Polens Reaktion auf Belarus nicht zwangsläufig rechtswidrig

Liebe Lage der Nation,

das ist mein erster Post hier im Forum, obwohl ich schon länger den Podcast höre.

In der letzten Folge habt ihr länger darüber gesprochen, dass die polnische Reaktion auf Migranten gegen europäisches Recht verstößt. Bei mir entstand der Eindruck, dass ihr das für einen offensichtlichen und eklatanten Bruch von Europarecht haltet.

Ich glaube, das ist nicht so eindeutig. Jedenfalls liest der EGMR mit seiner Entscheidung vom 13.2.2020 (N.D. und N.T. v. Spain, https://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-6638738-8816756) die entsprechenden Vorschriften anders.

Jetzt mag man die EGMR-Entscheidung für falsch halten, aber das polnische Vorgehen als offensichtlich rechtswidrig anzuprangern, ohne darauf hinzuweisen, dass das juristisch an gewichtiger Stelle anders gesehen werden könnte, bildet das Problem unvollständig ab.

Vielen Dank,

Steffen

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