Plakat „Hängt die Grünen“

Ulfs Ausführungen zur Auslegung von Meinungen und insbesondere von Formulierungen auf Wahlplakaten stimme ich voll zu. D.h. sind mehrere Auslegungen möglich, verlangt die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I 1, 1. Var. GG, dass die Bedeutung gewählt wird, die nicht gegen die Gesetze verstößt.
Das hat mE die StA Zwickau auch gemacht, denn der Slogan auf dem Wahlplakat heißt nicht nur: „Hängt die Grünen“, sondern geht (kleingedrucktem) noch weiter: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!“
Aufgrund dieses Zusatzes kann die Aufforderung: „Hängt die Grünen“ so ausgelegt werden, dass die grünen Plakate der Partei aufgehängt werden sollen. Das ist nicht strafbar und somit nach der meinungsfreundlichen Auslegung von Art. 5 I 1, 1. Var. GG zulässig, so dass die Einstellung des Verfahrens durch die StA jedenfalls vertretbar ist. (Ohne den Zusatz läge hier mE tatsächlich eine strafbare Aufforderung zur Begehung von Straftaten vor).

Als langjährige Hörerin der Lage war ich daher schon enttäuscht, dass ihr bei Eurer Bewertung nicht von den vollständigen Fakten ausgegangen seid und den Slogan des Wahlplakats nur unvollständig berücksichtigt habt.

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Hat mich auch gewundert, dass der Zusatz gar nicht erwähnt wurde in der Lage. Obwohl er natürlich nur Getrolle ist und keine echte Relativierung. Das Ziel in die Medien zu kommen haben die Wahlplakate erfüllt. Das war sicherlich der Hauptzweck und nicht Helfer für das Aufhängen weiterer Plakate zu finden.

Ich bin kein Jurist, aber für einen belastenden Verwaltungsakt braucht es eine Ermächtigungsgrundlage. Weiß nicht, ob da § 130 StGB ausreicht. Die Behörde muss verhältnismäßig handeln. Also müsste man legitimen Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit prüfen. Die Plakate abhängen zu lassen erscheint mir verhältnismäßig zu sein. Die können ja neue Plakate aufhängen, die nicht volksverhetzend sind.

Für mich fehlt da “hängt die grünen“ [Plakate]
Keiner würde sagen:

Hängt die Grünen. Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!

Sagt ja auch keiner:

Heut geh ich noch ein paar Rote hängen

Weil er noch ein paar SPD-Plakate aufhängt.

Bin kein Jurist, verstehe daher vielleicht nicht, warum das Gericht die Verwendung des Satzes nicht untersagt, wenn er klar missverständlich formuliert ist.

Wenn die Nazis meinen :”Haengt die gruenen Plakate!”, warum werden sie dann nicht einfach dazu verdonnert es genau so zu formulieren? Also einfach ein Wort hintendran und gut ist.

Warum wird in dem Beispiel krampfhaft versucht, den Nazis rechtlich saubere Argumente zu liefern (Meinungsfreiheit), auf die sie sich selbst nie von allein - wohl begruendet - berufen wuerden?

Was waere denn eine plausible Begruendung dafuer, das Objekt (Plakate) - nicht zu nennen?

Ferner verstehe ich allerdings die Aufregung nicht. Sollen doch solche Parteien genau mit diesen unsinnigen Parolen werben; welcher normale Mensch wuerde die dann waehlen?

Hier muss man leider sagen, dass „die Partei“ hier in der Diskussionskultur mal wieder richtigen Schaden angerichtet hat.

„Die Partei“ durfte das (und viele haben gelacht), somit dürfen wir keiner anderen Partei, egal ob links, rechts oder sonstwas, etwas wegen einer ähnlichen Formulierung vorwerfen.

Wie man schon bei #allesdichtmachen gesehen hat, ist Satire in der heutigen Zeit ein absolut unbrauchbares Mittel, um Politik zu betreiben. Es macht mehr kaputt, als dass es hilft…

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Das seh ich nicht so. Ich kann sehr wohl etwas kritisieren was mir nicht gefällt. So finde ich „Nazis töten.“ Persönlich besser als „Hängt die Grünen!“ Und dann kann ich es natürlich den Parteien auch vorwerfen. Anders sieht das mit rechtlichen Mittel aus, um die Partei daran zu hindern, etwas mir unliebsames zu tun.
Ein gutes Beispiel ist das NPD Plakat vor 10 Jahren mit dem Satz „Gas geben!“. Dieses wurde vom Gericht zu Recht erlaubt, ähnlich dem „Nazis töten.“ muss man hier von der besseren Interpretation ausgehen. Bei dem Wahlplakat „Hängt die Grünen!“ ist dies, wie hier im Forum schon beschrieben, aber nicht der Fall.
Ein Wahlplakat richtet sich an den Wähler und die hängen in der Regel die Plakate selten selber auf, und 2. hängt man halt ertwas AUF. Es müsste also richtigerweise „Hängt die Grünen auf!“ heißen und nicht nur „Hängt die Grünen!“ Soviel Korrektheit muss sein, sonst ist es halt nicht doppeldeutig sondern eindeutig.