Diese beiden Rezensionen haben in der Strafrechtswissenschaft tatsächlich für sehr viel Aufregung gesorgt. Die Diskussion lebt dabei aber auch von Thesen, die eher Vermutungen sind:
Dass es sich um einen persönlichen Angriff des Rezensenten Stuckenberg gegen die Kollegin Rostalski wegen einer Niederlage bei einer Bewerbung handelt, wird gemunkelt. Wirklich beurteilen kann das aber wohl nur der Rezensent selbst.
Eine „Reihe von misogynen Beurteilungen von (wissenschaftlichen) Werken von Frauen“ kann ich bei zwei Rezensionen (noch) nicht erkennen. Das liegt aber vielleicht daran, dass ich überhaupt nur wenige Buchbesprechungen kenne, die in dieser Weise scharf formuliert waren (vgl. aber http://zis-online.com/dat/artikel/2009_4_308.pdf). Da wäre ich für einen Hinweis dankbar, ob es weitere gibt.
Worauf sich die Vermutung stützt, dass der zweite Rezensent mit der Arbeit eines Mannes nicht so umgegangen wäre, verstehe ich nicht. Auch der Twitter Thread hält sich mit Belegen für den erhobenen Vorwurf der Frauenfeindlichkeit vornehm zurück.
Dass Qualifikationsarbeiten von Frauen anders bewertet würden, entspricht nicht meiner Erfahrung.
Bei der Vergabe von Stellen, Stipendien ergeben sich für Frauen durchaus Vorteile durch Frauenförderungsprogramme. Ob sie anderweitige Nachteile für Frauen in der Wissenschaft kompensieren oder überkompensieren, kann ich auch nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema in der akademischen Selbsverwaltung nicht abschließend sagen.
In Berufungskommissionen kommt es aber durchaus gelegentlich zur Sprache, ob man nicht eine Frau berufen könne, weil man dann in der Außendarstellung Vorteile habe und besser an Drittmittel kommen könne. Dass es auch in Gremien, die Stipendien vergeben eine Rolle spielt, dass eine bestimmte Frauenquote erreicht wird, konnte ich bei meiner Tätigkeit in solchen Gremien noch nicht beobachten.
Sorge macht mir als Strafrechtswissenschaftler vor allem der rauhe Umgangston auf „beiden Seiten“. Der Vorwurf der Frauenfeindlichkeit der Rezensionen erscheint mir derzeit ebenso unangebracht wie der Ton der Kritik an der kürzlich rezensierten Arbeit. Eine Rezension sollte Stärken und Schwächen einer Arbeit benennen, darf aber nicht persönlich werden. Diese Grenze scheint mir überschritten, wenn der Lebenslauf einer Person in die Rezension mit einfließt, mag man sich auch über einen „aufgeblasenen“ CV mit Abitur- und Examensnoten oder Platzziffern ärgern.
Ich hoffe, dass die Rezensionen die Auseinandersetzung mit der Bewertung und Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten fördert. Dass man zu diesem Zweck aber an spezifischen Arbeiten ein „Exempel statuieren“ muss, bezweifle ich doch sehr. Der Ton führt wohl eher zu unnötigem Streit.