Rechte von Fahrradbesitzenden

Ich bin letztes Wochenende umgezogen in ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt, zur Miete. Das Haus hat einen großen Hinterhof, welcher sich mit dem Nachbarhaus geteilt wird. Dort gibt es ca. 20 Parkmöglichkeiten plus Zugang zu einer Garage mit weiteren mind. 10 Gelegenheiten. An einer Wand stehen 2 Mülltonnen, die draußen gelegenen 20 Plätze werden teilweise durch einen Rasenstreifen mit 4 Bäumen getrennt. Es gibt hier also viel Platz. Aber keine Möglichkeit um Fahrräder abzustellen. Eine schmale Treppe führt vom Hinterhof runter zu einem Fahrradkeller, dazu muss man nur um zwei enge Ecken rum, eine Tür aufschließen während man das Fahrrad auf der Treppe festhält, wieder zuschließen, und dann einen Platz in dem Raum finden, wo bereits 8 andere Räder verteilt sind. Danach muss man noch durch den dunklen Kellerflur, da der Lichtschalter sich am anderen Ende befindet, die Tür ins Treppenhaus aufschließen und wieder zuschließen. Alternativ kann man sein Fahrrad vor dem Haus an einem Geländer oder unvertrauenswürdigen Ständer abschließen, mitten in der Stadt, keine 300 Meter vom zentralsten Umsteigeplatz entfernt.

Zu allem überdruss werde ich von der Hausbetreuung darauf hingewiesen, dass das Rad nicht auf der einen Seite des Fahrradkellers stehen darf (wo Platz ist) sondern auf die andere Seite, im zweifel vor ein fremdes Fahrrad gestellt werden muss.

Nun stellen sich mir die Fragen: werde ich als Radfahrer hier unfair behandelt? gibt es Gesetze die mir das Recht geben, Fahrradständer im Hinterhof zu verlangen?

Vielleicht teilt wer hier meinen Frust :slight_smile:

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Die Situation ist hier bei uns ähnlich.

Richtig absurd wurde es dann, als der Vermieter nach einem Müllbrand ein Tor zum Innenhof installiert hat, das abgeschlossen war und der Vermieter nur der Müllabfuhr den Schlüssel zur Verfügung gestellt hat. Der Vermieter hat sich ernsthaft auf die Position gestellt, die nun durch das abgeschlossene Tor versperrte Ausfahrt wäre nie dazu bestimmt gewesen, den Mietern Zugang zu gewähren (was selbst wenn es stimmen würde im Hinblick auf die über Jahrzehnte praktizierte Übung irrelevant wäre). Da im Innenhof jedoch die Treppen zu den (viel zu kleinen und feuchten) Fahrradkellern lagen war die Argumentation des Vermieters natürlich noch absurder… (nach einigem Druck seitens der Mieter hat der Vermieter dann die Müllabfuhr angewiesen, das Tor nicht mehr abzuschließen…)

Das Beispiel zeigt hoffentlich, dass ich deinen Frust verstehen kann. Als Fahrradfahrer hat man immer das Gefühl, dass die eigenen Interessen weder von Vermietern, noch von denjenigen, die die Bauordnungen verabschieden, berücksichtigt werden. Jeder Neubau muss verpflichtend KFZ-Parkplätze einplanen, aber an Fahrräder denkt absolut niemand, die müssen im Zweifel im Treppenhaus gelagert werden, was dann wieder zu Beschwerden führt.

Ich würde mir echt gerne ein Lastenfahrrad anschaffen, kann es aber schlicht nicht, weil es keinerlei Unterstellmöglichkeiten gibt und der Vermieter sich weigert, die Zustimmung zu geben, im Innenhof einen Carport für ein Lastenfahrrad bauen zu dürfen. Als Radfahrer hat man leider kaum Möglichkeiten, hier irgend etwas gegen den Willen des Vermieters durchzusetzen, weil die gegenwärtige Rechtslage das einfach nicht hergibt. Das sehe ich auch als einen Grund, warum wir mit der Mobilitätswende nicht voran kommen, gerade in solchen „Wohnblöcken“ sollte es einen Anspruch auf Zustimmung zur Schaffung hinreichend (witterungs- und diebstahl-)geschützte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geben, wenn es schon keine Pflicht der Vermieter gibt, solche Abstellmöglichkeiten selbst zu schaffen.

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Auch wenn ich nicht betroffen bin : den Frust kann ich extrem gut verstehen !!
Eine Frage an die Jurist Innen hier im Forum : 1) darf das sein?? (Vermutlich ja) und 2) darf man sein Rad auf einem der (Auto-) Parkplätze abstellen ? Nach dem Motto ein Mieter besetzt einen Parkplatz…
Ist nur mal so ne Idee, vielleicht kommt so ja was in Bewegung.
Aber an sich ist das eine unerträgliche Situation

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Problem dabei einen Parkplatz zu nutzen ist ja schon mal, dass die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Diebstahls zu werden extrem hoch wäre. Wenn das Rad nirgends fest angekettet ist zahlt in diesem Falle auch keine Versicherung.

Diebstahl ist selbst in vorbildlich dimensionierten und gut zugänglichen Fahrradkellern ein riesen Problem. Vor allem weil oft der Zugang sobald man mal im Treppenhaus ist ohne Schlüssel möglich ist. Türen nach außen sind aus Sicherheitsgründen (Fluchtweg) nicht abgeschlossen.

Auch hierfür müsste im Neubau anders geplant werden.

Dass Türen nach außen aus Sicherheitsgründen nicht abgeschlossen sein sollten ist mir neu, das ist hier jedenfalls nicht der Fall. Es gibt eine Tür zwischen Keller und Treppenhaus, aber ich bin ihr gegenüber eher negativ eingestellt, da das ständige auf- und zusperren unpraktisch ist und zeit kostet.

Wenn es Fluchtwege sind müssen sie natürlich ohne Schlüssel zu öffnen sein. Und das war bei den Häusern bei denen ich bisher in den Fahrradkeller musste eigentlich immer der Fall.

Das Problem ist einfach, suche ich eine Wohnung schaue ich als Autofahrer direkt ob ein Parkplatz dabei ist. Ohne Parkplatz nehme ich die Wohnung nicht. Wäre ich jemand der aufs Fahrrad angewiesen ist würde ich eben nach einer Möglichkeit für Fahrräder schauen. Oder ob es einen Fahrstuhl gibt in den das Fahrrad passt. Gibt ja viele die das Fahrrad mit in die Wohnung nehmen. Insofern wird es da keine Möglichkeit zur Klage geben denn für ein Auto kannst du es auch nicht.

Ärgerlich aber vermutlich etwas mit dem man leben muss…oder umziehen.

Jein, Fahrräder dürfen auf (Auto-) Parkplätzen abgestellt werden, aber nur platzsparend Fahrrad parken: Wo ist das erlaubt? - Verkehrsregeln 2024

Anders verhält es sich mit S-Pedelecs, Rollern und Motorrädern.
Da diese als KFZ gelten, müssen sie (theoretisch) sogar auf Autoparkplätzen abgestellt werden (es sei denn, es gibt extra ausgewiesene Parkplätze).

Eigentlich müsste im Kernbereich der Städte mindestens jeder 10. Autoparkplatz für Radfahrer reserviert werden, mit Möglichkeiten des Ankettens. Allerdings muss auch die Stadt um „vergessene“ Fahrräder kümmern und dann entfernen lassen. Leider gibt es immer wieder Menschen, die meinen ihren schrott dort abzustellen oder ihr altes Gefährt dort bei Umzug zurückzulassen.

Wenn ich mir hier das Abstellen auf dem Gehweg ansehe, das ist bei einigen schmalen Bürgersteigen auch ein Fiasko. Da ist einfach so schon zu wenig Platz, und dann hängt noch hier und da ein Fahrrad quer am Strassenschild. Oder liegt umgekippt rum.

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Die Lösung die ich kenne besteht häufig aus
aus einem günstigen Stadtfahrrad (gebraucht gekauft für wenig Geld) und einen hochwertigen Hobbyfahrrad o.ä. Das günstige Stadt Rad wird draußen oder im gemeinschaftlichen Keller festgemacht und ist wenig attraktiv für Diebe, wohingegen das teure Pendant in die Wohnung oder den eigenen Keller kommt.

Bei uns im Viertel werden Räder ziemlich unabhängig vom Wert geklaut. Natürlich ist bei einem günstigen Stadtrad der finanzielle Verlust gering, aber die Problematik, dass man plötzlich dasteht und nicht wie geplant in die Arbeit pendeln kann und der Aufwand für die Beschaffung von Ersatz bleibt ja trotzdem.

Und auch eigene Keller sind ja oft nur aus Holzleisten gebaute Verschläge mit Schlössern die man mit Stemmeisen in Sekunden aus den Leisten gehebelt hat.

Und gerade in Zeiten von E-Bikes steigt der Wert ja weiter. Lösungen zum sicheren, ggf. überwachten abstellen sind da in meinen Augen ziemlich alternativlos.

Wie wird das denn in den Niederlanden gehandhabt wäre da eine Frage. Die sind ja was Infrastruktur angeht sehr weit.

Lösungsvorschlag: Ein möglichst billiges Auto kaufen, am besten nur die Karosserie, Motor braucht es nicht unbedingt. Das auf den Parkplatz stellen, Fahrrad sollte da noch mit auf den Parkplatz passen, also besser ein kleines Auto (Seat Ibiza oder so) und dann das Fahrrad am Auto anschließen. Gute Idee?

Ich bin kein Schadensabwickler bei der Versicherung. Für diesen Aspekt kann ich also nicht helfen.
Da das Auto aber ja fahrtüchtig und zugelassen sein muss um im öffentlichen Raum zu stehen ist die Idee was das Auto ohne Motor angeht schon mal unpraktikabel und wäre ggf. auch teuer.

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Es gibt meines Wissens keine gesetzlichen Bestimmungen, dass Mietern Abstellflächen für KfZ, Fahrräder o.ä. bereitgestellt werden müssen. Selbst ein Kellerraum oder eine sonstige Abstellfläche sind nicht zwingend. Neben den Mindestvoraussetzungen, die eine Mietwohnung erfüllen muss, bestimmt alles weitere der Mietvertrag.

Darüber, ob das nun gut oder schlecht ist, lässt sich sicher streiten. Ich würde aber Vermieter nicht grundsätzlich in der Pflicht sehen, gesicherte Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. Ein Vermieter hat mir den Mobilitätsbedürfnissen des Mieters erst mal wenig zu tun.
Falls ein Mieter entsprechende Bedarfe hat, wäre das von ihm bei der Wohnungsauswahl zu berücksichtigen, genauso, wie es auch mit anderen Bedarfen der Fall ist (Aufzug, Kellerraum, Stellplatz, Garage etc ).

Die öffentliche Hand sehe ich jedoch deutlich mehr in der Verantwortung, solche Räume (z.B. videoüberwachte Abstellflächen) zu schaffen. Hier passiert eindeutig zu wenig.

Gäbe es im konkreten Fall vielleicht die Möglichkeit, z.B. gemeinschaftlich eine Garage o.ä. in der Nähe anzumieten?

Das kommt auf das Bundesland an. In Baden-Württemberg müssen Neubau-Wohnungen mindestens seit 2018 Wettergeschützte Fahrradstellplätze haben. Damals haben wir gesucht und alle angebotenen (Neubau) Wohnungen hatten welche. [Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 37 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen].

Aber bei Bestandswohnungen wüsste ich jetzt nichts. Es gibt ja glaube ich auch kein Gesetz, dass man einen PKW Stellplatz dazu mieten können muss.

Meine Mutter wohnt in einem 60er Jahre Plattenbau und dort geht der Aufzug nicht bis in den Keller. Sie hat bei der WBG Nürnberg nach einer Fahrradbox gefragt und die haben ihr tatsächlich eine vor die Tür gestellt und vermieten diese nun für 5€/Monat.

Mittlerweile haben sich das die Nachbarn abgeguckt und es werden gerade zwei weitere Fahrradboxen montiert.

Vielleicht mal bei der Stadt nachfragen ob diese Fahrradboxen aufstellen kann? Mittlerweile gibt es die ja fast überall.

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bei Neubau gibt es seit langer Zeit Vorgaben zu KfZ Stellplätzen. Je nach Lage des Neubau oder der Siedlung ermittelt die Stadt oder Kommune einen KfZ Stellplatzschlüssel, und diese Stellplätze müssen dann mit geplant und gebaut werden. Es gibt autofreie Siedlungen, da wird um diese Vorschriften rumlaviert, geändert wurden diese Vorgaben aber bisher nicht.
Diese Vorschriften betreffen nicht den Vermieter, sondern die allg. Planung.
Für Räder etc gibt es solche Vorgaben leider nicht, so dass auch Neubauten immer wieder ohne ausreichende Möglichkeiten für Räder, Lastenräder etc pp entstehen.

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Dass der Bauherr Stellplätze einplanen muss bedeutet jedoch nicht, dass er diese jedem Mieter zur Verfügung stellen oder an diese vermieten muss.

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genau, diese Vorgaben betreffen nicht den Vermieter. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen eigenen oder garantierten Stellplatz.

Wäre schön, wenn es ähnliche Vorgaben für die Verfügbarkeit von Stellplätzen für Räder, Lastenräder etc gäbe.