RAF-Solidaritätsdemo

Bitte einmal „differenziert“ betrachten.

Wie kann man mit einer Terrororganisation Solidarität zeigen?
Der Terror, den die RAF veranstaltet hat, wird wohl nicht verjähren und die Mitglieder gehören ins Gefängnis.

Das war eine Mikrodemo. Ich wüsste gar nicht, warum man sich über eine Demo mit so wenigen Teilnehmern großartig aufregen sollte. Die Demonstranten haben damit ja selbst gezeigt, wie irrelevant ihre Haltung ist.

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Ich gehe auch davon aus, dass die Polizei und andere Sicherheitsbehörden hier ganz genau hingeschaut haben, welche Personen an der Demonstration teilnahmen. Solche Veranstaltungen können für die Ermittler in der Szene sehr hilfreich sein.

Vielleicht können wir uns ja wenigstens drauf einigen, das geltende Strafrecht anzuerkennen: Straftaten nach § 129a StGB verjähren nach fünf bis zehn Jahren - bei „Rädelsführern und Hintermännern“ nach 20 Jahren. Die RAF wurde 1998 offiziell aufgelöst.
Nur mal zum Vergleich: Derzeit sind bundesweit ca. 600 per Haftbefehl gesuchte Neonazis untergetaucht, Demonstrationen ihrer Gesinnungsgenossen finden in manchen Gegenden Deutschlands quasi wöchentlich statt.
Nun kann man diese eine Demo in Berlin schlimm finden und denken, dass von diesen Menschen eine große Gefahr ausgeht. Ich persönlich würde mir wünschen, wenn das Engagement der Sicherheitskräfte bei der Fahndung nach rechtsextremen Gewalttätern auch nur annähernd so stark wäre.

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Hmm, werden die nicht auch wegen Mordes und Mordversuches gesucht?
Das verjährt? Aha…
Ich denke, alles andere klären Gerichte.

Und die Fahndung nach der jetzt verhafteten Frau war ja genauso dilletantisch.

und hat einiges mehr gemacht als nur eine terroristische Vereinigung gebildet, sondern eben auch Terroranschläge verübt. Und die verjähren je nach Ausmaß nicht so einfach. Klette wurde u.a. wegen versuchten Mordes gesucht.

Das habe ich nicht geschrieben.
Natürlich soll bei (versuchtem) Mord weiter ermittelt und gefahndet werden. Ich bezog mich ausdrücklich auf die Äußerung, dass „Mitglieder“ einer Organisation ins Gefängnis gehören. Daher mein Verweis auf § 129a StGB. Man kann halt auch mutwillig missverstehen…

Ehrlich gesagt vertrete ich zu RAF-Rentnern die gleiche Position, die ich auch zum Thema der letzten Nazi-Prozesse vertreten habe. Ja, diese Prozesse sind zur Aufarbeitung des Geschehenen für die Opfer wichtig und sollten deshalb auch stattfinden, aber wenn jemand seit Jahrzehnten unbescholten gelebt hat finde ich es nur schwer nachvollziehbar, diese Person für Jahrzehnte alte Taten noch einzusperren.

Ich bin schlicht überzeugt davon, dass Strafrecht vor allem zwei Ziele hat: Resozialisation und Schutz der Allgemeinheit - in dieser Reihenfolge. Beide Ziele können in solchen Prozessen durch das „Wegsperren“ nicht mehr erreicht werden - wenn überhaupt kann nur noch abstrakt und indirekt durch Generalprävention (also „Abschreckung“) ein Effekt erzielt werden. Aber dafür alte Greise wegzusperren, die sich die letzten Jahrzehnte nichts zu Schulden kommen ließen, erscheint mir fragwürdig. Und ja, das habe ich auch bei den letzten Nazi-Prozessen so vertreten.

Bei den RAF-Rentnern kommt natürlich noch dazu, dass sie später ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanziert haben, was natürlich ein Problem ist. Also klar, für die Raubüberfälle müssen sie dennoch zur Verantwortung gezogen werden, weil das eben weit über „Mundraub“ hinaus ging…

Grundsätzlich halte ich es für falsch, dass Mord nicht verjährt. Historisch ist Mord auch wie jede andere Straftat verjährt (allerdings erst nach 20 Jahren), der Grund, warum das immer wieder angehoben und schließlich aufgehoben wurde, war tatsächlich, dass man die Nazi-Verbrecher noch strafrechtlich verfolgen wollte. Heute wäre ich dennoch dafür, die Verjährung wieder zu senken. 20 Jahre wäre sinnvoll, 30 Jahre vertretbar.

Die schweren Taten der dritten RAF-Generation liegen mittlerweile mehr als 30 Jahre zurück. Ich persönlich kann niemanden für etwas verantwortlich machen, was er vor 30 Jahren getan hat. 30 Jahre sind einfach eine unglaublich lange Zeit und der Mensch, der jemand vor 30 Jahren war, war häufig einfach ein ganz, ganz anderer Mensch. Deshalb halte ich die Nicht-Verjährung von Mord auch für falsch.

Gesucht, ja, aber man wird wohl nie aufklären können, wer diese Morde wirklich begangen hat… was man nachweisen kann ist die verjährte Mitgliedschaft in der RAF, alles darüber hinaus wird schwierig. Aber wir werden sehen, wie die gerichtliche Aufarbeitung im Fall Klette (und den anderen beiden, die wohl in absehbarer Zeit auch gefasst werden) ausgeht.

Wie gesagt, für die Raubüberfälle werden die drei ziemlich lange Haftstrafen bekommen. Für RAF-Taten hingegen sehe ich kaum eine Möglichkeit für lange Strafen, weder rechtlich (aus Mangel an Beweisen der konkreten Täterschaft) noch moralisch (wie gesagt, 30 Jahre sind eine lange Zeit).

Klette ist in mindestens 2 Fällen wegen Mordversuchs im Verdacht. Der letzte liegt keine 10 Jahre zurück (Überfall auf Geldtransporter in Groß Mackenstedt). In ihrer Wohnung wurden schwere Kriegswaffen gefunden. Sorry, aber das sieht mir nicht nach einer harmlosen Rentnerin aus, die capoeira tanzt und die keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

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Meine Prognose: Klette wird auf jeden Fall eine lange Haftstrage bekommen - entweder für die Raubüberfälle, für die Mordversuche oder für beides. Und die Indizien werden dabei sehr viel großzügiger ausgelegt werden, als es bei Prozessen zu rechtsterroristischen Taten der Fall ist. Die Verurteilung ist einfach ein Muss nach dem Tamtam, das die Polizei letzte Woche in Berlin veranstaltet hat. Wir können ja dann nach dem Urteil nochmal rückblickend diskutieren und beispielsweise vergleichen, wie viele Leute aus dem NSU-Netzwerk bis dahin überhaupt nur angeklagt wurden.