Personalkosten Bundesverwaltung

Bezüglich der Personalkosten in der Bundesverwaltung empfehle ich folgende Information des BMF:

VG
Mo

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Interessant ist, dass die Zahl der Bundesbeamten/innen, -richter und -angestellten relativ überschaubar ist: 214.750 im Jahr 2022. Das ist nur ein Bruchteil der insgesamt gut 5 Millionen Beamten, Richter und staatlichen Angestellten, die in Deutschland insgesamt beschäftigt werden: Beschäftigte nach Geschlecht und der Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Stichtag 30. Juni - Statistisches Bundesamt (die Berufssoldaten habe ich da schon ausgenommen)

Gleichzeitig steigt die Zahl der Beamten, Richter und Angestellten der Bundesregierung und nachgeordneter Behörden aber deutlich: um 50.000 von 2012 bis 2022. Die Zahl der Beamten, Richter und Angestellten insgesamt (also auch die der Länder und Kommunen) ist dagegen seit Anfang der 90er um mehr als 1 Mio zurückgegangen.

Allerdings steigt auch diese Zahl seit Beginn der 2010er Jahre wieder an. Vielleicht ist die Dynamik der 90er und 00er Jahre auch auf die Privatisierung von Post, Bahn und Telekom zurückzuführen, während es ab der 10er Jahren einen allgemeinen Trend gibt, mehr Staatsbedienstete einzustellen – was wiederum sicherlich auf die zunehmenden Herausforderungen und Aufgaben des Staats zurückgeht (mehr Kinderbetreuung, mehr Pflege, mehr Polizei, mehr Lehrer, etc.).

Ich bin ehrlich gesagt auch etwas irritiert von den genannten Zahlen.

In der hessischen Personalkostentabelle ist es auch Recht übersichtlich dargestellt, excl. und inkl. durchschnittlichen Arbeitsplatzkosten.
Diese Tabellen werden z.B. auch angewendet, wenn Verwaltungskosten extern abgerechnet werden.

Personalkostentabelle Land Hessen

Ich kann mir das nur so erklären, dass er für die Zeit der anderen Tätigkeit „beurlaubt“ wurde oder dass das eine Art Rotation war, bei der die entsendende Dienststelle einen Teil der Personalkosten (inkl. Beihilfe, Pensionsrückstellungen etc ) weiterhin übernommen hat.

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Warum gibt man nicht einfach Jeden für ein Kind einen Betrag X (bspw. 700€) und versteuert das dann mit dem Steuersatz?

Dann bekommen die Reichen weniger, die Armen mehr, müsste man genau berechnen, aber wir können und die ganzen Stellen und die Zusatz-Bürokratie sparen.

Vielleicht könnte man sogar Bürgergeld auch über das Finanzamt machen via negativer Einkommenssteuer.

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Das war immer das Modell des „liberalen Bürgergeldes“, wurde prominent in den Diskussionen zum Bedingungslosen Grundeinkommen in den Jahren 2006-2008 vertreten, landete dann sogar im Koalitionsvertrag mit der CDU 2009 („Merkel II“), wurde aber „wegen Finanzierungsproblemen“ (in anderen Worten: zu sozial für FDP und Union) nie umgesetzt… da hatte ich damals auch eine Hausarbeit in Sozialpolitik drüber geschrieben ^^

Die vornehmliche Kritik an dem Modell im Vergleich zu anderen BGE-Modellen war vor allem, dass der Betrag, der der FDP vorschwebte, so gering war, dass die meisten sozial Schwachen finanziell schlechter dar gestanden hätten als unter Hartz IV. Das muss man erstmal schaffen - kann aber bei einem FDP-Konzept auch nicht überraschen. Aber selbst das war FDP und Union noch „zu teuer“ - schließlich war das auch das „Jahr der Schwarzen Null“, da war die Priorität sicherlich nicht ein funktionierendes Sozialsystem :wink:

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