Osterpaket PV

Guten Tag zusammen
Wie in LdN 254 berichtet wollte die Bundesregierung mit dem Osterpaket 12 ct/kWh für Volleinspeisung vorschreiben.
Daraufhin habe ich eine PV-Anlage planen und aufbauen lassen, Fertigstellung 8/22.
Bayernwerk zahlt wir mir nun sagenhafte 6,15 ct/kWh für Volleinspeisung.
Laut Hotline tatsächlich die aktuelle Vergütung.
Geht es jemand ähnlich?
Fühlt sich nicht fair an…
Liebe Grüße an alle Hörer,
Andreas

Wie viel €/kWh würdest du für die restliche Einspeisung nach Eigenverbrauch bekommen?
Und welche Eigenverbrauchsrate hättest du wahrscheinlich? :slight_smile:

Wann war denn die Inbetriebnahme im Sinne des EEG? Eigentlich sollten die angehobenen Vergütungssätze ab dem 30.7.2022 gelten. Habt ihr vielleicht versehentlich zu früh in Betrieb genommen?

Die Inbetriebnahme war dann sogar erst am 22.12.2022.
Bekommt hier jemand die vollen 12 ct / kWh?

Soweit ich verstehe, gilt die Regelung mit der Volleinspeisung (höhere Einspeisevergütung, als Entschädigung dafür, dass man auf das erst einmal lukrativere Selbtsverbrauchen verzichtet) erst ab 2023. Ging die Anlage vorher in Betrieb, scheinen komplizierte Übergangsregeln gegolten zu haben.

Da Deine Anlage noch im Jahr 2022 ans Netz gegangen ist, wird sie so behandelt, wie alle Anlagen, die 2022 ans Netz gingen - Du darfst den Strom, den Du brauchst, selbst verbrauchen (und so effektiv 30 ct pro kWh sparen) und für den eingespeisten Überschuss bekommst Du 6,15ct erstattet. So lange Du mindestens 1/4 des produzierten Stroms selbst verbrauchst, ist Selbstverbrauch auch eher der bessere Deal. Ist die Anlage so gigantisch, dass Du weniger als 1/4 des produzierten Solarstroms nutzen kannst?

Wie groß ist denn die Anlage und als was hast du sie angemeldet?

Danke schon mal,
die Anlage hat 7,8 kWp als Volleinspeisung angemeldet…
Sich bei Bayernwerk zu beschweren ist hald nicht möglich, da Emails nicht beantwortet werden und im Callcenter nur Leute sitzen, die das Anliegen offenbar nicht verstehen (wollen)

Immer nicht einfach, wenn der Anbieter nicht auf Beschwerden angemessen reagiert.
Wenn du keine Lösung in Sicht siehst, den Weg zum Anwalt vermeiden willst, wäre die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur noch eine Möglichkeit.

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Oh nett, gute Idee :+1:t3: Danke

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