht gut, keine Frage, was u.a. daran liegt, dass auf der Seite der Einzahlenden zu viele Schlupflöcher existieren. Es ist aber nicht auf die Steuermittel angewiesen, um dieses System zu stabilisieren, wie aber im Podcast mMn suggeriert wurde.

Entsprechend kann der Anteil versicherungsfremder Leistungen unmittelbar aus dem Bundeshaushalt abgeleitet werden. Was dort im Rahmen der Drittelparität verwendet wird, entfällt auf diese Leistungen.

Kannst du konkrete Beispiele nennen und begründen, warum diese versicherungsfremd sein sollen?

Hallo,
2 auszüge aus Kommentaren:

Euer Beitrag dient eher Neidsdiskussion als Gerechtigkeit.

Diese können meiner Meinung aber nicht heißen, einfach Beiträge und Steuerzuschüsse immer weiter in die Höhe zu schrauben …

Also: Wenn die politische Begründung nicht annähernd thematisiert wird, vermittelt man den Eindruck, dass der steuerliche Zuschuss eine Subvention darstellt. Das insuiniert beim Publikum einen fatalen falschen Eindruck und befeuert die von Teilen der eher konservativen neoliberalen Politik -€du und Lindnerbewegung (früher fdp)- favorisierten Generationskonflikt.

zum Thema Quelle melde ich mich später, muss dafür die Unterlagen sichten, die ich seinerzeit für eine juristische Auseinandersetzung in eigener Rentensache