Danke für die sachliche Diskussion hier!
Das ist richtig, trotzdem können Beamte auch erst mit erreichen der Regelaltersgrenze (65-67 Jahre) in Pension gehen - mitnichten arbeiten sie also „nur“ 20 Jahre.
Ja, das mag vielleicht nicht die Regel sein. Wenn man aber bedenkt, dass Beamte häufig Spezialausbildung bei eigenen Lehrinstitutionen erhalten (z. B. Polizei, Feuerwehr, Finanzverwaltung, Auswärtiger Dienst - wo es eben keine Bücherwissenschaften sind), und zudem
geringe Klassengrößen bestehen (nur ca. 20 Schüler pro Dozent pro Fach), enstehen schnell höhere Kosten als an „großen“ Universitäten. Zugegebenermaßen wird aber auch das Anwärtergehalt mit in diese Kosten eingerechnet.
Nein, ich bin glaube nicht reingefallen. Die Diskussion ist ja implizit, ob Beamte nicht einfach auch in das „normale“ Rentensystem integriert werden sollten - „das wäre gerecht“. Dann würde die Rente vom Brutto berechnet werden, das aktuelle Netto ist also egal. Außerdem ist das kein Brutto-Netto-Trick. Zum einen vergisst du, dass die Beamten sich von dem Netto dann noch privat krankenversichern müssen. Je nach Lebenssituation kommen da nochmal 100€ bis 400€ (Single, bei Familien mehr, wenn auch nicht proportional) hinzu, die vom Netto abgezogen werden müssen. Und es ist kein Trick, da die Beamten natürlich nicht in die Sozialversicherungen einzahlen, da sie in aller Regel auch nie Leistungen daraus erhalten. Wenn sie das Beamtenverhältnis verlassen, wird die Sozialversicherung im Übrigen nachgezahlt - jedoch vom Dienstherrn. Was aber natürlich stimmt, ist das ein Beamter in der Regel netto im Monat besser dasteht als ein Beschäftigter mit ähnlichem Brutto. Dennoch hat diese keine Auswirkungen auf die Rentenberechnung.
Nicht ganz, die erste Stufe wird erst nach zwei Jahren erreicht, danach gehen die Stufen im drei- und später im vier-Jahrestakt weiter. Auch hier vergisst du jedoch, dass noch krankenversichert werden muss und die Beamten eine 2-5h längere Wochenarbeitszeit (je nach Land/Bund) haben. Zudem müssen Beamte erheblich weitergehende Einschränkungen in ihrer privaten Lebensführung und ihrer grundrechtlichen Freiheiten hinnehmen als Angestellte.
Außerdem darfst du eine A9 mD (Berufsausbildung) nicht mit einer A9 gD (Studium mit Bachelorabschluss) vergleichen. Gibt dafür auch im TV-L Äquivalente (E9a und E9b mit Anhängen), der Vergleich mit der E12 hinkt also.
Tolle Quelle, vielen Dank. I stand corrected.
Auch da stimme ich dir voll und ganz zu. Und es gibt in der öffentlichen Verwaltung und mit einigen Beamten erhebliche Baustellen - keine Frage. Jedoch kann man es zumindest nicht verlangen, wenn man mickrig bezahlt.
Auch da gebe ich Recht, es ist ein trauriges Beispiel. Leider sind wir ja aber auch in Deutschland gewohnt, dass hier viel versorgt und geklüngelt wird. Noch krasser fand ich zum Beispiel Pofalla aus dem Kanzleramt in den Bahnvorstand für 1 Million jährlich - da träumen auch Spitzenbeamte von. „Zum Glück“ waren das aber in diesem Fall „nur“ 76 Beamte - von ca. 1,8 Millionen…