Dass die verfassungsrechtlich gewährten Rechte lange nicht eingelöst wurden, hat nichts damit zu tun, dass sie im Grundgesetz nicht gleichwohl schon festgeschrieben waren.
Nimm Artikel 3 Absatz 2, der schon in der Urfassung hieß: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Die ganzen einzelgesetzlichen Regelungen, die Frauen noch über Jahrzehnte diskriminierten, einige davon sprachst du ja an, widersprachen damals schon objektiv dem Wortlaut dieses Artikels.
1994 hat man dann den Absatz wie folgt ergänzt:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Das ist noch mal eine zusätzliche Klarstellung, wohl auch, weil man eingesehen hatte, dass die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ immer noch in der Realität hinter dem Gleichberechtigungsversprechen zurückblieb. Seither ist dessen Durchsetzung staatliche Aufgabe.
Was sich die Mitglieder des parlamentarischen Rates mal gedacht haben mögen, ist für die heutige Verfassungswirklichkeit auch unerheblich. Entscheidend ist zunächst einmal der Wortlaut, aus dem sich die jeweils aktuelle Auslegung ableitet.
Wenn Frauen und Männer gleichberechtigt sind, wie es in Artikel 3 steht, aber die Männer im parlamentarischen Rat das (in ihrer Mehrheit) eigentlich gar nicht wollten, dann hätten sie es auch nicht in die Verfassung aufnehmen dürfen.
Da ist es dann auch unerheblich, was diese Männer sich mutmaßlich gedacht haben mögen oder auch nicht.
Wie gesagt, zwischen der Erklärung der Bürger- und Menschenrechte in Frankreich und dem Frauenwahlrecht liegen 155 Jahre. Trotzdem waren sie ein riesiger Fortschritt und folglich progressiv.
Aber ich schlage trotzdem vor, zum Threadthema zurückzukehren.
We agree to disagree.