Ohne Perso wählen

Leute,

irgendwo im Podcast sagt ihr, dass man in einigen Dörfern auch ohne Perso wählen kann? Kann ich bestätigen. Z.B. im Dorf München. Hier (also zumindest in dem Wahllokal in dem ich gewählt habe) reichte lediglich das Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung.

Gruß aus München
Marco

Wer keinen Personalausweis hat, der kann sich auch mit seinem Reisepass ausweisen. Habe ich dieses mal so gemacht, weil mein Personalausweis abgelaufen ist.

Gruß aus Göppingen

Moin,

dies war in Bremen ganz genauso. Ich wollte meinen Perso vorzeigen, aber den wollte niemand sehen.

Viele Grüße aus Bremen
Philip

Ich denke, da hat sich @vieuxrenard im Podcast vertan. Der Bundeswahlleiter schreibt:

Bei der Stimmabgabe bei Bundestags- und Europawahlen verlangt der Gesetzgeber nicht grundsätzlich, dass der Wähler ein Ausweispapier vorzulegen hat. Im Regelfall genügt die Vorlage der Wahlbenachrichtigung.

und verweist auf § 56 Abs. 3 BWO sowie § 49 Abs. 3 EuWO.

Es kann natürlich sein, dass es bei der Wahl zum AgH in Berlin anders geregelt ist.

Es gibt grundsätzlich drei Wege, sich zu identifizieren:

  1. Vorlage der Wahlbenachrichtigung (in „meinem“ Wahllokal waren das 97% der Fälle)
  2. Amtlicher Lichtbildausweis (Perso, Reisepass, Führerschein - idealerweise der Perso, weil auf dem auch die Adresse steht)
  3. Persönliche Bekanntheit bei einer/m Wahlhelfer/in
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Jein. Theoretisch hat der Wahlvorstand das Recht, auch zusätzlich zur Wahlbenachrichtigungskarte einen Lichtbildausweis zu verlangen. In der Praxis passiert das allerdings eher selten.

Hallo aus Frankfurt am Main, auch hier versuche ich seit Jahren den Wahlhelfern im Wahllokal meinen Perso zu zeigen. Niemand will ihn sehen, einzig die Wahlbenachrichtigung ist ausreichend. Ohne Probleme könnte man für eine andere Person wählen.

Jein. Man muss sich sehr sicher sein, dass die Person, mit deren Wahlbenachrichtigung man wählen geht, nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurde (Tod, Umzug o.ä.), keinen Wahlschein erhalten hat, nicht früher am Tag bereits im Wahllokal war (durch Perso ausgewiesen) oder später am Tag noch wählen will (wiederum mit Perso) – sonst wird man im Wahllokal auffallen bzw. wird die Polizei Ermittlungen einleiten. Die eine zusätzliche Stimme, die man so abgeben könnte, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Risiko aufzufliegen und der Strafe, die dann droht. Mit einer Wahlbenachrichtigung, die man im Altpapier findet, kann man jedenfalls nicht risikofrei wählen gehen. An eine „verwendbare“ fremde Wahlbenachrichtigung wird man in der Praxis nur kommen, wenn man die Person und deren Wahlbereitschaft sehr gut kennt sowie Gender und Alter zumindest grob passen (im Wählerverzeichnis steht das Geburtsdatum).

Was man noch beachten sollte: Wahlvorstände werden nicht in der Identitätsfeststellung geschult. Man sollte die Fähigkeit von Lai:innen, anhand des Perso die Identität von insgesamt ca. 400 Personen feststellen zu können, nicht überschätzen. Soll ich als Wahlvorsteher nur mal so grob draufschauen? Oder soll ich aktiv prüfen, ob ich die Person auf dem Foto wiedererkenne? Wenn ich bei Unklarheit dann dennoch zur Wahl zulasse, kann ich die Prüfung auch sein lassen. Wenn ich jedesmal Unterstützung durch die Polizei anfordere, wenn ich als Laie unsicher bin, verkompliziert das die Wahl enorm.

Daher: Das aktive Wahlrecht wird in Deutschlang – zu recht! – sehr hoch gehängt. Das geringe Risiko, dass jemand für jemand anderen wählen geht, nehmen wir in Kauf, um möglichst vielen Menschen möglichst unkompliziert die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.

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